Obwohl in verhandlung in schufa eingetragen

hallo,

angenommen jemand kriegt eine Rechnung mit der Summe er nicht einverstanden ist, und weiht seinen Rechtsanwalt ein, dieser legt wiederspruch ein und dann fängt der übliche Briefverkehr. Bis dieser Jemand zu seiner Bank geht und dort mitgeteilt bekommt, er wurde in die Schufa eingetragen und sein dispo wurde gekündigt. Ist die andere Partei dazu überhaupt berechtig? Denn diese hat es nicht angekündigt und außerdem wurde der Betrag bestitten?

Danke
tancik

Ist die andere Partei dazu überhaupt berechtig?

Ja.

Denn diese hat es nicht angekündigt

Das muß sie auch nicht.

und außerdem wurde der Betrag bestitten?

Dann soll der Anwalt diesen Eintrag schnell streichen lassen.

streitige forderungen dürfen nicht ohne weiteres bei der schufa gemeldet werden. machen manchen das aber gern, um druck zu machen. sollte aus einem unberechtigten eintrag ein schaden entstehen, macht sich der eintragende schadenersatzpflichtig.

idR genügt eine mitteilung an die schufa, dass der eintrag unberechtigt und die forderung bestritten ist, verbunden mit der aufforderung zur sofortigen löschung. (nachweise beifügen!) die schufa sperrt sodann zunächst diesen eintrag und fordert ihren vertragspartner zum nachweis der forderung auf. kann der sie nachweisen, bleibt der eintrag´; kann er das nicht, wir der eintag gelöscht.

mfg yannick