Obwohl kein Kreuzchen gesetzt, krankengeldantrag ungültig?

Guten Tag,

habe ein Problem.
Bin seit über 6 Wochen krank, eigentlich selbständig und möchte nun Krankengeld beantragen.
Auf dem Antrag sollte ich ankreuzen, dass ich bis zur Krankschreibung gearbeitet habe, was ich tat.
Dann habe ich in der Spalte für „Haben Sie Ihre Selbständigkeit aufgegeben?“ das Datum des letzten Tages eingetragen. Ursprünglich wollte ich es ankreuzen, ließ es dann aber. Also nicht angekreuzt.
Nun kam die Absage, ich hätte keinen Anspruch, da ich meine Selbständgkeit aufgegeben habe.
Nun meine FRage, obwohl ich es nicht angekreuzt habe, verstehen Sie es so. Ist das juristsich korrekt? Ohne Kreuzchen doch ungültig?? Ich verstand natürlich unter der Frage, ob ich aufgehört zu arbeiten hätte und nicht, ob ich mein Gewerbe grundsätzlich aufgegeben habe!! DEshalb wollte ich es ursprünglich ankreuzen.
Was mache ich nun? Die Kasse beharrt auf meine Antwort und lehnt den Antrag ab.

???

Stell einfach schtiftlich klar,wie hier, wie Deine Auskunft gemeint war und bitte um sofortige Kontaktaufnahme, zur Klärung.
Vorsorglich solltest Du innrrhslb von 4 Wochen nach Zustellung Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Würde ich auch tun. Die Begründung kannst Du nachreichen, musst das aber im Widerspruch mitteilen.

Hallo,

schriftlich Widerspruch einlegen und auf einer Entscheidung des Widerspruchsausschusses (ehrenamtliche Mitglieder des Verwaltungsrats) bestehen.

Ggf. vorsorglich Wohngeld und/oder Arbeitslosengeld II beantragen (bis zur Klärung).

Gruß
RHW