ö-recht: normenkontrolle, budgetrecht, gg-änderung

Hallo,

ich bin gerade dabei, einen Widerspruch gegen die Bewertung einer Examensarbeit zu schreiben und komme an 3 stellen nicht wirklich weiter. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.

Es ging zum einen um einen Fall, in dem von einer Landesregierung, in der das Gesetz nicht verkündet wurde, gegen dieses ein Normenkontrollantrag gestellt wurde. Ich lehnte die Beteiligtenfähigkeit gem. Art. 77 Nr. 1 BVerfGG ab. Dies wurde als falsch angesehen. Ist diese Meinung nicht zumindest vertretbar? (steht ja genau so im Gesetz).

Des weiteren wurde von mir als Stoßrichtung des Budgetrechts die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von Bund und Ländern in ihrer Haushaltsführung (gem. Art. 109 I GG) genannt. Dies sei angeblich auch falsch. Ist das so?

Letztendlich ging es noch um die Möglichkeit einer Grundrechtsänderung in der Art, daß Art. 79 GG selbst geändert werden sollte. Ich lehnte dies mit der Begründung ab, daß in Art. 79 GG gerade die Modalitäten für eine Grundgesetzänderung festgelegt sind und daher eine Änderung dieses Artikels nicht zulässig sei. Dies wurde mir ebenfalls als nicht vertretbar angerechnet, was ich mir jedoch kaum vorstellen kann.

Vielen Dank!
sw

Hallo!

Also zu den ersten Fragen kann ich nichts sagen…

Letztendlich ging es noch um die Möglichkeit einer
Grundrechtsänderung in der Art, daß Art. 79 GG selbst geändert
werden sollte. Ich lehnte dies mit der Begründung ab, daß in
Art. 79 GG gerade die Modalitäten für eine Grundgesetzänderung
festgelegt sind und daher eine Änderung dieses Artikels nicht
zulässig sei. Dies wurde mir ebenfalls als nicht vertretbar
angerechnet, was ich mir jedoch kaum vorstellen kann.

…diese Argumentation versteh ich aber auch nicht. Vielleicht könntest du diese erläutern.

Gruß
Tom