Öff. Recht: Versammlung verboten wg. Gegendemo?

Hallo,

ich bin gerade dabei einen Fall im öffentlichen Recht zu bearbeiten. Der Fall lautet wie folgt:

Fall (35 BE) Gehen Sie von folgendem fiktiven Sachverhalt aus: Aufgrund einer Häufung gewaltsamer Übergriffe radikaler Kräfte auf friedliche Demonstrationen in Deutschland, die zu zahlreichen Verletzten und hohen Sachschäden geführt haben, wird das Versammlungs gesetz (VersG) um einen neuen § ISa ergänzt. Danach muss die zuständige Behörde eine Versammlung verbieten, wenn mit gewalttätigen Gegendemonstrationen zu rechnen ist. A möchte gemeinsam mit seinen Kommilitonen am Jahrestag der Bombardierung Dresdens mit einer Menschenkette ein Zeichen für „die Versöhnung der Völker in Europa und den Frieden in der Welt“ setzen. A meldet die Menschenkette bei der zuständigen Versammlungs behörde an. Die Behörde verbietet die Menschenkette auf der Grundlage des neuen § 15a VersG, da mit einer gewaltsamen Gegendemonstration von rechtsradikalen Kräften zu rechnen sei. A ist der Ansicht, dass § 15a VersG gegen sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstößt. Um gewalttätige Ausschreitungen zu vermeiden, würde es nach Ansicht des A genügen, durch entsprechende Auflagen und ein massives Polizeiaufgebot die Menschenkette und die Gegendemonstration räumlich voneinander zu trennen.

Prüfen Sie gutachterlich, ob der neue § 15a VersG mit der Versammlungsfreiheit vereinbar ist. Die formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ist zu unterstellen.

Ich weiß aus der Vorlesung das das Recht (die Versammlungsfreiheit) dem Unrecht (gewalttätige Gegendemonstration) nicht weichen muss, und würde versuchen den Fall so anzugehen. Das ist allerdings etwas dürftig für 35 Punkte in einer 100 Punkte-Klausur :wink:

Ich habe keine Ahnung was ich sonst noch tun kann um dem Problem beizukommen.

Gibt es eine allgemeine Vorgehensweise um die rechtmäßigkeit von Gesetzesänderungen zu prüfen?
Wie baue ich in so einer Situation eine „juristische Argumentationskette“ auf?

Ein paar Stichworte würden mir schon weiterhelfen, ich habe als Ingenieur mit öffentlichem Recht im Nebenfach wohl einfach eine andere Denkweise :wink:
viele Grüße,
Jean

Hallo,

es könnte folgendes Schema verwendet werden, wobei der erste Teil (formelle Verfassungsgemäßheit) vom Fallensteller schon als gegeben angesehen wird, so dass nur noch die materielle Prüfung erforderlich ist.

http://www.helge-sodan.de/materialien/zimmermann/12.pdf

Unter dem Prüfungspunkt der Vereinbarkeit mit Grundrechten ist dann näher die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) zu prüfen.

http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/978383295…

http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/oer/1834

Es geht dem Fallensteller vor allem darum, dass geprüft wird, ob der gesetzliche Eingriff in Art. 8 GG von dem Gesetzesvorbehalt gedeckt ist (die Grenzen gesetzlicher Beschränkbarkeit von Grundrechten mit Gesetzesvorbehalt, auch Schranken der Schranken oder Schranken-Schranken genannt), insbesondere ob das denn verhältnismäßig ist, die gewaltlose rechtmäßige Demo zu verbieten, wenn es eine gewalttätige rechtswidrige Gegendemo gibt. Da werden ja die Verhältnisse auf den Kopf gestellt, der Legale soll dem Illegalen weichen.

Da spielen sicherlich bei Eskalationen auch noch der Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Demoteilnehmer selbst und auch des Lebens und des Eigentums Dritter mit herein.

Wie so eine Verhältnismäßigkeitsprüfung genau funktioniert, findet man z.B. hier (Seite 2), das könnte dann auch als Schema dienen (auch hier ist wieder Punkt 1 als gegeben anzusehen):

http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Pro…

VG
EK

Wow,
vielen Dank EK für die ausführliche Antwort. Damit hätte ich nicht gerechnet. Durch die Texte muss ich mich erstmal durcharbeiten. Gäbe es hier einen flattr-Button hätte ich jetzt sicherlich geklickt :wink:
viele Grüße,

Jean