objektbezogenes Arbeitsverhältnis
Der Arbeitnehmer wird wie oben beschrieben,jedoch ausschliesslich für eine Tätigkeit im Objekt :
--------------Genanntes Objekt--------------------
eingestellt.Eine Versetzung in ein anderes Objekt ist ausgeschlossen.
AG wollte mich aber trotzdem extra zu meiner Arbeitszeit in ein anderes Objekt schicken,(weiß nicht mal, ob ich dann Versichert bin?) bin einmal dort arbeiten gewesen, habe aber dann gesagt, dass ich das nicht mehr mache,da es über Woche gehen sollte,neben meiner Arbeitszeit.Jetzt schreibt er, soll ich für die ganze Woche eine Kranschreibung bringen, obwohl ich meinen Arbeitsvertrag erfüllt habe.
Hallo ivonn65,
leider kann ich mit deiner Frage nur wenige anfangen, da ich nicht weiss welche Frage du beantwortet haben möchtest.
Wenn du während deiner vertraglich wohl festgelegten Arbeitszeit nicht anwesend warst, brauchst du natürlich einen Grund, z.B. Urlaub oder Krankheit.
Wenn du nur für einen Tag in ein anderes Objekt fährst ist das in der Regel keine Versetzung; hängt aber auch wieder von deiner Tätigkeit und dem Vertrag ab. Bei echten Versetzungen muss auf jeden Fall der Betriebsrat (sofern vorhanden) eingeschaltet werden.
Versichert über die Berufsbegnossenschaft bist du immer, wenn du im dienstlichen Auftrag unterwegs bist, sowie auf dem Weg von zu Hause zur Arbeit und zurück.
Weiteres kann ich dir so leider nicht beantworten.
Viele Grüße.
Hallo und guten Tag
Ich kann diese Frage nicht genau rechtlich bewerten. Aber wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, der nur eine bestimmte Tätigkeit bzw. ein bestimmtes Objekt erfasst, ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, diesen Arbeitsvertrag einseitig zu ändern. si erwähnen noch, das dies alles neben ihrer regulären Arbeitszeit stattfinden soll. Dies ist üerhaupt nicht zulässig. Und es ist auch nicht zulässig, eine Krankmeldung von Ihnen zu verlangen, wenn es keine Erkrankung gibt Sozialrechtlich und Arbeitsrechtlich meiner Meinung sehr bedenklich.
Desweiteren kann ich nr empfehelen, einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aufzusuchen. Viele Arbeitsgericht geben auch Auskunft in solchen Angelegenheiten.
He und hallo, vielen Dank Sie waren mir eine grosse Hilfe!!! Ihre Antwort hat mir sehr geholfen.
Wünsche Ihnen ein wunderschönes Wochenende !
Steht im Arb.Vertr. genau festgeschrieben wo der Arbeitsort ist? Dann sollten Sie dringend professionelle Hilfe durch einen Rechtsvertreter ihrer zuständigen Gewerkschaft in Anspruch nehmen. Falls kein Mitglied, der Beitrag ist nicht dramatisch, kann in solchen Fällen aber sehr nützlich sein.
Glück Auf
Heinz
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrte Arbeitnehmerin,
was soll das heißen: „Arbeitsauftrag erfüllt, trotzdem Krankenschein gefordert?“ Das scheint mir reichlich obskur zu sein. Ohne weitere Details ist aber eine exakite Beantwortung der Frage nicht möglich. Bitte lege den Arbeitsvertrag Deiner Gewerkschaft vor; diese wird Dich richtig beraten können.
Alles Gute f´ür die Zukunft6.
objektbezogenes Arbeitsverhältnis