Öff.Dienst: Urlaub bei Wechsel Voll- auf Teilzeit

Hallo Experten,
mal angenommen, jemand ist im öffentlichen Dienst beschäftigt und hat ein Problem mit der Urlaubsberechnung:

  • Der tarifliche Jahresurlaub beträgt bei 100%-Beschäftigung 30 Tage (geteilt durch 12 Monate ergibt dies einen Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen pro Monat).
    Bei einer 60%igen Beschäftigung steht einem ein Jahresurlaub von 18 Tagen (ergibt einen Urlaubsanspruch von 1,5 Tagen pro Monat) zu.

  • Die Person arbeitete von 1.1.-30.4.2012 Vollzeit und erwarb daher einen Urlaubsanspruch von 4 x 2,5 = 10 Tage.

  • Seit 1.5.2012 arbeite sie in Teilzeit, 60% (= 3 Tage pro Woche). Für die Monate Mai bis Dezember errechnet sich daher ein Urlaubsanspruch von 8 x 1,5 = 12 Tagen.

  • Demzufolge entsteht ein Urlaubsanspruch von 22 Tagen für das gesamte Jahr:
    Jan-Apr (4x2,5) 10 Tage
    Mai-Dez (8x1,5) 12 Tage

  • Merkwürdigerweise kommt die Behörde, bei der die Person arbeitet, nur auf einen Gesamt-Jahresurlaub von 18 Tagen, was damit erklärt wird, dass sie nur insgesamt 6 Wochen Urlaub pro Jahr habe und man ihr somit nur 18 Tage genehmigt.

Wer kann helfen? Ist die Berechnung falsch oder ist es in Ordnung, dass 2 verschiedene Beschäftigungsarten (100% und 60%) über einen Kamm geschoren werden?

Vielen Dank für Rat und Tat!!!
Martin