öD -Dienstreise

Hallo,

was müsste eine Angestellte des öffentlichen Dienstes (ehem. BAT IVb) beachten, wenn sie im November für drei Tage auf einen Kongress nach Indien geschickt würde und drei Wochen Urlaub anhängen möchte.

Nehmen wir mal an sie hat sowas noch nie gemacht (Dienstreise), ist seit 9 Jahren beschäftigt dort und hat einen Standard Arbeitsvertrag mit einem Universitätsklinikum als Technische Assistentin.

Nehmen wir auch an, dass ihre Abteilung kein Sekretariat hat und alles sehr lax betrieben wird und es schwer sein könnte Informationen zum Vorgehen und dem was ihr Zustünde bzw sie evtl nachzuweisen hätte zu bekommen.

Danke

Grüße
M.

Hallo Mopedhexerl,

ich habe das ganze letztes Jahr mit einer Dienstreise nach San Francisco durchgemacht und das geht/ging so (Achtung Bayern):

  1. Achte darauf dass die Klinik die Flugtickets organisiert (dann gibt es keinen Stress mit der Rückerstattung - das dauert und ich z.b. bin gebranntes Kind in dieser Beziehung daher dieser Rat) - dafür gibt es z.B. ein kooperierendes Reisebüro

  2. Gibt es aus der Verwaltung sog. Reiseanträge dieser ist auszufüllen (und unten gibt es ein Feld - mit der Dienstreise wird eine Urlaubsfahrt verbunden, welches du ankreuzt). Den Schmonz unterschreibt Dein Dienstvorgesetzter, dann bringst Du das ganze in der Verwaltung (bei uns gibt es da eine Reisekostenstelle), die zeichnen das wieder ab und gut ist. Bei Auslandsreisen musst Du dir die Datumse und Zeiten der Grenzwechsel notieren. Mach Dir am besten von allem eine Kopie.

  3. Naja meistens musst Du das hotel dort sowieso auslegen, d.h. Du brauchst für Deine Dienstaufenthaltstage eine eigene Rechnung, die Du dann nach der Reise (Achtung : diese Abrechnung muss spätestens nach 6 monaten nach der Reise in der Verwaltung liegen, sonst ist es aus mit der Rückerstattung) als Reisekostenabrechnung einträgst.

  4. Neugierig wie ich bin: Was ist das denn für ein Kongress? Was spannendes?

Gruss
Bernhard

Hallo Brombär,

Danke für Deine Tips!

Ich glaube die TA könnte zu einem partners meeting einiger Malaria-Forscher gehen sollen. Vielleicht will ja der Chef nicht nach Indien und schickte sie deshalb hin. ;o)
Der Preis dafür wäre für sie wohl eine powerpoint-Präsentation ihres Projektes samt Vortrag auf englisch.

Da besagte TA nicht soo viel verdiene dass sie sich so eine Reise z.Zt leisten könnte, würde sie wohl in das kalte Wasser springen.

Vielleicht würde Sie aber wissen wollen wie man sowas auf ein ganzes Jahr ausweiten kann? *staun*

Grüße
M.

Hi Mopedhexerl,

na dan bleibt mir ja nur viel Spass zu wünschen. Das wird bestimmt toll für Dich werden. Das mit dem ganzen Jahr verstehe ich jetzt nicht so ganz aber Du hast bestimmt recht…

Die Präsi ist gar nicht so wild, ich habe Die Erfahrung gemacht, wenn Vortragender und Publikum keine Native Speaker sind verstehen sie ich am besten.

Viel Spass
Brombär

Hallo,

das was Brombär geschrieben hat, ist alles sehr richtig. Vielleicht noch als Ergänzung dazu:

  • Wenn der Arbeitgeber das Flugticket nicht vorab schon bezahlt, kann man i.d.R. auch direkt auf dem Dienstreiseantrag einen Vorschuß mit beantragen.

  • Für alle Dienstreise-Kosten Belege sammeln! (Insbesondere auch Bustickets oder Taxi etc., das vergisst man schnell mal.)

  • Im öD gilt normalerweise das Bundereisekostengesetz (BRKG, siehe z.B. http://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/index.html). Wenn das zutrifft, auf alle Fälle §13(1) beachten! Drei Wochen Urlaub könnten zum Problem werden, nach BRKG sind max. 5 Arbeitstage als Urlaubstage erlaubt, ansonsten entfällt die Erstattung der Anfahrtskosten.

In einem Uni-Klinikum (oder der dazugehörigen Uni) gibt es mit Sicherheit eine/n Sachbearbeiter/in oder eine ganze Abteilung, die für Dienstreisen zuständig ist. Der/die sollten erläutern können, welche Spielregeln gelten. Eine Dienstreise nach Indien ist auch für die sicher schon ein bisschen außergewöhnlich, so dass sie sicher auch gern vorab Auskünfte geben (hinterher haben sie eh’ den Stress mit der Abrechnung und Erstattung …).

Grüße, Emma

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Hallo Emma,

Vielen Dank.

Ich habe tatsächlich in den Tiefen der Verwaltung jemanden gefunden der für Reisekostenabrechnungen zuständig ist und bekam viele Fragen beantwortet.

Indien ist wohl eher nichts aussergewöhnliches. Man ist schon darauf vorbereitet dass es evtl keine Taxiquittungen gibt weshalb ein Eigenbeleg akzeptiert wird.

Grüße
M.

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