Obliegenheitsverletzung Hausratversicherung

Hallo Fachleute,

die nachfolgend Frage habe ich ebenfalls in der Rubrik „Recht“ abgestellt.

vor ein paar Jahren habe ich eine Hausratversicherung abgeschlossen. Die Frage nach Vorschäden wurde von mir bejaht und es wurde ein Einbruchdiebstahlschaden angegeben. Dieser Einbruchdiebstahlschaden ereignete sich in meinem Geschäftslokal wo sich auch persönliche Gegenstände befanden, welche eigentlich zu meinem Hausrat gehörten. Die Schadenhöhe betrug 1.750,-- DM und wurde auch vom Hausratversicherer anstandslos bezahlt. Der restliche Schaden wurde von der Geschäftsversicherung beglichen. Jetzt bin ich leider wieder von einem Einbruchdiebstahlschaden betroffen, welcher sich ebenfalls auf Hausrat und Geschäft bezieht. Der Hausratversicherer (es erfolgte zwischenzeitlich ein Versichererwechsel) lehnt jetzt eine Zahlung ab, da er mir eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorwirft, da ich zur Schadenhöhe nur den Hausrat- und nicht die Summe des Gesamtschadens angegeben habe.
Meiner Meinung nach beziehen sich die Antragsfragen doch auf die betroffene Versicherung und nicht auf andere Versicherungen.
Wer weiss Rat?
Danke
Wilfried Enders

Hallo Wilfried,

vielleicht solltest Du den Fall durch das

Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Tel. +49 228 422 - 80
Fax. +49 228 422 - 7494
[email protected]
http://www.bav.bund.de/
Beschwerdehotline (!!!) +49 228 422 - 7777

überprüfen lassen (für solche Fälle gibt es den Verein schließlich). Ich selbst bin da leider überfragt.

Viel Erfolg

Tessa

Ich würde nicht gleich mit dem letzten Mittel winken…

Ruf doch einfach mal bei der Gesellschaft an… und lass dich zur Antragsabteilung durchstellen.
Und dort fragst du, wie du den Antrag ausfüllen sollst…

versetzt dich also in die Lage von früher… sagt er dir,… separat für Vertrag bitte um schriftliche Nachricht… dir langt es handschriftlich per Fax und seiner Unterschrift…

Und schon kannst damit dem Versicherer den Fehler aufzeigen… sonst weiß ich gerade auch nicht mehr… aber Montag kann ich es dir sagen…

Gruß
Marco

hallo wilfried,
sie haben es probiert- okay.
falls du aber alle rechtlichen mittel ausschöpfst, haben sie keine chance gegen dich. sie werden zahlen müssen. das deutsche recht wird immer verbraucherfreundlicher. jeder richter wird dir recht geben, da es einem laien überhaupt nicht zuzumuten ist, daß er weiß, daß hier der gesamtschaden angegeben werden muß. eine vorvertragliche anzeigepflichtverletzung kann somit nicht vorliegen, da du besten wissens die fragen beantwortet hast und dir dabei kein verschulden oder unterlassen nachgewiesen werden kann. hätte den antrag ein vertreter oder makler aufgenommen, wäre der übrigens in der haftung. überlege dir also zukünftig, dich vielleicht doch beraten zu lassen.
viel erfolg beim streiten !!!
viele grüße
oliver