Ich habe eine Frage und vielleicht kann mir wer helfen der sich im österreichischen Recht auskennt.
Ab wann ist ein Wohnobjekt ein Haus in dem man sich auch offziell anmelden kann?
Man kann sich ja zum Beispiel auch nicht in einem Gartenhaus anmelden.
Was müssen für Voraussetzungen bestehen damit ein Wohnobjekt als Hauptwohnsitz genehmigt wird?
Was ist wenn ich auf einem Baugrund ein kleines Wochenendhäuschen hinstelle, darf ich da dann auch ein ganzes Jahr wohnen und meinen Hauptwohnsitz anmelden?
Wer weiss Bescheid dazu?
Hi Daniela!
Hilfreiche Informationen findest du unter anderem (allgemein hier)
www.help.gv.at
Das Thema betreffend: http://www.help.gv.at/Content.Node/118/Seite.1180100…
http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.990076.html
http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991365.html
http://www.help.gv.at/Content.Node/21/Seite.210000.html
Ich hoffe das hilft dir weiter!
mfg PN