öffentliche Parkraumnutzung

An einer Durchfahrtstraße einer kleinen Ortschaft parkt ein Anlieger dauerhaft manchmal bis zu fünf PKWs. Der Anlieger handelt mit und repariert Oldtimer einer bestimmten Marke.

Ist das erlaubt oder fällt das unter „Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes“?

Gruß Clothianidin

Hi Clothianidin,

…meiner Kenntnis nach gibt es keine Nutzungs-Einschränkungen, sofern die Fahrzeuge eine gültige Zulassung haben. Anders sieht das aus, wenn die Fahrzeuge abgemeldet oder vorübergehend stillgelegt sind. Dann dürfen sie nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Tip: Melde die Lage einfach dem örtlich zuständigen Ordnungsamt (beim Rathaus anrufen und das Ordnungsamt verlangen). Die prüfen das und kümmern sich dann darum…

Gruß,

Claus

Tut mir leid, da kann ich nicht helfen. Am besten die Frage mal im Forum stellen.
Gruß

Hallo Clothianidin, Grüß Sie,
ich kann die Frage nicht mit Sicherheit beantworten. Für den ruhemden Verkehr ist das jeweilige Ornungsamt zuständig. Oft gibt es in der Zuständigkeit der Ordnungsämtern verschiedene Vorschriften, je nach Landkreis, da die Städte für den ruhenden Verkehr zuständig sind. Am einfachsten beim Ordnungsmt oder bei der Polizei vor Ort anfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde im zuständigen Ordnungsamt nachfragen.

Gruß Clothianidin

Tut mir leid, da kann ich nicht helfen. Am besten die Frage
mal im Forum stellen.
Gruß

Danke für die Reaktion. Habe inzwischen einen Tipp erhalten.

Gruß Clothianidin

Das muss ein Ordnungsamt entscheiden…
MfG

Vielen Dank für die Antwort; inzwischen habe ich einige Tipps in die gleiche Richtung.
Gruß Clothianidin

Nun bin ich in Internet-Foren nicht so fit und kann manchmal nicht erkennen, ob mein Dankeschön für die Antworten ankommt. Also auch dir herzlichen Dank!
Clothianidin

Das muss ein Ordnungsamt entscheiden…
MfG

Alexander, auch an dich ein Dankeschön für die Antwort.
Clothianidin

Vielen Dank für die Antwort; inzwischen habe ich einige Tipps
in die gleiche Richtung.
Gruß Clothianidin

WOW !

Du hast dich für meine Antwort bedankt. Das ist selten…

Danke für dein Danke…:wink:

Vielen Dank für die Antwort; inzwischen habe ich einige Tipps
in die gleiche Richtung.
Gruß Clothianidin

WOW !

Du hast dich für meine Antwort bedankt. Das ist selten…

Danke für dein Danke…:wink:

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Hallo Clothianidin,

ich kenne jetzt die Örtlichkeit nicht, aber solange kein Halt- oder Parkverbot eingerichtet ist, darf dort geparkt werden. Anders ist es, wenn durch die parkenden Autos eine Behinderung oder Gefährdung für den fließenden Verkehr besteht. In diesem Fall würde ich das Ordnungsamt bzw. die Stadt- oder Gemeindeverwaltung darauf hinweisen.

Du schreibst, dass derjenige mit Autos u.a. handelt. Er darf die Autos, die nicht zugelassen sind, nicht im öffentlichen Verkehrsraum parken.

Erkundige dich auf jeden Fall auch beim Ordnungsamt, da die sich mit dem sog. ruhenden Verkehr besser auskennen, die Örtlichkeit kennen und diese auch originär für den ruhenden Verkehr zuständig sind. Weiterhin gibt es für Gewerbe auch die Regelungen der übermäßigen Straßennutzung. Auch diesbezüglich ist das Ordnungsamt bzw. die Stadt/Gemeinde zuständig und kann dir hierüber genauer Auskunft geben.

Viele Grüße
yarabee

Gerne, Danke Ist angekommen Clothianidin
Schönes Wochenende
k-h r m

Die Nutzung hängt im allgemeinen davon ab, ob die Pkw angemeldet sind oder nicht. Bei nicht angemeldeten Pkw ist der Verstoß klar gegeben. Sind die Pkw angemeldet, wird die Sache schwieriger. Hier sollte eine Regelung über das Ordnungsamt oder das Gewerbeamt erfolgen. Ausreichender Parkraum als Händler oder Gewerbetreibender etc.
MfG

Aus allen Antworten heraus kristallisiert sich die Zuständigkeit des Ordnungsamtes.

Das Forum hat mir sehr geholfen. In meiner Funktion als Ortschaftsrat kann ich die Beschwerden aus unserer Ortschaft jetzt an das Ordnungsamt der Kernstadt weiterleiten.

Yarabee, ich habe mich über deine sehr ausführliche Erläuterung gefreut!

MfG Clothianidin