Öffentliche Bestellung (nach Zertifizierung 17024)

Guten Tag,

folgende Frage:

Weiss jemand, ob und welche Kammern der IHK ohne weitere / erneute Fachkundeprüfung etc. die Zertifizierung nah der DIN 17024 (Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke) als Grundlage für die öffentliche Bestellung akzeptieren. Recht es aus, dort für die Bestellung einen Zweitwohnsitz aufzunehmen? Was muss man gegebenenfalls noch beachten?

PS: Bin i.d.Z. natürlich auch an dem Fortgang der Diskussion zur Zulässigkeit der öffentlichen
Bestellung als Beschränkung der Berufsausübung im EU-Verband interessiert.

Erwarte selbstverständlich keine Rechtsauskunft nach dem Rechtsberatungsgesetz.

Bedanke mich im Voraus für alle Infos.

Traurig genug, dass man das fragen muss, schließlich ist der ö.b.u.v. Sachverständige das Auslaufmodell und nicht anders herum. Meines Wissens denkt man bei der IHK Köln nicht in alten Zöpfen, bei der IHK München und Obb. geht es in die richtige Richtung. Ihre Zertifizierung bestätigt jedem, der etwas davon versteht, das sollten vor allem die Richter und Rechtspfleger, dass der ö.b.u.v. Sachvertsändige keineswegs qualifizierter ist, sodass eine gegenseitige Anerkenntnis als Grundlage zur Bestellung oder aber als Grundlage zur Zertifizierung Usus sein sollte. Kein vernünftiges Gericht wird aber aufgrund der fehlenden öffentlichen Bestellung, wenn man sich als zertifizierter Sachverständiger beworben hat, aus diesem Grunde Gutachtenaufträge selektiv vergeben.

Danke für die Kommentierung. Leider ist es so, dass viele Gerichte etc. eine Gleichwertigkeit nicht sehen oder sehen wollen. Und auch im Bereich der privaten Auftraggeber ist die Qualität der Zertifizierung wenig bekannt. Köln kenne ich persönlich. Kaum vorstellbar, dass dort neue Wege gegangen werden. München? Was ist Obb? Oberhausen? Wer weiss konkreteres?
Danke.