öffentlich Wege mit Staubentwickung

Hallo,

es geht um folgende Situation:

Partei A und Partei B wohnen direkt nebeneinander und benutzen täglich die gleiche öffentliche Straße.

Background:
Die Straße ist durch ein Verkehrshinweis mit der Aufschrift „langsam fahren Staubentwicklung“ gekennzeichnet und besteht aus Schotter. Da die Straße hauptsächlich für landwirtschaftliche Fahrzeuge genutzt wird, ist die Staubentwicklung selbst bei Schritttempo jedoch nicht zu vermeiden.

Partei A, sowie C, D und E haben sich entschlossen ihren Straßenteil zu asphaltieren. Partei B hat sich aus Kostengründen (Landkreis hat keine Zuschüsse gebilligt, da Asphalt–&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:flaster hätte Zuschuss gegeben, wurde jedoch von allen Parteien außer B kategorisch abgelehnt) und der Tatsache enthalten, dass Partei C,D und E die Strecke trotz schlechtem Untergrund bereits jetzt als Rennstrecke missdeuten. (Rechtlich wohl toleriert, da nur grüne Ortsschilder bis 70km/h)

Geografisch liegt der ursprünglich belassenen Schotterweg (Grundstück von Partei B) zwischen dem neu asphaltiertem Stück von A, C, D, E und einer bereit uralten asphaltierten Asphaltstraße.

Der mögliche Streitfall:
Partei A ist seit der Enthaltung von Partei B nicht mehr gut auf Partei B zu sprechen.
Partei B bekämpft den Staub an heißen Tagen mit einer Besprenkelungsanlge, die nachts die Straße befeuchtet erfolgreich.
Partei A fühlt sich persönlich angegriffen und fordert eine Einstellung des Befeuchtens.

Begründung der Partei B: Die Wäsche bleibt beim Trocknen sauber & es kann auch an warmen Tagen ohne Staubbelästigung im Garten gesessen werden.

Gegenbegründung von Partei A: Das neue Auto wird von dem aufgeweichtem Schotter dreckig.

Fragestellung:
Hat eine der beiden Parteien irgendein Recht/Verpflichtung auf eine bestimmten Zustand der Schotterstraße vor dem Grundstück von Partei B?

Hypothesen:

  • B hätte mit asphaltieren müssen, trotz Angst um die Raser und ihre spielenden Kinder!?
  • A muss den Tatbestand einer nassen Straße hinnehmen, da bei Regen kein anderer Zustand vorherrscht und bei langsamer Fahrt keine „Verschmutzung“ des Fahrzeuges zu erwarten ist.
  • A hat die freie Wahl einen anderen etwas längeren Weg zu nutzen.

Grüße Oekel

Hallo,

Partei A und Partei B wohnen direkt nebeneinander und benutzen täglich die gleiche öffentliche Straße.

Background:
Die Straße ist durch ein Verkehrshinweis mit der Aufschrift „langsam fahren Staubentwicklung“ gekennzeichnet

Könnte ja ein etwas einfach Gestrickter als Warnung missdeuten, dass bei langsamer Fahrt Staubentwicklung stattfindet ;o)

und besteht aus Schotter. Da die Straße hauptsächlich für landwirtschaftliche Fahrzeuge genutzt wird, ist die Staubentwicklung selbst bei Schritttempo jedoch nicht zu vermeiden.

Klingt für mich eher nach einem Weg, aber die Definition wird eventuell nicht einheitlich sein.

Partei A, sowie C, D und E haben sich entschlossen ihren Straßenteil zu asphaltieren. Partei B hat sich aus Kostengründen (Landkreis hat keine Zuschüsse gebilligt, da Asphalt–&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:flaster hätte Zuschuss gegeben, wurde jedoch von allen Parteien außer B kategorisch abgelehnt)

Warum haben die denn das Pflaster so kategorisch abgelehnt? Wäre das kein Kompromis gewesen, um die Staubentwicklung abzuwenden?

und der Tatsache enthalten, dass Partei C,D und E die Strecke trotz schlechtem Untergrund bereits jetzt als Rennstrecke missdeuten.

Hm, na da scheinen wohl zwischenmenschliche Probleme zu bestehen, die auch die deutschen Gesetze und Richter nicht ausbügeln können, auch wenn das immer wieder viele glauben.

(Rechtlich wohl toleriert, da nur grüne Ortsschilder bis 70km/h)
Der mögliche Streitfall:
Partei A ist seit der Enthaltung von Partei B nicht mehr gut auf Partei B zu sprechen.

Aber ein kleines bißchen auch selber schuld, oder?

Partei B bekämpft den Staub an heißen Tagen mit einer Besprenkelungsanlge, die nachts die Straße befeuchtet erfolgreich.
Partei A fühlt sich persönlich angegriffen und fordert eine Einstellung des Befeuchtens.

