Ochsenblutfarbige Dielen weiß umlackieren ?

Meine Fragen sind folgende:

  1. Frage: Muß ich meinen Vermieter fragen wenn ich die ochsenblutfarbigen Dielen weiß lackieren möchte?
  2. Frage: Wie aufwendig ist es ochsenblutfarbige Dielen weiß zu lackieren? Wieviel kostet das?
  3. Frage: Muß ich bei einem Auszug alles wieder ochsenblutfarbig streichen?
    Vielen Dank für jede Hilfe und Antwort, Grüße flyingbear

Hallo,

Meine Fragen sind folgende:

  1. Frage: Muß ich meinen Vermieter fragen wenn ich die
    ochsenblutfarbigen Dielen weiß lackieren möchte?

Was hindert Dich daran den Vermieter zu fragen?

  1. Frage: Wie aufwendig ist es ochsenblutfarbige Dielen weiß
    zu lackieren? Wieviel kostet das?

Definiere bitte „ochsenblutfarbig“! Wurden in der Diele Tiere geschlachtet und es ist alles mit Blut vollgespritzt oder wie sollen wir uns das vorstellen?
Wie groß ist die Diele?

  1. Frage: Muß ich bei einem Auszug alles wieder
    ochsenblutfarbig streichen?

Was steht im Mietvertrag?

Vielen Dank für jede Hilfe und Antwort, Grüße flyingbear

Bitte

LG
flipper612

Guten Abend flipper612,

„ochsenblutfarbig“ ist eine Bezeichnung für einen Farbton.
Aber wer weiß, vielleicht ist es ja echtes Ochsenblut?Naja…
Ich ruf mal bei meinem vermieter an, aber es hätte ja sein können man muß es nicht zwingend machen…
danke,
flyingbear

Hallo, also es gibt da inzwischen einige Urteile, die besagen, daß ein Mieter nicht einen bestimmten Farbton (sei es an Wänden oder Fußboden) hinnehmen muß. (Das Heißt, ein Vermieter darf keinen bestimmten Farbton vorschreiben!)
Ich glaube auch, daß geht soweit, daß auch bei Auszug nicht ein bestimmter Farbton wiederhergestellt werden muß! (Sofern man nicht vollkommen exotisch gestrichen hat.) Entscheidend ist, daß es „frisch“ gestrichen ist. Dieses „frisch“ definiert sich nach Jahren, die für diverse Wohnräume unterschiedlich lang sind.
Anders ist es mit der Art und Beschaffenheit der Wände und Böden.
Sprich: Bei Einzug tapeziert, muß bei Auszug auch wieder tapeziert sein; Ohne Tapete --> ebenso wieder bei Auszug.
Und ist die Dielung naturbelassen, muß das auch wiederhergestellt werden. Da sie aber offensichtlich schon gestrichen ist, sehe ich kein Problem in der Änderung des Farbtones.
Ich würde insofern den Vermieter nicht erst fragen und „schlafende Hunde wecken“, sondern mal nach den rechtlichen Bestimmungen googeln.
Bin mir aber zu 99% sicher, daß es sich so verhält, wie von mir beschrieben.

Hallo!
Vielen Dank, das mit den schlafenden Hunden hatte ich mir auch dedacht…
Schönen tag noch,
flyingbear

Hallo,

du scheinst in einem Altbau zu wohnen. Und mit Ochsenblut gestrichene Dielen sind bei Altbauten weit verbreitet. Gehört damit zum „Charakter“ einer solchen Wohnung.

Wenn ich Vermieter einer solchen Wohnung wäre und mir jemand diese Dielen streichen würde (wie auch immer), der würde mir neue Dielen legen. Die kriegt man nie wieder in der Originalzustand zurück.

Deswegen mein eindringlicher Tip: Frag den Vermieter!

Haelge

Hi,

Vielen Dank, das mit den schlafenden Hunden hatte ich mir auch
dedacht…

Na dann viel Spaß bei der Wohnungsabnahme beim Auszug…

Gruß,

Anja

Guten Tag,

Sorry, aber die Zeiten sind gottseidank vorbei, daß Vermieter die farbgestaltung der Wohnung vorschreiben können. Und Fußboden gehört nunmal zu „Verschleißbestandteilen“ einer Wohnung.
Vorgeschrieben werden kann nur die Art der Ausstattung (Farbe, Teppich, Belag, Fliesen…), keinesfalls die Farbe!

Naja, entscheidend ist natürlich, was im Mietvertrag steht.
Ich vermute mal, da steht Dielung versiegelt oder so ähnlich.
Letztendlich ist doch die Dielung der normale Abschluß des Fußbodenaufbaues (damit ich nicht auf der Schüttung oder den Zwischenbrettern laufen muß), und als solches nicht Abschluß der Raumdekoration, sondern die Basis (um’s mal so zu sagen).
Normalerweise dazu gedacht, um mit Auslegware, Belag, Fliesen oder simpel mit Farbe zur individuellen Trittfläche zu werden.
Fakt ist auch, wenn es sich nicht gerade um Eichendielen handelt, hinterläßt jeder herunterfallende Gegenstand, jeder grobe Dreck, nicht zu reden von Katzenfüßen seine Spuren.
Ursprünglich ist diese nicht gedacht gewesen, um als Trittfläche zu dienen. Ausnahme ist Eiche z.B. in Treppenhäusern, diese wurde aber auch nicht mit Ochsenblut behandelt, sondern geölt und gebohnert. Dielung in Räumen ist kein Parkett!
Und wenn mein Vermieter mir dies aufnötigen will, würde ich mir ernsthaft Gedanken machen.

Wat denn nu?
Moin,

was denn nun?

