öffentliche Gasleitung auf dem Baugrundstück

Hallo,
eine Gemeinde hat 2 Teilgrundstücke als Bauland für den Bau eines EFH verkauft.
Ein großes und ein schmales, welches sich neben der Straße hinzieht.
Das schmale sollte ursprünglich auch Straße werden, die dann jedoch schmaler gebaut wurde.
Auf dem schmalen Grundstück, 1 Meter breit, 23 Meter lang, läuft die Gasleitung für das gesamte Baugebiet.

Die Leitung würde vielleicht nicht stören, aber genau dort muß die Straße mit einer Betonmauer abfangen werden, da das Grundstück 2-3 Meter unter Straßenniveo liegt.

Vermutlich darf die Leitung ja nicht zubetoniert werden. Es weis auch niemand, wie tief sie liegt, das dieses Grundstück ( nur der Meter ) abgeschrägt ist.

Auf dem Grundstück ist keine Grunddienstbarkeit oder Baulast dafür eingetragen. Es wurden die vollen Grundstückskosten dafür bezahlt.

Wer hat einen Tip was man machen kann.

Danke

Hallo,
frag doch mal den Verkäufer, wie so eine Leitung im Einklang mit der vermutlich erklärten Freiheit von Rechten Dritter im Kaufvertrag in Einklag zu bekommen ist? :wink: (Im Bebauungsplan steht dazu auch nix? Sowas wie Fläche für Ver- und Entsorgung zB?)

Solche Leitungen lassen sich im Einvernehmen mit dem Leitungsbetreiber schon überbauen, zumindest mit Stützmauern und Oberflächenversiegelungen. Ich würde den Leitungsbetreiber und den Verkäufer fragen und einvernehmlich eine Lösung suchen.

Gruß vom
Schnabel