hallo, wer kann mir bitte in meiner fragestellung weiterhelfen…ich bin angest. finanzbehörde, möchte mich versetzen lassen in ein anderes bundesland aufgrund familiärer verhältnisse…gelten versetzungsvorschriften nur für beamte oder auch für angestellte…??
freue mich auf antworten 
liara
Angestellt ist angestellt
Hallo Liara!
Als Angestellte im öffentlichen Dienst bist Du erstmal genauso „angestellt“ wie alle anderen auch.
Bewirb Dich um einen anderen Arbeitsplatz, beachte Deine Kündigungszeit und wechsel.
Viel Erfolg!
Ulli
Hallo Liara,
ja die gelten Sinngemäß auch für die Angestellten…
Wobei du allerdings berücksichtigen solltest,das es am Ort der neuen Behörde auch freie Planstellen geben muß…
Ist dort keine vorhanden,kannst du als Ang. auch nicht versetzt werden…
mfg