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Maxis Opa will sein Haus Ihm (seinem Enkel) schenken/vererben. Seine Mutter verzichtet auf Ihren Anteil, jedoch sein Onkel Moritz ist mit seinem Anteil nicht zufrieden. Hat nun, da ja Maxis Opa das Haus mit Grundstück noch zu Lebzeiten an Maxi „schenkt/vererbt“, Moritz noch Anspruch auf einen Pflicht(erb)teil (sofort oder auch erst nach Opa`s Tod?) des bereits „verschenkten/vererbten“ Objekts?
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Hat Maxi`s Bruder Jonathan einen Anspruch auf einen Teil?
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Wie hoch ist der Pflichtteil in Maxi`s Heimatland Österreich eigentlich
mit öster.erbrecht kenne ich mich nicht aus-leider!in deutschland wird eine schenkung 10 jahre lang auf den pflichtteil angerechnet.lebt also der opa nach der schenkung noch 10 jahre,so fällt dieser anspruch,was das haus betrifft für moritz und den bruder des maxis weg.ein anspruch besteht zu lebzeiten nicht!
Sorry, kann nicht helfen.
Gruß
Hallo Selse06,
nach Opas Tod gelten, solange kein Testament vorliegt, die normalen Erbregeln. Zu Lebzeiten kann Opa mit seinem Vermögen tun und lassen was er will. Das kann ihm keiner abtrünnig machen. Wenn er entscheidet sein Haus am Maxi zu verschenken, dann ist das so.
Ein Pflichtanteil vom vorhandenem zukünftigem oder nach dem Tod existierendem Erbe, kann vor dem Tod, oder auch nach dem Tod in Anspruch genommen werden.
Maxis Bruder hat keinen Erbanspruch.
Der Pflichtanteil im Ausland ist mir nicht bekannt.
Gruß
Pasha
Hallo,
wie hoch der Pflichtteil in Österreich ist, weiß ich nicht. Aber ich würde vermuten, dass es auch in Österreich Pflichtteilsansprüche erst nach dem Erbfall gibt. Und der ist ja noch nicht eingetreten. Insofern gäbe es, jedenfalls nach deutschem Recht, für Onkel Moritz zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nichts.
Ob und in welcher Höhe für Onkel Moritz überhaupt Pflichtteilsansprüche entstehen, hängt im Übrigen davon ab, wie lange Opa (wie heißt der eigentlich?)noch lebt, da Schenkungen des Erblassers nach deutschem Erbrecht nur dann für die Berechnung des Pflichtteils relevant sind, wenn seit der Schenkung noch nicht mehr als zehn Jahre vergangen sind.
Und auch Jonathan hätte keine Ansprüche, da Opa mit seinem Vermögen zu Lebzeiten anstellen kann, was er will.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
hallo selse06
leider kann ich auf diese fragen keine antworten liefern, tut mir leid.
lg sicha
bitte an das zuständige ag wenden die vermitteln dann einen entsprechendenden fachanwalt bzw. man sucht sich selbst einen für das jeweilige gebiet.
Maxis Opa will sein Haus Ihm (seinem Enkel)
schenken/vererben. Seine Mutter verzichtet auf Ihren Anteil,
jedoch sein Onkel Moritz ist mit seinem Anteil nicht
zufrieden. Hat nun, da ja Maxis Opa das Haus mit Grundstück
noch zu Lebzeiten an Maxi „schenkt/vererbt“, Moritz noch
Anspruch auf einen Pflicht(erb)teil (sofort oder auch erst
nach Opa`s Tod?) des bereits „verschenkten/vererbten“ Objekts?Hat Maxi`s Bruder Jonathan einen Anspruch auf einen Teil?
Wie hoch ist der Pflichtteil in Maxi`s Heimatland
Österreich eigentlich
Ich gehe mal davon aus, dass der Schenker/Erblasser in Deutschland und nicht etwa in Österreich lebt.
Dann hätte dessen Sohn (Onkel M.) bei einer Schenkung zu Lebzeiten grundsätzlich einen Pflichtteilsergänzungsanspruch nach dem Ableben seines Vaters. Enkel Jonathan hätte keinen Anspruch, wenn im Erbfall dessen Mutter (= Tochter des Erblassers) lebt. Gleiches gilt für Enkel Maxi.
Das Erbrecht in Österreich kenne ich leider nicht.
Hallo Selse06,
der Anspruch besteht bis 10 Jahre nach der Schenkung (Urkundendatum).
Maxis Bruder hat auch Anspruch, wenn Mama verzichtet hat. Gleiches Recht für alle Kinder.
Wie hoch der Pflichtteil in Austria ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Das bekommen wir hier im deutschen Recht nicht mit.
LG aus Stuttgart
Hallo,
also Opa hat bereits sein Haus auf sein Enkelkind übertragen, ja oder nein?
Oder hat Opa nur eine Testament gemacht.
