Hallo,
wenn es heißt, dass sich das Verschulden im Zivilrecht nach objektiven Kriterien bestimmt, bedeutet das, dass man nicht auf die Absicht der Einzelperson eingeht, sondern man vermutet aus der Handlung, dass es vorsätzlich oder fahrlässig sein muss? Bei subjektiven Kriterien fragt man die ausführende Person, was sie sich dabei gedacht hat, als sie die Handlung ausgeführt hat. Stimmt das so?
Vielen Dank
Martin Unterholzner