Moin,
Ursprünglich ist diese nicht gedacht gewesen, um als
Trittfläche zu dienen.
sondern?
Ausnahme ist Eiche z.B. in
Treppenhäusern, diese wurde aber auch nicht mit Ochsenblut
behandelt, sondern geölt und gebohnert.
Hm, dann scheint das für das Rheinland nicht zu gelten.
Ich habe in meinem Haus mehrere Treppen aus Nadelholz, die mit Ochsenblut gestrichen sind, die Böden waren es auch.
Und ich kenne viele andere alte Häuser, wo es genauso ist.
Und wenn mein Vermieter mir dies aufnötigen will, würde ich
mir ernsthaft Gedanken machen.
Aha, welche denn?
Hoffentlich den auszuziehen.
Wenn ein Mieter, ohne mich zu fragen, solche massiven Eingriffe durchführen würde, gäbe es Ärger - für den Mieter.
Gandalf