Man kann oft lesen, dass der Obmann(andere Bezeichnung Vorsitzender, Präsident)der gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft ist. Was heißt jetzt nun gesetzlicher Vertreter? Der Vertreter ist eine Person, die im Außenverhältnis gegenüber Dritte handelt. Nun gibt es bei den Gesellschaften auch noch den Geschäftsführer (Generaldirektor). Dieser Begriff wird unterschiedlich gebraucht. Zu einem versteht man unter Geschäftsführung das im Innenverhältnis zwischen Gesellschaft und dem zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter bestehende Recht zur Geschäftsführung. Wenn die Geschäftsführung sich aber ausschließlich auf das Innenverhältnis bezieht, dann dürfte der Geschäftsführer oder die Geschäftsführer ja keine Geschäfte gegenüber Dritten ausführen. Das ist aber ja seine wesentliche Aufgabe. Andererseits ist zu lesen, dass seine Vertretungsmacht gegenüber Dritten, also im Außenverhältnis unbeschränkt ist. Ist das nicht ein Widerspruch? Dann wäre der Geschäftsführer doch genau so ein gesetzlicher Vertreter wie der Obmann. Werden die Aufgaben dieser beiden Organe vielleicht ausschließlich durch die Satzung (Statut) der Gesellschaft zugeteilt, d.h. die Vertretungsmacht wird zwischen diesen Organen aufgeteilt? Wer vertritt z.B. die Gesellschaft vor Gericht?
Man kann oft lesen, dass der Obmann(andere Bezeichnung
Vorsitzender, Präsident)
all dies sind keine Bezeichnungen aus dem deutschen Handelsrecht. Insofern frage ich mich, wo man so etwas angeblich häufig lesen kann. Vertreter einer Gesellschaft sind
Da gebe ich dir recht. Obmann ist der übliche Begriff in Österreich (und daher wahrscheinlich auch in Südtirol) für den Vorsitzenden eines Vereins oder einer Partei. Bei anderen Gesellschaften ist mir das auch nicht geläufig. Es kann sein, dass sich ein Verein: "Gesellschaft für …"nennt - so gesehen kann der Begriff Obmann in diesem Zusammenhang durchaus auftreten.
Da gebe ich dir recht. Obmann ist der übliche Begriff in
Österreich (und daher wahrscheinlich auch in Südtirol) für den
Vorsitzenden eines Vereins oder einer Partei.
der Begriff Obmann ist mir durchaus ein solcher, aber eben nicht aus dem Gesellschaftsrecht. Aufgrund der meist ohnehin nicht ausgefüllten Visitenkarten schaue ich in selbige nicht mehr rein, sondern orientierte mich in diesem Falle an der Länderkennung der Email-Adresse.
Nach kurzer Recherche habe ich aber nicht den Eindruck, daß in Österreich „Obmann“ eine Bezeichnung aus dem Gesellschaftsrecht ist.