Objektbesichtigung nach Unterzeichnung Kaufvertrag

Hallo, wir kaufen gerade ein Haus, Termin bei der Bank hatten wir bereits, die Finanzierung steht, den Bankbrief zur Bestellung der Grundschuld haben wir auch schon abgegegen beim Notar. Eine kleine Klausel besagt jedoch, dass die Darlehensauszahlung abhängig ist von einer Objektbesichtigung ohne negative Erkenntnisse. Ich weiss nicht, wann diese Besichigung stattfindet, das macht Bank direkt mit Verkäufer. Notartermin ist jedenfalls schon bald, kann man denn trotz dieser Klausel guten Gewissens den Kaufvertrag unterschreiben? Handelt es sich nur um eine Routinebesichtigung, dass das Haus mit Grundstück wirklich existiert, oder kann da jetzt wirklich noch etwas passieren?

Vielen Dank

Der Grundsatz gilt unverändert:
Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages nur nach schriftlicher Darlehenszusage!
Dieser angesprochene Passus kann eigentlich nicht in einem Darlehensvertrag stehen. Die Prüfung durch den Darlehensgeber muss vorher abgeschlossen sein.
Nach Prüfung erfolgt Darlehensangebot mit möglichen Bedingungen.
Im Darlehensvertrag sind solche Dinge nicht mehr zu finden.

Sie kaufen, nachdem die Finanzierung gesichert ist!
Sollte sich dieser Text wirklich in einem Darlehensvertrag finden, so muss dieser entweder gestrichen oder der Kaufvertrag abgeändert werden, damit ein Rücktritt möglich ist, falls die Finanzierung nicht zustande kommt.

Hallo knoedel_kauft_haus,die Bank will sicherlich noch prüfen, ob der Kaufpreis des Hauses marktgerecht ist, damit die Bank im Notfall (Zwangsversteigerung) keinen Ausfall erleidet. Dieses Vorgehen ist eigentlich nachvollziehbar, da in letzter Zeit viele Banken wegen finanzierter Schrottimmobilien auf die Nase gefallen sind. Viel Glück mit dem neuen Haus. Bevor die Bank die Darlehensauszahlung zusagt, würde ich den Kaufvertrag wegen fehlender Finanzierung noch nicht abschließen. Gruß Arthur

Hallo,

die Bank kann die Finanzierung ablehnen, wenn sich herausstellt, dass der Beleihungswert vom Objekt nicht passt. Könnte zum Beispiel sein, wenn der Sachverständige der Bank einen feuchten Keller vorfindet oder sowas.

Notarvertrag erst unterschreiben, wenn die Bank definitiv zugesagt hat, wäre hier mein Tipp.

Viele Grüße