Vorgeschrieben werden kann nur die Art der Ausstattung ( Farbe ,
Teppich, Belag, Fliesen…), keinesfalls die Farbe!

Solltest schon mit Dir selber einig sein!

Gandalf

Moin,

Ursprünglich ist diese nicht gedacht gewesen, um als
Trittfläche zu dienen.

sondern?

Ausnahme ist Eiche z.B. in
Treppenhäusern, diese wurde aber auch nicht mit Ochsenblut
behandelt, sondern geölt und gebohnert.

Hm, dann scheint das für das Rheinland nicht zu gelten.
Ich habe in meinem Haus mehrere Treppen aus Nadelholz, die mit Ochsenblut gestrichen sind, die Böden waren es auch.
Und ich kenne viele andere alte Häuser, wo es genauso ist.

Und wenn mein Vermieter mir dies aufnötigen will, würde ich
mir ernsthaft Gedanken machen.

Aha, welche denn?
Hoffentlich den auszuziehen.
Wenn ein Mieter, ohne mich zu fragen, solche massiven Eingriffe durchführen würde, gäbe es Ärger - für den Mieter.

Gandalf

Berichtigung
Moin,

kleine Berichtigung.

Ich habe in meinem Haus mehrere Treppen aus Nadelholz, die mit
Ochsenblut gestrichen sind,

die Trittstufen sind auch Buchenholz, nicht aus Nadelholz.
Mit Ochsenblut sind sie aber trotzdem gestrichen.

die Böden waren es auch.

Die Böden sind/waren allesamt aus Nadelholz und mit Ochsenblut gestrichen.
Teppiche etc. lagen/liegen selten aud diesen Böden.
Auch in anderen Häusern die ich kenne.

Gandalf

Habe das Gefühl, da reagiert einer leicht angesäuert. Anders ist die Reaktion auf einen Gedankenfehler, der jedem passieren kann, nicht zu verstehen. Was ich meinte, war doch klar, oder?

Sag mal, bin ich bekloppt? Eine normale Dielung in Wohnräumen diente im ursprünglichen Sinne nicht zum Draufrumlatschen. Das hätte das Weichholz nämlich garnicht auf Dauer ausgehalten.
Wozu gab es den früher Linoleum oder Teppiche???
Irgend welche „Landhausfuzzies“ meinen natürlich, es müsse alles, um ursprünglich zu sein, unverkleidet bleiben. Das war aber nicht der Sinn der Sache!
Und es gibt nun mal Gerichtsurteile, die eindeutig besagen, daß keinem Mieter die Farbvorstellung des Vermieters aufgenötigt werden kann!

Hallo

Und es gibt nun mal Gerichtsurteile, die eindeutig besagen,
daß keinem Mieter die Farbvorstellung des Vermieters
aufgenötigt werden kann!

Aha, das würde also bedeuten, dass ich das Eichenparkett in einer Mietswohnung auch streichen dürfte?
Wenn du die farbliche Änderung rückgängig machen kannst, dann darfste bestimmt streichen. Aber das geht bei den Dielen nicht!

Und diese Dielen sind keine Basis für irgendwas, sondern genauso als Fussboden gedacht. Du solltest dir sowas mal in echt anschauen…

Haelge

Also langsam vermute ich, daß ich hier etwas falsch verstehe.
Bei der Frage ging es doch um ein Umlackieren in weiß. Das heißt, die Dielen sind bereits gestrichen und sollen einen anderen Farbton erhalten. So habe ich das verstanden und entsprechend geantwortet.
Und wenn es sich so verhält, vertrete ich auch weiter meinen Standpunkt.
Die Rede war doch nicht von naturbelassenen Eichendielen!

Hallo,

weiter oben hatte ich geschrieben, dass genau diese Dielen in dieser Farbe so gedacht und weit verbreitet sind. Wenn du sie streichst, bekommst du sie nie wieder in den Originalzustand zurück.

Du kannst deine Wände streichen wie du willst. Wenn sie vorher weiss (Standard) waren und du sie schwarz gemalt hast, musst du sie zum Auszug wieder weiss machen. Bei Tapeten würde das bedeuten: neu tapezieren.
Ähnlich mit den Dielen.

Jetzt verstanden? :smile:

Guten Tag,

Na gut, habe da eine etwas andere Rechtsauffassung (wobei schwarz etwas extrem ist, oder?)
Ich denke nicht, daß, wenn ich ein halbes Jahr vor dem Auszug die Wande in einem Cremeton streiche, ich dann bei Auszug nochmal weiß streichen muß!
Wir sind damals aus unserer Wohnung ausgezogen, Wände gelb/weiß und mit aufgemalter Bordüre. Es sah gut aus, war vermietbar und wurde nicht beanstandet.
Zu den Dielen: Ums mal klar zu machen, Ochsenblutfarbe (wenn es den echt ist, was ich bezweifle; war mehr auf dem Lande gebräuchlich…) ist eine ziemliche Schweinerei (auch wenn’s von der Kuh kommt…) und sauschwer wieder zu entfernen.
Dieses Gebräu wurde aufgetragen, um die Dielen abriebfester, wischbar und halt wiederstandsfähiger zu machen. Wenn mir als Hausbesitzer jemand das Zeug runterschleift und neu streicht, würde ich dem noch einen Monat die Miete erlassen!
Wahrscheinlicher handelt es sich aber um rostbraune Fußbodenfarbe auf Alkydharzbasis (…der typische Ersatz). Wo ist das Problem, die weiß zu überstreichen?
Aber lassen wir das. Hier geht es um unterschiedliche Rechtsauffassungen. Und vielleicht bin ich als ehemaliger Mieter einer Genossenschaftswohnung auch verwöhnt, was die Möglichkeit der Eigenkreativität anbelangt.