ich habe eine spezielle wichtige Frage im Baurecht.
Es betrifft den genauen rechtlichen Ablauf zur öffentlichen Ausschreibung von Baugrund, nachdem der vorherige Baubeschluss von der Gemeinde wieder aufgehoben wurde in einer nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung.
Zwei Bauplätze waren zu Beginn vergeben. Ein Käufer gab kurfristig seinen Rücktritt vom Kaufvertrag ab, sodass nur noch ein Käufer feststand. Kurzerhand hat man dann die komplette Bauplatz-Vergabe annuliert, sodass alles wieder neu ausgeschrieben wird.
Leider steht der erste Käufer laut Gemeinde wieder von Beginn an fest, sodass nur noch ein Grundsstück ausgeschrieben wird.
Dieser Vorgang scheint baurechtlich nicht in Ordnung.
Hallo Herr Müller
Sollte es sich bei der Ausschreibung nicht nur um einen korrigierbaren Formfehler, bei welchem niemand geschädigt wird, sondern um Schlimmeres handeln, wäre dieses zu beweisen.
Die Fakten sind der vorgesetzten Behörde (Landkreis) zur Kenntnis zu bringen.
Aus deren Reaktion ergibt sich die weitere Vorgehensweise:
Entweder eine zufrieden stellende Aufklärung. - Oder eine juristische Klage.
mfg
Eberhard Noller
Dazu kann ich leider nichts sagen, denn das hat mit BAURECHT (wieder mal: welches Bundesland) überhaupt nichts zu tun. Und wenn das nichts MIT BAUEN zu tun hat, dürfen natürlich nur Rechtsanwälte sich damit befassen, hier wohl ein Spezialist für (Gemeinde-)Verwaltungsrecht.
Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg
Hallo
Das ist ein sehr komplexer Ablauf. Der von Ihnen angegebene Sachverhalt reicht nicht aus um eine Beurteilung abzugeben. Fragen Sie bei der Gemeinde nach wieso der Baubeschluss aufgehoben wurde. Die können sicherlich alle Fragen beantworten.
Hallo Herr Müller,
in Ihrem Fall handelt es sich nicht um öffentliches Baurecht i.S. der Landesbauordnung o.ä., sondern um privates Vertragsrecht.
Leider kann ich Ihnen da keine befriedigende Auskunft erteilen.
MfG
A. Dornblüth
Hallo Herr Müller,
leider reicht die Beschreibung des Problems nicht aus um die Frage konkret zu beantworten.
Entscheidend ist, was im Vertrag mit der Gemeinde steht, also ob jemand Vorkaufsrecht hat oder nicht oder ob andere Zugeständnisse durch die Gemeinde gemacht worden sind. Bitte seht in den Verträgen einmal genau nach. Gleichwohl sollte das Protokoll der Gemeinderatssitzung eingesehen werden, was ist dort beschlossen worden? Dieser Aspekt ist von übergeordneter Wichtigkeit, denn die Gemeinde kann dabei nahezu alles beschließen. Erst danach solltet ihr weitere Schritte überdenken / Überlegen.
Ich hoffe diese Antwort hilft euch weiter,
wünsche ein schönes WE, lG Peter.
Hallo Michael112,
Danke für Deine Anfrage zum Thema Baurecht.
Meiner Meinung nach mutet die Vorgehensweise in der Vergabe von Baugrundstücken schon merkwürdig an.
Im allgemeinen werden Baugrundstücke, wwelche von der Gemeinde ausgeschrieben werden,allen Bietern gegenüber in der Vergabeverhandlung veröffentlicht.
Die Behörden handeln oft nach eigenem Ermessen. In wieweit dies mit deren Vorgaben konform geht, lässt sich als Aussenstehnder schwer nachvollziehen.
Du hast jedoch die Möglichkeit die Vergabesatzung deiner Gemeinde einzusehen.
Im Detail kann ich Dir auf Deine Anfrage nicht weiterhelfen, da mir in der öffentlichen Vergabe lediglich die Vergabe von Bauleistungen im Detail bekannt ist.
Gemeinden haben da oftmals einen grossen Spielraum.
Ich hoffe Dir dennoch einen Denkanstoss gegeben zu haben.
vielen Dank für diese informative Antwort.
Leider habe ich bisher diese Infos nur von zwei Gemeinderatsmitgliedern, welche ich persönlich kenne erhalten.
Eine Akteneinsicht bekomme ich hier wohl nicht.
Es stellt sich daher die Frage, den Sachverhalt von Landkreis-Ebene überprüfen zu lassen.
In einem Protokoll der Gemeinderatssitzung konnte ich einsehen, dass sich nun jeder, auch der vorherige Bewerber wieder neu auf die Bauplätze bewerben kann.
Daher verstehe ich nicht, weshalb dieser nun vorn Beginn an wieder auf eine bestimmte Bauplatzhälfte feststeht.
Um Ihre erneute kurze Rückinfo bin ich Ihnennsehr dankbar.
vielen Dank für diese informative Antwort.
