Öffentliche Party organisieren

Hallo,

eine Gruppe von 7 Personen will eine Party organisieren.
Das heißt sie wollen eine Halle anmieten, Veranstaltungstechnik (Licht und Ton), Sicherheitsdienst, Plakate drucken lassen, Sponsoren suchen, Eintrittskarten verkaufen, usw.
Die Gruppe will höchstens 1-2 Veranstaltungen im Jahr organisieren.

Welche Zulassungen, Genehmigungen und Bescheinigungen und so weiter bräuchte die Gruppe?
Eventuell eine GbR oder einen Verein gründen, zwecks rechtlicher Absicherung (Haftung, Versicherung)?
Muss die Gruppe Eintritte / sonstige Einnahmen versteuern? Wie sieht’s mit GEMA aus?

Vielen Dank für Eure Antworten

Hi
Ich versuche es mal zu beantworten , bin aber kein Rechtsexperte , sondern habe nur einmal mit einem Sportverein eine Karnevalveranstaltung organisiert :

Also Gema muss bezahlt werden , das zum ersten .

des weiteren wird natürlich eine Haftungsversicherung benötigt , deswegen am besten einen Ortsansässigen oder befreundeten Versicherungsvertreter ansprechen .
für Bewirtung muss eine Ausschankgenehmigung eingeholt werden und wenn Speissen gereicht werden , muss mindestens 1 Person des Orga - Teams die Zulassung nach § 43 Hygiene Gesetz haben .

Je nach Lautstärke und dauer der Veranstaltung sollte auch mal ein Gespräch mit den Ordnungsbehörden im Vorfeld stattgefunden haben

inwieweit das Finanzamt da die Hand aufhält , liegt an der Veranstalter Geschäftsform , eine Verein wird da anderst angesehen als ein gewerblicher Veranstalter .
wie sich das konkret verhällt , da bin ich nicht Sattelfest , deshalb nur soviel , das es Unterschiede gibt… und hoffe auf weitere Beiträge von anderen Usern , die dieses Thema beantworten können
( bevor ich etwas falsches schreibe )

Hallo,

wie schon gesagt sollte die Gruppe / der verantwortliche Veranstalter unbedingt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschliessen. Die Kosten sind abhängig von der Anzahl der Veranstaltungen im Jahr und der Besucheranzahl. Man kann auch Einzelversicherungen abschliessen.

Gemagebühren für Partys kann man auf der Gema-Seite nachlesen. Bei Hallen bietet sich eine mobile Verkleinerung durch mobile Trennwände an, wenn man nicht die ganze Fläche nutzen kann oder will.

Die Halle ist entweder eine offizielle Veranstaltungshalle, die für eine bestimmte Besucheranzahl zugelassen ist mit Toiletten und Fluchtwegen. Dann braucht man keine Abnahme oder Genehmigung vom Ordnungsamt.

Ist es irgendeine Halle oder Location, sollte man sich im Vorfeld mit dem Ordnungsamt zusammensetzen und eine Genehmigung einholen für die Party. Schankerlaubnis braucht man. Brandschutzfragen klären (Fluchtwege/ Löscher/ Ordner / Anwesenheit von Feuerwehrleuten ab einer bestimmten Besucheranzahl)

Steuerlich und rechtlich gesehen ist es nicht so ein großer Unterschied, ob die Gruppe einen Verein gründet, da auch ein Vereinsvorstand haftbar wäre. Auch ein Verein muss Gewinne aus Getränkeeinnahmen, Imbisständen etc. genauso versteuern wie eine kommerzielle Kneipe oder ein Privatveranstalter.

Gruß
orangegestreift