Hallo,
hoffe das mir hier weitergeholfen werden kann.
Problem:
Es soll ein öffentlich rechtlicher Vertrag über die Vermietung
einer Fläche zum 1.3. geschlossen werden.Die Fläche wird seit dem
1.3. genutzt obwohl der örV noch nicht von beiden Parteien unter-
schrieben ist. Die 2. Unterschrift liegt erst am 1.12. vor.
Die ist für die Rechtswirksamkeit wohl erforderlich, da es sich
beim örV um eine gegenseitige Willenserklärung handelt.
Um hohe Nachzahlungen zu verhindern soll ab Nutzung bereits der
vertraglich vereinbarte Mietzins in Rechnung gestellt werden.
Da es noch keinen rechtswirksamen Vertrag gibt, stellt sich die Frage,
was kann man berechnen ( Abschlag )oder Nutzungsentgelt ? Welche
Rechtsgrundlagen sind hier anzuwenden - auch unter Beachtung der
ordnungsgemässen Buchführung ( keine Buchung ohne Beleg )
Vielen Dank schon mal im Voraus !