Hallo,
was ist der rechtliche Unterschied (bezüglich der Rechtsform) zwischen den Öffentlichen Gesellschaften(AG/GmbH) und den Eigengesellschaften (AG/GmbH)? Es sind beide entweder AGs oder GmbHs. Beide Rechtsformen (AG und GmbH) werden im Handelsrecht ausführlich beschrieben. Dabei wird es wohl unerheblich sein, wer die Gesellschafter sind? In den beiden von mir genannten Gesellschaften (Öffentliche Gesellschafte/Eigengesellschaft)ist in beiden Fällen die öffentliche Hand zu 100% beteiligt. Worin liegt dann der Unterschied?
Vielen Dank
Martin Unterholzner