Nehmen wir an, eine Person hat einen befristeten Arbeitsvertrag (ohne sachl. Grund) bei einer Kommune unterschrieben. Befr.: 1 Jahr, Probezeit: 6 Wochen.
Dieser Vertrag soll vor Arbeitsbeginn gekündigt werden.
Ist dies möglich? Wenn ja, wie?
Danke
Hi!
Ist in diesem Vertrag die Möglichkeit der Kündigung fixiert, oder greift ein Tarifvertrag, der das regelt?
VG
Guido
Danke erstmal für die Antwort.
Im Vertrag steht nichts zu Kündigung.
Der Vertrag richtet sich nach dem TVöD…was auch immer für Konsequenzen das hat.
2 Wochen Frist
Hi!
Mit einer Frist von zwei Wochen kann der Vertrag auch VOR Beginn gekündigt werden.
Die Tatsache, dass eine Kündigung vor Beginn nicht ausgeschlossen ist zum einen und die Tatsache, dass eine Probezeit durch den TVÖD gegeben ist zum anderen, lassen den Schluss nicht zu, dass eine Kündigung vor Beginn ausgeschlossen werden soll.
VG
Guido