Objektkauf Preisgestaltung

Hallo,
ich möchte einen kleinen Fahrradschuppen erwerben, welche Mitbewohner und Nachbarn gegen Miete nutzen können.

Um die Preisvorstellungen des aktuellen Eigentümers besser einschätzen zu können, habe ich im Netz zwei Aussagen gefunden:

10fache Jahresmiete (so soll es „früher“ gewesen sein)

oder

20fache Jahresmiete (heute üblicher Wert)

Von welchem Faktor ist zur Preisbestimmung ganz allgemein auszugehen?
Mir geht es um einen grundsätzlichen Ansatz, um einen möglichst „gerechten“ Preis für beide Seiten zu ermitteln.

Besten Dank im Voraus und Gruß von
Gerd

Hallo,
ich möchte einen kleinen Fahrradschuppen erwerben, welche
Mitbewohner und Nachbarn gegen Miete nutzen können.

Mit Grundstück ?

Ansonsten - wo wird dieser abgestellt ?

Gruß Merger

Hi,
zu dem Schuppen gehört kein „Grundstück“, sondern die Kommune hat die Aufstellung gestattet.

Da ich gerne mein Fahrrad dort unterstellen möchte und der aktuelle Eigentümer als Rentner sich nicht mehr darum kümmern kann oder will, überlege ich eben, auch gleich den Schuppen mitzuübernehmen.

So weit ich weiß, soll mit der Eigentumsübertragung der Hütte auch eine (zweckgebundene?) Erlaubnis der Kommune einhergehen.

Ich möchte aber schon vor möglichen Vertragsverhandlungen halbwegs wissen, welche Preisgröße überhaupt angemessen wäre, wenn mir eine Summe genannt würde.

Einstufung wäre wohl „gewerbliches Objekt“, wenn es so was (auch in diesem Zusammenhang) gibt.

LG
Gerd

Hallo,

soll man aus dem Text entnehmen, dass das Grundstück auf dem der Schuppen aufgestellt wird, der Gemeinde gehört ?

Gruß Merger

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soll man aus dem Text entnehmen, dass das Grundstück auf dem
der Schuppen aufgestellt wird, der Gemeinde gehört ?

Hallo merger,
sorry, falls ich mich umständlich ausgedrückt habe, aber dies alles ist Neuland für mich.

In der Tat, die Kommune hier stellt den „Grund und Boden“ für diesen Zweck zur Verfügung, ohne dafür eine Pachtgebühr oder ähnliches zu verlangen.

Inzwischen habe ich auch herausgefunden, dass zum ordnungsgemäßen Betrieb eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Dazu kommen dann noch kalkulierte Kosten für den Erhaltungsaufwand, so setzt sich dann die Miete für die Nutzer zusammen.
Gruß von
Gerd

soll man aus dem Text entnehmen, dass das Grundstück auf dem
der Schuppen aufgestellt wird, der Gemeinde gehört ?

Hallo merger,
sorry, falls ich mich umständlich ausgedrückt habe, aber dies
alles ist Neuland für mich.

In der Tat, die Kommune hier stellt den „Grund und Boden“ für
diesen Zweck zur Verfügung, ohne dafür eine Pachtgebühr oder
ähnliches zu verlangen.

Inzwischen habe ich auch herausgefunden, dass zum
ordnungsgemäßen Betrieb eine Betriebshaftpflichtversicherung

Welches Gewerbe soll denn angemeldet werden ?

und eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden
muss.

Eine Privathaftpflichtvers. passt hier nicht!

Dazu kommen dann noch kalkulierte Kosten für den
Erhaltungsaufwand, so setzt sich dann die Miete für die Nutzer
zusammen.

Ob sich so etwas lohnt kann ich mir nicht vorstellen.

Gruß von
Gerd

Gruß Merger

Ob sich so etwas lohnt, kann ich mir nicht vorstellen.

Vielen Dank für die Antwort, mein „Problem“ besteht ja vielmehr darin
herauszufinden, ob hier üblicherweise

10 % oder 20 %

angesetzt werden, wenn es darum gehen wird, welche Summe
ich denn bereit wäre zu zahlen bzw. ich ein kommendes Angebot
des Verkäufers halbwegs korrekt einschätzen soll.

Gruß von
Gerd

Korrektur:

Es geht um die Frage, ob bei der Preisbemessung eine

10fache Jahresmiete

oder eine

20fache Jahresmiete

anzusetzen geht, wenn ein gewerblich genutzer Schuppen
verkauft werden soll.

Ergibt sich die Antwort nicht von selbst aus der qualitativen Betrachtung?

Der Preis sollte doch so gestaltet sein, dass man in einer absehbaren und planbaren Laufzeit eine Rendite bekommt. Allein dadurch dass der Schuppen auf öffentlichem Grund steht, sind doch Überraschungen nicht auszuschließen. Also müsste eher kurzfristig gerechnet werden. Dazu kommt auch, wie lange man denn glaubt, dass der Schuppen stehen bleibt (mechanisch).

Ohne Zinseszinsberücksichtigung kommt da also raus:

Einnahmen (10 Jahre)

  • Erhaltungskosten
  • Versicherungen etc.
  • Zinsverlust, weil man Geld nicht anlegt oder gar leihen muss)
    = Nulllinie

Der Kaufpreis muss also

Nachtrag: Dabei ist mal angenommen, dass der Wiederverkaufswert bei 0 liegt.

Allein dadurch, dass der Schuppen auf öffentlichem Grund steht, sind :doch Überraschungen nicht auszuschließen.

In der Tat, soweit mir bekannt, wird die Zusage für jeweils 6 Jahre gegeben.

Dazu kommt auch, wie lange man denn glaubt, dass der Schuppen stehen bleibt (mechanisch).

Das weiß ich zufällig, laut Anruf bei der „Baufirma“ kann von einer „Restlaufzeit“ von mindestens 20 Jahren ausgegangen werden.

Aber wahrscheinlich existiert eine solche „offizielle“ Linie
(10xJM bzw 20xJM) gar nicht, also werde ich mal so kalkulieren, wie von Birk angeregt.
Danke dafür!
Gerd