Hallo,
eine fiktive Frage. Eine Kommune schreibt einen Auftrag (als Beispiel: Stadtreinigung mit Personal, Maschinen und Material) europaweit aus.
Nehmen wir an es gibt keine Bieter bis zum Abschluß der Bieterfrist. Nach welchen Kriterien darf die Kommune den Auftrag jetzt vergeben? Neue Auschreibung bis es einen Bieter gibt? Einfach dem bisherigen Auftragnehmer weiter anbieten oder muss die Kommune die Arbeiten jetzt wieder selbst ausführen.
Gruß vonsales
Hallo!
Man beendet die Ausschreibung und überlegt sich, ob es Sinn macht, einen erneuten Versuch zu unternehmen, ggf. mit Vertragsanpassungen.
Ist das aber schon absehbar negativ, dann kann man entweder einen beschränkte Ausschreibung machen ,also gezielt Firmen anschreiben und um ein Angebot bitten oder auch den Auftrag frei vergeben(aber dazu müsste man ja einen Partner haben oder finden).
Und man kann als Stadt oder Gemeinde jederzeit auch Aufgaben in den Bauhof zurückholen, bei dem sie ja sicherlich auch schon einmal angesiedelt waren.
Das gar keine Angebote eingehen ist schon extrem selten, eher es kommen welche, die aber Mängel haben und deshalb nicht berücksichtig werden können.
Dann nimmt der Vergabeausschuss sich dieses Formblatt und schreibt an alle Teilnehmer.
http://www.vob-online.de/sixcms_upload/media/3668/35…
MfG
duck313
Zustimmung
Ist das aber schon absehbar negativ, dann kann man entweder
einen beschränkte Ausschreibung machen ,also gezielt Firmen
anschreiben und um ein Angebot bitten oder auch den Auftrag
frei vergeben(aber dazu müsste man ja einen Partner haben oder
finden).
Hallo
ja, das kenne ich auch, dass dann eine „beschränkte Ausschreibung“ stattfindet. So ein Ding hatte ich mal in der Hand und fragte aus Unwissenheit nach, was das bedeutet - da bestätigte man mir, dass das zur Anwendung kommt, wenn die Anforderung z.B. kompliziert ist, und man es nur an Anbieter vergeben möchte, die unter Beweis gestellt haben, dass sie es auch können.
Gruß
Hummel
ja, das kenne ich auch, dass dann eine „beschränkte
Ausschreibung“ stattfindet.
Grundsätzlich gibt es doch in (fast) allen Bundesländern eine Obergrenze bis zu der eine Ausschreibung beschränkt werden darf - gilt die bei Mißerfolg in der ersten Runde nicht mehr?
Über Volumen und Bundesland stand ja nichts im Ursprungsposting, daher meine Frage.
Gruß
osmodius
Danke für die Antworten
Hallo, habe ich mir fast gedacht, der Auftrag kann also ohne Ausschreibung vergeben werden wenn es wirtschaftlich günstiger ist als die Rückholung in einen kommunalen Betrieb.
Gruß vonsales