Leider habe ich bisher diese Infos nur von zwei Gemeinderatsmitgliedern, welche ich persönlich kenne erhalten.
Eine Akteneinsicht bekomme ich hier wohl nicht.
Es stellt sich daher die Frage, den Sachverhalt von Landkreis-Ebene überprüfen zu lassen.
In einem Protokoll der Gemeinderatssitzung konnte ich einsehen, dass sich nun jeder, auch der vorherige Käufer wieder neu auf die Bauplätze bewerben kann.
Daher verstehe ich nicht, weshalb dieser nun vorn Beginn an wieder auf eine bestimmte Bauplatzhälfte feststeht.
Was würden Sie tun ?
Macht es Sinn eine Untersuchung hierbei einzuleiten?
In Anbetracht auf die zukünftige Bewerbung weiterer neuer Grundsstücke würde man sich wohl bei der Gemeinde nicht sehr beliebt machen.
Um Ihre erneute kurze Rückinfo bin ich Ihnen sehr dankbar.
Hallo vielen Dank für diese sehr interessante Rückinfo.
Der ganze Sachverhalt ist für mich als Bauneuling wirklich sehr suspekt und dubios.
Der Bürgermeister hatte zuvor hierbei einen Alleingang unternommen.
Beide Bauplätze waren bereits vergeben.
Da der eine Käufer abbsprang, entschloss sich der
andere Käufer in Absprache mit dem Bürgermeister den kompletten Platz zu erwerben.
Dies wurde ihm auch prompt durch den Bürgermeister zugessichert.
DEr Käufer schloss sogar bereits einen Vertrag mit einer Fertighaus-Firma ab ohne das gesamte Grundsstück zu besitzen. Ein reiner strafbarer Leerverkauf also.
Dieser Vorgang fiel jedoch auf und die Gmeinderatsmitglieder beschlossen die Annulierung aller bisherigen Verträge um diese zwei Bauplätze nun für alle neu Ausszuschreiben.
Ich konnte nun leider diese Woche im Amtsblatt nur ein
neu ausgeschriebenes Baugrundsstück erkennen.
Offensichtlich wurden dem ersten Käufer erneut bereits
das Zugeständniss auf ein Grundsstück erteilt.
Somit haben andere Bewerber kein Wahlrecht mehr bei der Auswahl von zwei Gundsstücken.
Für mich scheint es hier eine Befangenheit in der Entscheidung durch den Bürgermeister zu geben.
Was ist die Vergabessatzung genau.?
Sind hier alle Details zum Ablauf der Vergabe genau protokolliert?
Was würden Sie nun unternehmen ?
Um Ihre interessante Rückinfo bin ich Ihnen erneut sehr dankbar,
Hallo Herr Müller
Es gibt zwar auch in unserer Demokratie Tendenzen, freiheitliche Strukturen durch einseitig egoistische zu ersetzen, aber noch gilt Recht und Gesetz!
Wenn in einer Gemeinde eine öffentliche Ausschreibung von Grundstücken verhandelt wird, so müssen für alle Beteiligten und Interessenten die gleichen Spielregeln gelten.
Wenn man mir bei berechtigtem Interesse ohne plausiblen Grund die Akteneinsicht verweigern würde, dann würde ich mit allen verfügbaren demokratischen Mitteln versuchen, dies zu ändern.
Auf das Wohnen in einer Gemeinde mit undemokratischen Tendenzen würde ich im Zweifelfallsfall verzichten. Auf der anderen Seite darf ich bei offensichtlich erkanntem Unrecht, nicht wegsehen, sondern bin zur Aufklärung verpflichtet. Dies bin ich mir selbst, meinen Mitmenschen und Kindern schuldig.
erneut vielen Dank für ihre prompte Rückinfo.
Ich bin auch völlig ihrer Meinung.
Die Begründung der Gemeinde für den erneuten abgesprochenden Zuspruch für den einen Käufer wird damit begründet, dass dieser von Beginn an im März 2011 feststand.
Für den Rücktritt des anderen Baupartners kann dieser nichts.
Es gilt hier wohl Wort vor Recht.
Ich verstehe daher nicht, warum der erste Baubeschluss vom März 2011 kürzlich aufgehoben wurde und eine neue öffentliche Ausschreibung erfolgt.
Im Amtsblatt von dieser Woche wird jedoch nur wieder eine Hälfte des Baugrundstücks ausgeschrieben.
Ich habe schon davon gehört, dass die Gemeinde oftmals
ihren eigenen Entscheidungsweg gehen kann, so wie in diesem Falle.
Machen kann man hier wohl nichts.
Guten Tag Herr Müller,
leider kann ich Ihnen an dieser Stelle keine dezidierte Antwort geben. Nach meinem Dafürhalten erscheint mir das Verhalten der Gemeinde auch seltsam, kann jedoch in der entsprechenden Gemeindeordnung begründet liegen. Ich empfehle Ihnen hierzu in der Gemeindeordnung Ihres Bundeslandes nachzulesen, die Sie sicherlich über Google finden (Suchbegriff z.B. „Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz“).
