Bei mir wurde eine Stufenanlage in Bahnenware gelegt und ich glaube das einiges nicht stimmen kann.
Auf der ersten Stufe (ca. 4x2m) ist Verlegerichtung zur Haustür zugehend, und unterhalb der 4 Stufen ist eine große Fläche (ca.4x4m) quer zur Haustür gelegt.
Die große Fläche unten geht bis zur Straße und ist unten am ende ca. 2 cm über dem Asphalt. (Schneepfluggefahr)
Auf einer Stufe ist die Sockelleiste geteilt und geht dann schräg nach unten.
Ist das alles noch Ö-Norm gerecht, oder besteht anspruch auf regulierung der genannten mängel.
Es ist ja nur so wie ixhs verstehe ne optische sache
Also als.mangel.ist dieses nicht zu sehen
Hallo,
davon habe ich leider keine Ahnung. Bin aus dem statisch-konstruktiven Fach.
Tut mir leid - Gruß
sorry,
nur Hochbau kein Straßenbau,
keine Ahnung
Tut mir Leid, da kenne ich mich nicht aus.
MfG
zum ersten weiß ich nicht was eine Bahnenware im Aussenbereich zu suchen hat
zum zweiten gibt der Bauherr oder aber die Breite einer Bahn die Verlegerichtung vor, da sonst zu viel Verschnitt anfällt
die Sache mit der Stufe läßt sich vermutlich ohne Foto nicht beantworten
Hallo,
unsere Kompetenz liegt in Fragen der Wohngesundheit und nicht technischen Fragen. Ich empfehle, sich hier konkret an die regional zuständige Handwerkskammer zu richten, die sicherlich sowohl Expertenauskunft geben, gegebenenfalls sogar eine Schlichtungsstelle bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Auftraggeber und -nehmer benennen kann.
Sorry, mit der Ö-Norm kenne ich mich nicht aus.
bitte keine e- mails mehr von euch an mich.andre michel gibt es seit über einen jahr hier bei mir nicht mehr!!!keine e-mails mehr an mich schicken!!!das ist nicht andre michels e-mail adresse!!!