Von wem fühlt der sich bei Regen angegriffen und fordert eine Einstellung des selben?

Begründung der Partei B: Die Wäsche bleibt beim Trocknen sauber & es kann auch an warmen Tagen ohne Staubbelästigung im Garten gesessen werden.

Klingt nachvollziehbar.

Gegenbegründung von Partei A: Das neue Auto wird von dem aufgeweichtem Schotter dreckig.

Achso, Auto, und dann auch noch neu, ja da gelten ganz besondere Bedingungen.

Fragestellung:
Hat eine der beiden Parteien irgendein Recht/Verpflichtung auf eine bestimmten Zustand der Schotterstraße vor dem Grundstück von Partei B?
Hypothesen:

  • B hätte mit asphaltieren müssen, trotz Angst um die Raser und ihre spielenden Kinder!?

Nö, wo stünde das geschrieben? Ggf. gibt irgendeine lokale Satzung es her, dass die Straße befestigt werden müsste. Dass er sich sogar um die spielenden Kinder der Raser Sorgen macht, spricht eigentlich für ihn und wäre sicher auch ein Fakt, den sich ein Richter im Streitfalle nochmal durch den Kopf gehen lässt.

  • A muss den Tatbestand einer nassen Straße hinnehmen, da bei Regen kein anderer Zustand vorherrscht

Das wäre zumindest ein Argument, dass schwerlich zu entkräften wäre.

und bei langsamer Fahrt keine „Verschmutzung“ des Fahrzeuges zu erwarten ist.

  • A hat die freie Wahl einen anderen etwas längeren Weg zu nutzen.

Der könnte auch umziehen oder laufen.
Ich frage ich immer, wie es zu solch sinnlosen Streitigkeiten kommen kann. Redet man nicht vorher miteinander?
Also mir wäre das sowas von boggy, ob das gepflaster oder sonstwie befestigt wird, wenn ich es denn unbedingt befestigt haben will. Andererseits muss ich mich auch nicht wundern, dass andere nicht auf meine Interessen eingehen, wenn ich deren, und sei es eben durch Raserei nebst Staubentwicklung, beeinträchtige. §1 StVO lässt übrigens ganz herzlich grüßen.
Ich befürchte, da gibt es keine rechtliche Lösung, bei der nun der eine vollständig über den anderen obsiegt und ihm seinen Willen aufdrücken kann. Die Rechtsanwälte wird sowas aber sicher freuen. Die würden kotzen, wenn man sich nun doch noch selbst an einen Tisch setzt und die Sache mal wie unter Erwachsenen klärt.

Was wäre eigentlich passiert, wenn das Stück von B gleich mitaspahltiert worden wäre? Wenn es eine öffentliche Straße war, hätte der doch gar nichts machen können? Oder sind die Straßenanteile noch Bestandteil der eigenen Grundstücke?

Grüße

Danke erst Mal für die Einschätzung!

Partei B hat sich aus Kostengründen (Landkreis hat keine Zuschüsse gebilligt, da Asphalt–&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:flaster hätte Zuschuss gegeben, wurde jedoch von allen Parteien außer B kategorisch abgelehnt)

Warum haben die denn das Pflaster so kategorisch abgelehnt?

Zitat: „Wie sieht das denn aus“ -->keine Argumentation für B nun doch mitzuziehen bei der Asphaltdecke.

Ich befürchte, da gibt es keine rechtliche Lösung, bei der nun
der eine vollständig über den anderen obsiegt und ihm seinen
Willen aufdrücken kann…

Eben drum. Der Kindergartenkrieg ist zum Glück noch nicht ausgebrochen.
Partei B hat nur aus der Gerüchteküche gehört, dass Partei A nächste Woche zum Anwalt geht und hofft das Partei A dort nur vom selbigen ausgelacht wird.

Dennoch fühlt sich Partei B etwas eingeschüchtert und möchte gern wissen was sie schlimstenfalls zu befürchten hat, wenn sie weiter befeuchtet :wink:

Unterlassungsklage? [1]

Was wäre eigentlich passiert, wenn das Stück von B gleich
mitaspahltiert worden wäre? Wenn es eine öffentliche Straße
war, hätte der doch gar nichts machen können? Oder sind die
Straßenanteile noch Bestandteil der eigenen Grundstücke?

Sorry, kann dir hier nicht ganz folgen. Anwohner sind meines Wissens nur zu Renovierungszwecken von bestehenden öffentlichen Straßen gezwungen Teilzahlungen zu leisten.
Fakt zur Asphaltierung war: Landkreis zahlt nichts dazu, denn der Zustand ist den Bedingungen entsprechend ausreichend. Verbieten jedoch aber auch keine Eingenitiative, wie geschehen.