- Wenn Opa übertragen hat, steht dem Sohn des Opas ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu, aber erst, wenn Opa verstorben ist. Dieer Anspruch ist so hoch wie ein Pflichteilsanspruch, ermäßigt sich aber jedes Jahr um 10 %, so dass nach 10 Jahren der Onkel gar keinen Anspruch mehr hat.
- Wenn Opa aber noch nicht übertragen hat und ein Testament zugunsten seines Enkelkindes gemacht hat, hat der Onkel einen vollen Pflichtteilsanspruch, wenn der Erbfall eintritt.
Ich gehe davon aus, dass Opa nur zwei Kinder, nämlich die Mutter des Enkelkindes und den Onkel. Dann würde der Onkel 1/4 Wert des Nettonachlasses beanspruchen können, welcher in Geld auszubezahlen ist.
Alles klar?
mfg
PB
Der enkel soll per Schenkungsurkunde Opas Imobilie erhalten. Die Mutter des Enkels verzichtet auf Ihren Pflichtteil.
Ab dem Tag der Schenkung tritt die 10 Jahresfrist in Kraft.
Der Okel Moritz hat im Moment keine Ansprüche, da ja sein Vater noch lebt.
Ab dem Tag der Schenkung veringert sich der Pflichtteilsanspruch des Onkel nach dem neuen Erbrecht um jährlich 10 %.
Wenn der Opa noch 10 Jahre lebt, hat Onkel Moritz keine Ansprüche mehr.
im 7. Jahr hat er noch 30 %, im 8. Jahr 20 % im 9. Jahr 10 %. Nach 10 Jahren Null Anspruch.
Ich habe keine Ahnung vom Erbrecht in Österreich. Ingeborg
Maxis Opa will sein Haus Ihm (seinem Enkel)
schenken/vererben. Seine Mutter verzichtet auf Ihren Anteil,
jedoch sein Onkel Moritz ist mit seinem Anteil nicht
zufrieden. Hat nun, da ja Maxis Opa das Haus mit Grundstück
noch zu Lebzeiten an Maxi „schenkt/vererbt“, Moritz noch
Anspruch auf einen Pflicht(erb)teil (sofort oder auch erst
nach Opa`s Tod?) des bereits „verschenkten/vererbten“ Objekts?Hat Maxi`s Bruder Jonathan einen Anspruch auf einen Teil?
Wie hoch ist der Pflichtteil in Maxi`s Heimatland
Österreich eigentlich
Die Frage ist doch, ob überhaupt österreichisches Erbrecht gilt. Das gilt mit Sicherheit nicht, weil Maxi vielleicht in Österreich lebt. Eine Prüfung, ob österreichisches Recht gilt, kann nur dann in Frage kommen, wenn der Erblasser die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt oder/und das Grundstück in Österreich belegen ist. -Also Frage konkretisieren!
Hallo, mit östereichischem Erbrecht kenne ich mich leider nicht aus.
Gruß Hilde
Hallo Selse06, der Pflichtteil bzw. der Anspruch auf einen bereits vergebenen Wert/ Gegenstand/ Geldbetrag oder eine Immobilie zu Lebzeiten des Erblassers an den Begünstigten richtet sich danach, wann der Erblasser verstorben ist. D.h. wenn die Schenkung 10 Jahre vor dem Eintritt des Erbfalles geschah, hat keiner der verbleibenden Erben noch einen Anspruch auf das zu Lebzeiten des Erblassers Verschenkte/Übertragene, je geringer der Jahresabstand ist, üm so größeer wird der jeweilege Anspruch (pro Jahr 10%).
Betrifft auch Frage 2.
Wie hoch der Pflichtteil in Oesterreich ist, kann ich leider nicht beantworten.
Gruß petit
sorry erbrecht österreich keine ahnung.
Herzlichen Dank für Ihre Frage zum Pflichtteilsrecht
- Die Übertragung des Hauses könnte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen. Ggf. würde dieser jedoch nach 10 Jahren nach der Schenkung und vor dem Erbfall jedoch nicht mehr bestehen. Das hängt insbesondere von der Gestaltung des Vertrages ab, und ob eine Wohn- und Nießbrauchsrecht vorbehalten wird.
Weitere Hinweis zum Pflichtteilsrecht finden Sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de
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Solange die Mutter - als Abkömmling von Maxi - lebt, hat der Bruder keinen rechtlichen Anspruch.
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Die vorgenannten Ausführungen gelten allein nach deutschem Erbrecht. Ohne Recherche kann ich einen Antwort zum österreichen Recht - sofern diese einschlägig sein sollte nicht geben.
Gerne bin ich bereit insoweit die weiteren Frage auch unter dem Gesichtspunkt des österreichischen Rechts zu beantworten, wenn Sie micht beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de
Guten Abend,
da kann ich leider nicht antworten.
Lieben Gruss von Ninja
Um Ihre Frage überhaupt beantworten zu können, werden ergänzende Informationen benötigt, die Sie aber trotz Hinweises nicht erteilen. Wie ernst ist es Ihnen mit Ihrem Auskunftsverlangen?