Odal- und Sig-Rune in Runentexten

Hi!

Odal- und Sig-Rune sind ja aufgrund massiven missbrauchs durch rechtsextreme verboten.
Wenn man allerdings einen Text in Runenschrift schreiben möchte, was besonders für Menschen heidnischen Glaubens interressant ist kommt man um die Nutzung dieser Symbole nicht herum.
Hier meine Frage: Sind Diese Runen auch in Satz/Wortgefügen Strafbar, die nur aus Runen bestehen und in denen sie nicht mit rechtsextremen Organisationen in Verbindung gebracht werden ?

Vielen Dank im Vorraus !

Hi,
also die Odal-Rune kann nicht so verboten sein, da sie auf der Schulter einiger tausend Hauptfeldwebel der Bundeswehr durch die Gegend getragen wird.

Vergleich hier:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Runi…

und hier:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:GE-A…

Gruß
Nick H

Hallo,

Odal- und Sig-Rune sind ja aufgrund massiven missbrauchs durch
rechtsextreme verboten.

Das glaube ich ehrlich gesagt nicht, denn unsere Hauptfeldwebel tragen sie auf der Schulterklappe.

Gruß,

trobi.

Auf der Uniform ist sie leicht abgeändert. Außerdem geht es mir eher um die Sig-Rune.

Hi,
also die Odal-Rune kann nicht so verboten sein,

Ist sie aber. Bzw. ihre öffentliche Verwendung.

da sie auf der Schulter einiger tausend Hauptfeldwebel der :Bundeswehr durch die Gegend getragen wird.

…was aber nichts mit der Frage zu tun hat und auch nichts an dem Verbot ändert. Zudem steht die „Rune“, wenn - man sie beim Dienstgradabzeichen so sehen will - in einem eindeutigen Gesamtzusammenhang. Der Hauptfeldwebel, der sich die „Rune“ alleine an die Feldmütze pinnt begeht genauso eine Straftat, wie jeder x-beliebige andere, der sich dieses Zeichen aufs T-Shirt malt.

Gruß Andreas

Hi,

also die Odal-Rune kann nicht so verboten sein,
Ist sie aber. Bzw. ihre öffentliche Verwendung.

Zitat Wikipedia:
Die Odal-Rune wurde in der Regel in Verbindung mit einem auf einer stilisierten Sonne sitzenden Adler verwendet. Als die beiden Gruppen verboten wurden, wurden auch die von ihnen verwendeten Symbole verboten. (Verbot durch das Innenministerium, Az.: IS 2-619331/5, am 10. November 1994 gem. § 3 VereinsG, bestätigt durch BVerwG, Az.: 1 A 3.94, am 13. April 1999.) Das Darstellungsverbot der Rune beschränkt sich aber nur auf die Verwendung im Zusammenhang mit den genannten Organisationen.

Der Hauptfeldwebel, der sich die „Rune“ alleine an die Feldmütze pinnt begeht genauso eine Straftat, wie jeder x-beliebige andere, der sich dieses Zeichen aufs T-Shirt malt.

Meiner Meinung nach verstösst er damit höchstens gegen die Anzugsordnung der Bundeswehr weil da nirgends steht daß er sein Rangzeichen an der Mütze tragen soll.

Gruß
Nick H

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