Angenommen man veranstaltet eine öffentliche Feier.
Man verlangt Eintritt für diese Feier und man verkauft alkoholische und nicht-alkoholische Getränke. Man spielt Musik und macht im vorfeld Werbung in Form von flyern. Außerdem veranstaltet man diese Feier nicht in einem Raum, der im eigentlichen Sinne Keine Discothek ist. z.B. eine Schützenhalle oder eine Scheune (o.ä.)
Es wird auch Gewinn erwirtschaftet.
Was muss rechtlich nun alles beachtet werden?
Versteuerung, Lärm, GEMA, Schankgenehmigungen, was noch?..gibt es noch erläuterungen die wichtig sind? Wie kommt man an solche Genehmigungen und wie läuft der versteuerungsprozess ab?
Zu welchen Problemen kann es kommen?
Danke
Dennis
Hallo,
also mal angenommen jemand plant soetwas, dann sollte derjenige auf jeden Fall auf die Behörden gehen und das nicht nur, um eine Schankgenehmigung zu bekommen. Wichtig ist, dass speziell bei öffentlichen Veranstaltungen, die die Allgemeinheit beeinträchtigen, das zuständige Ordnungsamt mit einzubeziehen ist! Ebenfalls sind dann das Gesundheitsamt (Schankerlaubnis) und eventuell das Gewerbeamt (wegen der kommerziellen Veranstaltung–> muss aber nicht sein! Kommt auf die innere Aufgabenverteilung der Behörden an!) hinzu zu ziehen. Generell dürfte man mit einigen Auflagen rechnen, gerade was den Lärmschutz, Sicherung der Veranstaltung usw. betrifft.
Beachten sollte man aber vorallem die strengen hygenischen Auflagen bei solchen Veranstaltungen, gerade im Ausschankbereich (vorher unbedingt beim Gesundheitsamt erfragen!), Toiletten etc… Wie genau die Versteuerung abläuft kann ???, da könnte sich jemand anderes zu auslassen 
Gruß Wumme
Hallo
Wenn diese Halle als Veranstaltungsort zugelassen ist, sollte der Eigentümer/Betreiber sagen können, für wieviele Personen.
Fluchtwege, Toiletten, Brandschutz etc sind dann für die Besucherzahl angepasst, da muss das Ordnungsamt keine Begehung mehr machen.
Der Eigentümer sollte auch wissen, ob es Probleme mit Lärm nach 22 / 24 Uhr gibt, ob es Auflagen gibt, ansonsten kann das Ordungsamt das sagen. Auch ob eine Brandwache ab einer bestimmten Besucheranzahl notwendig ist.
Wenn die Party von Privatpersonen nur einmal veranstaltet wird, sollte man die Steuerfrage besser im Steuerbrett stellen.
Als Verein und auch als Privatperson kann man Veranstalter-Haftpflichtversicherungen für einen bestimmten Termin / Besucherzahl abschliessen, das sollte man unbedingt tun.
Beim Verleiher der Veranstaltungstechnik sollte man ebenfalls nach einer Versicherung fragen, da erfahrungsgemäß immer mal eine Box oder ein Verstärker draufgeht.
Grüße
orangegestreift