Hallo!
Es gibt einerseits die Mindestanforderungen. Darüber hinaus
gibt es wünschenswerte Zusatzqualifikationen. Und es gibt die
große „black box“, nämlich den Wertungsspielraum der Personen,
die die Auswahl treffen.
Im konkreten Fall gab es keine Mindestanforderungen sondern nur Anforderungen, genau genommen waren es sieben, von denen sechs nicht erfüllt sind und trotzdem hat der/die Betroffene den Job erhalten, obwohl mehrere Bewerber alle Anforderungen (zumindest am Papier) erfüllt hatten.
Beispiel: Es wird eine „Universitätsabschluss, gerne auch mit
Promotion“ gefordert. Dann kann sich jemand mit FH-Abschluss
nicht bewerben. Jemand mit Uni-Abschluss, aber ohne Promotion
jedoch schon.
Analog dazu war es so, und trotzdem erhielt die Person den Vorzug, mich interessiert wirklich nur die Vorgehensweise, ob das juristisch möglich sein kann. Dass es trotzdem ein Skandal ist, war mir schon vorher bewusst. Es geht ja nur darum in welchem gesetzlichen Rahmen so etwas stattfinden darf.
Auf deinen Fall bezogen ist also zunächst mal zu klären, ob
die ausgewählte Personen die Mindestanforderungen erfüllt
hatte.
Es gab keine Mindest-Anforderungen, sondern nur Anforderungen und davon zwei, die eindeutig objektiv messbar sind (Projekterfahrung, Führerschein). Genau deswegen interessiert mich, ob man das darf.
Wenn nicht, dann müsste man in der Tat die
Ausschreibung wiederholen, denn dann hätte man im laufenden
Verfahren die Mindestanforderungen herabgesetzt und das hätte
man öffentlich machen müssen, damit auch andere potenzielle
Bewerber davon erfahren.
Das war die ursprüngliche Frage, wenn ich eine Ausschreibung mache, in der ich einen Bäcker suche und dann einen Dachdecker nehme, kann man dann als Dachdecker „Einspruch“ erheben? Gibt es eine „Verpflichtung“?
Wenn aber die Mindestanforderungen erfüllt waren und die
Person als am besten geeignet erschien, kannst du im Prinzip
nichts machen. Denn zur Eignung zählen auch Kriterien wie
„Teamfähigkeit“ oder „Durchsetzungsvermögen“, die nicht
messbar sind, sondern einer persönlichen Wertung unterliegen.
Von Mindestanforderung ist in der Ausschreibung keine Rede, sondern nur von Anforderungen.
Wenn „Frauen und Gedöns“ im Spiel sind, hat man am wenigsten
Chancen.
?
Beim Thema Korruption und Vetternwirtschaft (so
werden in manchen anderen Ländern nahezu alle ÖD-Stellen
vergeben, und wer glaubt, Deutschland sei frei davon, der irrt
sich) hat man das typische Beweisproblem.
Ist mir schon längst bewusst, bei uns in Österreich ist es dasselbe, wir unterscheiden uns von Bananenrepubliken nur dadurch, dass wir subtiler agieren, aber der Mechanismus ist derselbe, was dieses Gesetz beweist.
…ach was, ich grüße trotzdem
Gollum