Muss man aus einer Wohnung die man mit WBS gemietet hat, ausziehen wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. z.B. Anzahl der Personen hat sich verringert.
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… eine „Fehlbelegungsabgabe“ - je nach Bundesland - gezahlt werden muss.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fehlbelegungsabgabe
Viele Grüße
Karin