öffentliche Ausschreibung Baurecht

Hallo Herr H. Müller,

öffentliche Ausschreibungen für Bauland durch eine Kommune sind m. E. nicht nach den „Spielregeln“ des Baurechtes zu beurteilen. Mir ist keine Regelung im Baurecht oder in den Landesbauordnungen dazu bekannt.
Falls es aus ihrer Sicht unrechtmäßig im Ausschreibungsverfahren zugeht oder zugegangen ist, sollte eine Beschwerde/Anfrage bei der zuständigen Kommunalaufsicht (i. d. R. Landkreis) eingereicht werden und die Vermutung der Unrechtmäßigkeit begründet werden.

mfg db