Hallo,
im Zivilrecht gibt es für private Unternehmen zahlreiche Rechtsformen. Im öffentlichen Recht gibt es aber nur öffentliche Körperschaften (ohne genauere Differenzierung), Stiftungen und Anstalten? Was ist der Grund dafür, dass im öffentlich rechtlichen Bereich die Rechtsform Körperschaft nicht wie im Zivilrecht weiter differenziert wird? Sind alle öffentliche Körperschaften gleich aufgebaut, haben sie alle die gleichen Organe? Dem ist wohl nicht so, deshalb wäre eine Differenzierung durchaus angebracht.
Danke
Martin Unterholzner
Hallo,
im Zivilrecht gibt es für private Unternehmen zahlreiche
Rechtsformen. Im öffentlichen Recht gibt es aber nur
öffentliche Körperschaften (ohne genauere Differenzierung),
Stiftungen und Anstalten? Was ist der Grund dafür, dass im
öffentlich rechtlichen Bereich die Rechtsform Körperschaft
nicht wie im Zivilrecht weiter differenziert wird? Sind alle
öffentliche Körperschaften gleich aufgebaut, haben sie alle
die gleichen Organe? Dem ist wohl nicht so, deshalb wäre eine
Differenzierung durchaus angebracht.
eine nicht uninteressante Frage, über die ich auch einen Moment nachdenken mußte.
Ergebnis: Die Vielzahl der Rechtsformen des privaten Rechts ergibt sich aus den denkbaren Kombinationen aus Haftung der Gesellschafter, Organisation, Zweck, Kapitalmarkzugang usw.
Diese Fragen stellen sich im öffentlichen Recht jedoch nicht, weil die verschiedenen denkbaren Varianten der Rechtsformen des Privatrechts auch dem Staat zur Verfügung stehen. Er kann genauso GmbHs und Aktiengesellschaften gründen. Rechtsformen wie KG, oHG, Einzelkaufmann oder eG kommen per se nicht in Frage.
Insofern mußten für das öffentliche Recht nur Rechtsformen „erfunden“ werden, die es im Privatrecht noch nicht gab. Die Rechtsformen des öffentlichen Rechts orientieren sich eben nicht an Haftung, Organisation, Kapitalmarktzugang usw., sondern letztlich nur an der Aufgabe der Gesellschaft und der Art der Errichtung. Aus diesen Gründen ist die Zahl der Rechtsformen relativ gering.
Eine Rechtsform des öffentlichen Rechts hast Du übrigens vergessen: Die bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts. Davon gibt es genau eine, nämlich die Bundesbank. Diese Rechtsform wird nur an einer Stelle erwähnt (§ 2 Bundesbankgesetz) und auch nicht weiter erläutert. Daher gibt es eine eher akademische Diskussion, was diese Rechtsform eigentlich ausmacht, d.h. es ist unklar, was das bspw. für die Haftung des Bundes für die Verbindlichkeiten der Bundesbank bedeutet. Aber wie gesagt: Das ist eine rein akademische Geschichte.
Gruß,
Christian