Noch Mal kurz:

Partei B hat sich aus Kostengründen enthalten

Die Summe belief sich auf 12.000€ für knappe 80m Straße.
Partei B muss auf dem Weg zur Arbeit 2m auf der Schotterpiste fahren, bis das nächste asphaltierte Stück anfängt (alter Bestand). Die 12.000€ wären also zur Aufbesserung des restlichen Grundstücks gewesen, die Partei B so gut wie nie fährt. Außerdem stand es Partei A und C(gegenüber von B) frei das „fehlende“ Stück auf eignen Kostenübernahme mitzumachen.

Also mich würde Punkt [1] noch Mal interessieren, damit sich Partei B wieder entspannen kann :wink:

Grüße Oekel

Hallo,

Warum haben die denn das Pflaster so kategorisch abgelehnt?

Zitat: „Wie sieht das denn aus“ -->keine Argumentation für B nun doch mitzuziehen bei der Asphaltdecke.

Na da frage ich mich, wie das jetzt erst aussieht.

Partei B hat nur aus der Gerüchteküche gehört, dass Partei A nächste Woche zum Anwalt geht und hofft das Partei A dort nur vom selbigen ausgelacht wird.

Das wird nicht passieren. A ist Kunde vom Anwalt. Und je nachdem, was B will, wird das vom Anwalt aucch gemacht. Wenn der eine Beratung will, bekommt er die. Wenn er B mit sofort mit eine Klage überziehen will, macht der das mit einem Hinweis auf die Erfolgsaussichten.

Dennoch fühlt sich Partei B etwas eingeschüchtert und möchte gern wissen was sie schlimstenfalls zu befürchten hat, wenn sie weiter befeuchtet :wink:
Unterlassungsklage? [1]

Möglich. Vielleicht auch erst mal nur eine Unterlassungsaufforderung mit Androhung einer Klage. Das machen Anwälte oder Kläger auch bei Null-Chance-Aussichten vor Gericht, da sich manch Angeschriebener eben doch schon davon einschüchtern lässt. Viele glauben, wenn es ein Rechtsanwalt schreibt, wird das doch auch vor Gericht bestand haben.

Sorry, kann dir hier nicht ganz folgen. Anwohner sind meines Wissens nur zu Renovierungszwecken von bestehenden öffentlichen Straßen gezwungen Teilzahlungen zu leisten. Fakt zur Asphaltierung war: Landkreis zahlt nichts dazu, denn der Zustand ist den Bedingungen entsprechend ausreichend. Verbieten jedoch aber auch keine Eingenitiative, wie geschehen.

O.K. Also hätten die eben auch das Stück von B mitasphaltieren lassen und bezahlen können. Wenn ich von B erwarte, dass der mir auf seine Kosten einen Gefallen tut, dann wäre sicher eine andere Herangewehensweise sinnvoller gewesen.

Also mich würde Punkt [1] noch Mal interessieren, damit sich Partei B wieder entspannen kann :wink:

Hierzu wird es in den seltensten Fällen ein Gesetz oder ähnliches geben, was grundsätzlich und explizit das Besprengen verbieten. Möglicherweise ließe sich da mit viel Glück etwas in Bezug auf Umweltschutz/Wasserverschwendung machen. Das wäre dann jedoch ken Unterlassungsanspruch den A gegen B hätte, sondern sicher eine Behörde, die aktiv werden müßte.
Dagegen sehen etwa viele Straßenreinigungssatzungen das Besprengen zur Vermeidung unnötiger Staubentwicklung beim Kehren vor. Der hiesige Steinbruchbetreiber muss jeden Sommer regelmäßig darauf hingewiesen werden, seine innerbetrieblichen Wege zu besprengen, um die Staubentwicklung durch die Fahrzeuge zu vermeiden. Insofern dürfte das Besprengen zur Vermeidung von Staubentwicklung erstmal nichts sein, was Andere in einer Art belästigt oder gar schädigt, dass es unzumutbar wäre und daher ein Unterlassungsanspruch besteht. Dazu müsste eben auch die Belästigung oder Schädigung des B abgewogen werden, die dieser ben mit dem Besprengen abwendet.
B wird abwarten und sich notfalls dann selbst rechtlichen Rat holen müssen, falls irgendwelche anwaltlichen Drohungen usw. eintreffen. Ist eben so in Deutschland. Die Anwälte freut es.

Grüße

Ich danke dir!

verbieten. Möglicherweise ließe sich da mit viel Glück etwas
in Bezug auf Umweltschutz/Wasserverschwendung machen. Das wäre
dann jedoch ken Unterlassungsanspruch den A gegen B hätte,
sondern sicher eine Behörde, die aktiv werden müßte.

Partei B nutzt dafür Regenwasser, welches sich über den Winter in einem 25m³ großen Becken gesammelt hat und in den letzten Jahren für Straße+Wiese+Blumen immer ausreichend war.