Ansonsten hilft auch die direkte Frage bei der Gemeinde in was die Aufhebung der Ausschreibung begründet liegt und auf welcher Rechtsgrundlage dies stattfindet.
Ihre Frage vbetrifft leider nicht mein Wissensgebiet über Baurecht. Ob es unter „Vergaberecht“ fällt glaube ich eher nicht. Meiner Meinung nach müsste das etwas mit Planungsrecht etc. zu tun haben, denn es scheint sich ja um ein Bebauungsplangebiet mit Verkauf der Grundstücke durch die Stadt oder Gemeinde zu handeln?
Ich kenne hier keinen Fall, wo man Seitens der Stadt eine „Versteigerung“? von 1 oder 2 Grundstücken durchgeführt hätte oder gar einen B-Plan wegen 2 Baugrundstücken erstellt hätte.
Was mich jedoch stutzig macht ist, dass erst beide Grundstücke vergeben sein sollen und dann wenn ein Käufer abspringt, der "2. Käufer das Grundstück auch nicht mehr bekommen soll???
Das erscheint mir doch ausreichend merkwürdig um mal bei einen Fachanwalt nchzufragen ( jedenfalls wenn ich der Betroffene Käufer - und dann doch nicht Käufer ) wäre!!!
Letztlich kann ich Ihnen leider bei der Klärung Ihrer Frage nicht behilflich sein.
Hallo!
Meine Meisterbriefe liegen leider schon 10! Jahre zurück und so kann ich keine „bindende“ Angaben dazu machen.
Zudem war dieses Fach gekoppelt an das Fach „Verdingungswesen“ (öffendliche Ausschreibungen) nur kurz behandelt,sodaß Sie sich besser mal bei einem Anwalt mit Fachrichtung Baurecht und Vergabe Teil „A“ und Teil „B“!
Sehr bedenklich finde ich , daß, nach dem Kauf eines Grundstücks und dessen Rücktritt eine Gemeinderatsitzung OHNE die Hauptbeteiligten Käufer stattfand und dies (im stillen Kämmerlein) geschah. Sogar ohne „öffentliche“ Sitzung!! Sehr myteriös!
Das dann eine neue Ausschreibung stattfindet , mit eben dem selben Käufer - der vorher seine Kaufabsicht annulierte - ist schon beachtenswert!
Meine Frage dabei wäre…hat der Käufer bei der 2ten Ausschreibung ein das andere Grundstück erworben??
(Würde mich nicht wundern , wenn das so wäre)!
Am besten ist es,Sie erfragen einen Fachanwalt , der sich bei „Vergabeangelegenheiten“ bessere und aktuellere Antworten geben kann!
Ihnen wünsche ich alles Gute!
Frank
Moin Heinrich,
logisch drüber nachgedacht würde ich auch mal sagen, dass dies nach Schiebung riecht. Echte Fakten zu deiner Frage kann ich dir aber leider nicht liefern.
Sorry und einen schönen 2. Advent
Kirsten
Hallo Herr Müller,
leider komme ich erst jetzt dazu, auf Ihr Antwortschreiben einzugehn.
Wie ich bereits erwähnte, ist mir die Vorgehensweise bei Vergabe von Bauleistungen bekannt.
Diese sollte sich jedoch nicht wesentlich von der Vergabe von Baugrundstücken unterscheidsen, da es sich hierbei ebenfalls um Vergabe aus der öffentlichen Hand handelt.
Ein Beispiel:
Gemeinde schreibt Bauleistungen aus, worauf sich Bieter bewerben. Nach Eingang aller Angebote findet unter Teilnahme aller Bieter ein sogenannter Submissionstermin, sprich Auswertung aller Angebote statt. Nach Sichtung und Auswertung aller Angebote erfolgt die Auftragsvergabe.
Im Wesentlichen sollte sich dies im Bezug auf die Vergabe von Grundstücken der Gemeinde nicht wesentlich unterscheiden.
Vielleicht wäre es ratsam sich an den Gemeinderat zu wenden, um Einsicht in die Vorgehensweise der Vergabe zu verschaffen.
Zum anderen schreiben Sie das ein Käufer zwei Grundstücke erwerben wollte und diese möglicherweise zu einem einzigen Parzellieren lassen wollte.
Eine Neuaufteilung der Grundstücke kann nur durch das Katasteramt erfolgen.Spätestens dort wären unangenehme Fragen gestellt worden.
Sollte wie ich vermute der Bürgeermeister korrupt gehandelt haben, würde ich über den Gemeinderat personelle Konsequenzen einfordern, da durch dieses Handeln das Vertrauen als nachhaltig gestört zu Betrachten ist.
Im weiteren Verlauf bleibt Ihnen nichts weiter als sich weiterhin für ein geeignetes Grundstück zu bewerben.
Für Ihr Vorhaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Sollten Sie Hilfe und Unterstützung im Zuge Ihres Bauvorhabens benötigen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Hierfür meine E-Mail: andreas_olschewski @ hotmail.de
Mit freundlichen Grüßen