Hallo,
wer darf ein Vollmacht öffentlich beglaubigen? Ich kenne bis jetzt nur beglaubigte Kopien, da kann man zu jeder beliebigen öffentlichen Dienststelle gehen. Aber „öffentlich beglaubigt“ ist mir neu. Und was muss bei einer Vollmacht eigentlich genau beglaubigt werden?
Gruß
Marco
Für was wird die Vollmacht denn benötigt?
Öffentliche Beglaubigungen können die Notare oder sonstige zugelassene Stellen (z.B. in Hessen die Ortsgerichte) durchführen.
ml.
Für was wird die Vollmacht denn benötigt?
eine Erbsache. Wieso ist das wichtig?
Öffentliche Beglaubigungen können die Notare oder sonstige
zugelassene Stellen (z.B. in Hessen die Ortsgerichte)
durchführen.
Gibt es eine Liste über „sonstige zugelassene Stellen“ in Sachsen? Wo?
Gruß
Marco
eine Erbsache. Wieso ist das wichtig?
Sorry, „eine Erbsache“ ist immer noch zu unbestimmt um dir zu dagen ob du tatsächlich eine öffentlich beglaubigte Vollmacht brauchst.
Geht es um die Veräußerung von in der Erbengemeinschaft befindlichen Grundbesitz?. Ausschlagung? Bevollmächtigung eines Miterbe für die Beantragung eines Erbscheines? etc.
Gibt es eine Liste über „sonstige zugelassene Stellen“ in
Sachsen? Wo?
Nein, Ich fürchte in Sachsen wirst du nur auf den Notar zurückgreifen können soweit tatsächlich die öffentlich beglaubigte Form benötigt wird.
ml.
Sorry, „eine Erbsache“ ist immer noch zu unbestimmt um dir zu
dagen ob du tatsächlich eine öffentlich beglaubigte Vollmacht
brauchst.
Die Frage steht doch gar nicht im Raum.
Klarstellung
Hallo,
es steht nicht zur Debatte, OB eine öffentlich beglaubigte Vollmacht benötigt wird. Ich möchte nur wissen, zu wem man da gehen kann. Wenn jemand weiß, wer das in Sachsen außer Notaren noch machen darf, wäre ich dankbar, wenn er es mir mitteilt.
Grüße
Marco
Leidest du unter einer Notarallergie?
Übrigens hilft Tante Google schnell weiter:
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