Öffentliche Namensnennung beiGeschädigten-Suche

Liebe Forum- Besucher,

ich wende mich mit folgender Rechtsfrage an Sie uns Euch:

Wenn man sich von einer Firma geschädigt sieht und z. B. über Zeitungsanzeige nach weiteren Geschädigten suchen möchte, darf man dann den Namen der Firma bzw. des Firmeninhabers nennen? Z. B. „Wer fühlt sich auch von Firma X.Y. Meyer vorsätzlich falsch beraten und übervorteilt“. Kann man bei so einer Formulierung irgenwie belangt werden?

Ich danke im voraus herzlich für Eure Rückmeldung!

Viele Grüße von Frau Nordschmidt

Wer fühlt sich auch von diesem Artikel gestört?
Solche sachlichen Fragen sind auf jeden Fall zulässig!
Wie sollte man sonst Kritik üben können?

Wer fühlt sich auch von Firma X.Y. Meyer vorsätzlich falsch beraten:und übervorteilt.

Belangt werden könntest du höchstens von mir wegen Vergessen des Fragezeichens :smile:

PS: Falls Missverständnisse entstehen: Der Artikeltitel ist natürlich nicht ernst gemeint.

Hallo Frau Nordschmidt,

ich würde in der Zeitungsannonce zunächst mal neutral nach Erfahrungen von Kunden dieser Firma fragen, also in etwa so:" Suche Kunden der Firma XY zum Erfahrungsaustausch."

Denn abgesehen von der rein rechtlichen Seite von wegen Rufmord, üble Nachrede, Geschäftsschädigung, daraus resultierender Schadenersatzforderungen, Verletzung von Persönlichkeitsrechten (über diese Thematik weiß ich anyway nix, bin juristischer Laie)etc:

Aus welchem Grund solltest du als unzufriedener Kunde diesem Unternehmen auch noch gratis die Möglichkeit geben, noch schnell auf deine evtl. Vorwürfe („schlecht beraten, übervorteilt“) mittels, sagen wir, einer massiven Werbekampagne rechtzeitig gegensteuern zu dürfen? Oder denen noch lang und breit die Zeit lassen, mal eben die Rechtsabteilung zu kontakten?

Die positiven Feedbacks, so überhaupt vorhanden, kannst du ja in die Rundablage praktizieren.

Außerdem könntest du ja spaßeshalber noch zusätzlich der Verbraucherzentrale ne Meldung geben.

Es grüßt dich

Awful Annie