Hallo,
macht es einen Unterschied ob eine Vergabe auf Grund einer „öffentlichen Ausschreibung“ oder auf Grund eines „öffentlichen Wettbewerbes“ erfolgt, oder werden die beiden Begriffe einfach nur als Synonyme verwendet? Wird der Begriff „öffentlicher Wettbewerb“ irgendwo definiert?
Grüße
Martin Unterholzner
Hallo Martin ,
macht es einen Unterschied ob eine Vergabe auf Grund einer
„öffentlichen Ausschreibung“ oder auf Grund eines
„öffentlichen Wettbewerbes“ erfolgt, oder werden die beiden
Begriffe einfach nur als Synonyme verwendet? Wird der Begriff
„öffentlicher Wettbewerb“ irgendwo definiert?
Bei einer Ausschreibung geht es normalerweise nur um den Preis für eine genau vorgegebene Leistung.
Also eine Behörde benötigt 20 neue PCs oder es sind 500m Wasserleitung zu ersetzen.
Bei einem „Wettbewerb“ geht es meist um eine Idee die gesucht wird. Bei einem Wettbewerb kann man zwar den ersten Platz erreichen, es kann dann aber, z.B. aus rein finanziellen Überlegungen, die Idee eines ganz anderen umgesetzt werden.
Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Vorschriften für einen Wettbewerb.
MfG peter(TOO)