Objektive Kriterien beim Verschulden

Hallo,

wenn es heißt, dass sich das Verschulden im Zivilrecht nach objektiven Kriterien bestimmt, bedeutet das, dass man nicht auf die Absicht der Einzelperson eingeht, sondern man vermutet aus der Handlung, dass es vorsätzlich oder fahrlässig sein muss? Bei subjektiven Kriterien fragt man die ausführende Person, was sie sich dabei gedacht hat, als sie die Handlung ausgeführt hat. Stimmt das so?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Nein, objektiver Maßstab bedeutet, dass es nicht auf die Leistungsfähigkeit des Schuldners ankomt, sondern auf die durchschnittlich von einer Person seines Verkehrskreises und seiner Altersgruppe zu fordernde Sorgfalt.

Ausnahme gem. § 277 BGB z. B. in § 708 BGB.

Levay