Hallo,
es geht um folgende Situation:
Partei A und Partei B wohnen direkt nebeneinander und benutzen täglich die gleiche öffentliche Straße.
Background:
Die Straße ist durch ein Verkehrshinweis mit der Aufschrift „langsam fahren Staubentwicklung“ gekennzeichnet und besteht aus Schotter. Da die Straße hauptsächlich für landwirtschaftliche Fahrzeuge genutzt wird, ist die Staubentwicklung selbst bei Schritttempo jedoch nicht zu vermeiden.
Partei A, sowie C, D und E haben sich entschlossen ihren Straßenteil zu asphaltieren. Partei B hat sich aus Kostengründen (Landkreis hat keine Zuschüsse gebilligt, da Asphalt–>:stuck_out_tongue_winking_eye:flaster hätte Zuschuss gegeben, wurde jedoch von allen Parteien außer B kategorisch abgelehnt) und der Tatsache enthalten, dass Partei C,D und E die Strecke trotz schlechtem Untergrund bereits jetzt als Rennstrecke missdeuten. (Rechtlich wohl toleriert, da nur grüne Ortsschilder bis 70km/h)
Geografisch liegt der ursprünglich belassenen Schotterweg (Grundstück von Partei B) zwischen dem neu asphaltiertem Stück von A, C, D, E und einer bereit uralten asphaltierten Asphaltstraße.
Der mögliche Streitfall:
Partei A ist seit der Enthaltung von Partei B nicht mehr gut auf Partei B zu sprechen.
Partei B bekämpft den Staub an heißen Tagen mit einer Besprenkelungsanlge, die nachts die Straße befeuchtet erfolgreich.
Partei A fühlt sich persönlich angegriffen und fordert eine Einstellung des Befeuchtens.
Begründung der Partei B: Die Wäsche bleibt beim Trocknen sauber & es kann auch an warmen Tagen ohne Staubbelästigung im Garten gesessen werden.
Gegenbegründung von Partei A: Das neue Auto wird von dem aufgeweichtem Schotter dreckig.
Fragestellung:
Hat eine der beiden Parteien irgendein Recht/Verpflichtung auf eine bestimmten Zustand der Schotterstraße vor dem Grundstück von Partei B?
Hypothesen:
- B hätte mit asphaltieren müssen, trotz Angst um die Raser und ihre spielenden Kinder!?
- A muss den Tatbestand einer nassen Straße hinnehmen, da bei Regen kein anderer Zustand vorherrscht und bei langsamer Fahrt keine „Verschmutzung“ des Fahrzeuges zu erwarten ist.
- A hat die freie Wahl einen anderen etwas längeren Weg zu nutzen.
Grüße Oekel
