Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.
Ich bin zur Zeit in der Arbeitsphase der Altersteilzeit und auf Grund eines gebrochenen Fußes länger arbeitsunfähig.
Da ich meinen Arbeitgeber bereits auf die im Tarifvertrag vereinbarte Aufstockung des Krankengeldes hinweisen musste und es damit immer noch Probleme gibt alles richtig zu berechnen, denke ich dass man bei der Sonderzahlung zum Jahresende dann gar nicht weiter weiß.
Steht mir für dieses Jahr trotz Krankheit über 6 Wochen die volle Sonderzahlung, eine anteilmäßige oder evt. auch gar keine zu? Gibt es evt. einen Stichtag?
Dazu konnte ich im Tarifvertrag leider nichts finden. Kennt sich hier vielleicht jemand aus.
Ich bin zwar nicht im Öffentl.Dienst, aber das müsste ähnlich wie bei jedem anderen Arbeitgeber sein.
Das heißt, Sonderzahlungen stehen Ihnen nur für jeden voll gearbeiteten Monat mit Lohn oder Entgeltfortzahlung zu und davon, da Sie in ATZ sind dann die Hälfte (die andere Hälfte fließt ins Wertguthaben).
Bsp.: Nehmen wir an, Sie bekommen vom 15.06.-18.08.
Krankengeld, dann bekommen Sie 9/12 Sonderzahlung (bei ATZ davon noch die Hälfte). Für Jan-Mai + Sept-Dez, die 14 Tage v. Juni und die 13 Tage vom August ergeben zusammen nur 27 Tage und damit keinen vollen Monat.
Wie gesagt für den Öffentl.Dienst ohne Gewähr.
Meistens gibt es für Tarifverträge ein Extra-Kommentar-Buch, das manchmal auch beim Betriebsrat liegt, wo dies genau beschrieben wird.
Leider kann ich hierzu keine Auskunft geben.
Bin nicht im öffentl. Dienst.
Normalerweise sind die Regularien der Bezahlung fixiert.
Vielleicht dazu den Personalrat (Betriebsrat) einmal ansprechen.
Viel Erfolg
Gruß rafibrm
Hallo eve,
Voraussetzung für das „Weihnachtsgeld“ ist, dass man am 1.7. (?) im Arbeitsverhältnis stand und nicht vor dem 1.4. des Folgejahres ausgeschieden ist. Der Knackpunkt für dich könnte die Höhe der Zahlung sein. Die bemisst sich nach der Höhe deiner Bezüge im September oder Oktober (weiss ich nicht genau). Ein Kollege von mir war zu dem Zeitpunkt in Elternzeit, hatte also kein Einkommen vom AG sondern Zahlung vom Staat und hat demnach kein Weihnachtsgeld bekommen. Dazu läuft eine Petition im Landtag.
Wenn du also zu dem Zeitpunkt noch krank bist und kein Gehalt sondern Krankengeld beziehst, könntest du ein Problem bekommen.
Gruß
Peter
da kenne ich mich leider nicht aus und weiß auch nicht welcher Tarifvertrag (TV-L? TVöD?, individuell?) hier zum Tragen kommt, diese Information hätte den „Anfragenden“ genutzt.