öffentlich rechtliches Dienstverhältnis/ Amtsarzt

Hallo,
angenommen A will in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eintreten (NRW) Vorher muss er einen Anamnesebogen ausfüllen, sowie sich vom Amtsarzt untersuchen lassen.
Muss A Operationen die länger als 10 Jahre zurückliegen in dem Bogen bzw. bei einer Befragung durch den Arzt angeben, wenn er die letzten 10 Jahre lang beschwerdefrei war/ist?
Dane für Antworten

Hallo,

Muss A Operationen die länger als 10 Jahre zurückliegen in dem
Bogen bzw. bei einer Befragung durch den Arzt angeben, wenn er
die letzten 10 Jahre lang beschwerdefrei war/ist?

Ja. Derartige Fragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten.
Es geht hier aber „nur“ um die Feststellung der allgemeinen Diensttauglichkeit und nicht - wie beim Abschluss von KV- oder BU-Versicherungen - um irgendwelche Leistungsausschlüsse.
Stattgefundene Operationen stehen der Tauglichkeit also nicht im Wege.

Grüße
Mara