Öffentliche Gesellschaften - Eigengesellschaften?

Hallo,

was ist der rechtliche Unterschied (bezüglich der Rechtsform) zwischen den Öffentlichen Gesellschaften(AG/GmbH) und den Eigengesellschaften (AG/GmbH)? Es sind beide entweder AGs oder GmbHs. Beide Rechtsformen (AG und GmbH) werden im Handelsrecht ausführlich beschrieben. Dabei wird es wohl unerheblich sein, wer die Gesellschafter sind? In den beiden von mir genannten Gesellschaften (Öffentliche Gesellschafte/Eigengesellschaft)ist in beiden Fällen die öffentliche Hand zu 100% beteiligt. Worin liegt dann der Unterschied?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Die Ausgangslage ist ne andere. Es sind alles Geellschftsformen des Privatrechts, die aber durch die öffentliche Hand genutzt werden.
Wobei der Eigenbetrieb im städtischen Haushalt drin ist, während der ausgegliederte Betrieb (deine öffentliche Gesellschaft) zu 100 % privatrechtlich ist und mit dem städtischen Haushalt nichts zu tun hat, außer dass es ggf. einen Gewinnabführungsvertrag oder einen Zuschussvertrag noch gibt.
Gruß Tom

Vielen Dank (owT)
Hallo Tom,

vielen Dank für deine Antwort. Jetzt sehe ich wieder etwas klarer.

Einen Gruß zurück

Martin