öffentliche Stellenausschreibung

Hallo!

Wenn eine Stelle öffentlich ausgeschrieben wurde, gibt es dann auch so etwas wie eine Verpflichtung, den Bewerber, der die meisten Anforderungen erfüllt, zu nehmen?
Oder umgekehrt: Wenn jemand so gut wie keine der Anforderungen erfüllt und dennoch den Job erhält, wozu gab es dann die Ausschreibung?
Natürlich kann und soll auch jeder Dienstgeber einstellen können, wen er will. Welchen Sinn hat aber dann die Ausschreibung?

Danke für die Antworten!

Gollum

Die Beschreibung dient ja nur dazu ungefähr zu spezifizieren, welche Art von Kandidat man haben möchte.

Was nachher zur Entscheidung herangezogen wird oder ob dem AG vielleicht nur die Nase des „passensten“ Bewerbers gefallen hat, ist seine Sache.

Hallo!

Das ist mir einerseits klar, wozu gibt es aber (im öffentlichen Bereich) die Verpflichtung zur Stellenausschreibung? Wenn ich zum Beispiel die Stelle eines Facharztes für Neurologie ausschreibe und dann aber einen Installateur nehme wird’s absurd, ist aber - wenn ich Dich richtig verstanden habe - theoretisch möglich.
Dass man das Gesetz ganz einfach umgehen kann, ist mir auch klar, ich verstehe bloß nicht warum man verpflichtet wird, die Stelle öffentlich anzubieten, wenn ich dann trotzdem nach alter, korrupter Manier nehmen kann, wen ich will. Ich nehme ja an, dass dieses Gesetz zur Einhaltgebietung der Korruption gedacht war.

Danke für Deine Antwort

Gollum

, wenn ich dann trotzdem nach
alter, korrupter Manier nehmen kann, wen ich will.

kannst du aber nicht. es wird eine einstellungskommission gebildet, in der nebem dem eigentlichen entscheider ein oder mehrere weitere angestellte, ein vertreter der belegschaft („betriebsrat“), ein gleichstellungsbeauftragter, ggf. ein behindertenbeauftragter dabei ist. die einstellung ist zu begründen und der personalrat muss das ganze schlussendlich auch nochmal absegnen.
neben den zeugnissen etc. spielt der nasenfaktor aber natürlich eine ganz wichtige rolle. oder was glaubst du, wofür das vorstellungsgespräch sonst überhaupt gut sein könnte? immerhin muss man hinterher mit dem auserwählten jahrelang eng zusammen arbeiten. und eine entlassung im öffentlichen dienst ist nicht grad mal eben so gemacht.

wenn du nicht genommen worden bist, hast du später als juristisches rumpelstilzchen übrigens auch keine chance.

Hallo!

wenn du nicht genommen worden bist, hast du später als
juristisches rumpelstilzchen übrigens auch keine chance.

(-: nein, darum ging’s nicht

Es stellte sich nur die Frage, ob sich nicht auch noch andere beworben hätten, wenn sowenig Kongruenz zum Anforderungsprofil ausreicht. Insoferne ist das ja für eventuelle zukünftige Ausschreibungen interessant.

Grüße

Gollum

Es stellte sich nur die Frage, ob sich nicht auch noch andere
beworben hätten,

die frage hat sich noch nie gestellt.

btw., wenn es die behauptete korrupte manier gäbe, würde die stelle genau so ausgeschrieben, dass die anforderungen auf die gewünschte person passen. dein verdacht ist nicht nur falsch, sondern auch unlogisch.

Es stellte sich nur die Frage, ob sich nicht auch noch andere
beworben hätten,

die frage hat sich noch nie gestellt.

Natürlich haben sich schon sehr viele nicht um eine Stelle beworben, weil sie meinten, sie würden dem Anforderungsprofil nicht entsprechen, irgendwas hast Du falsch verstanden.

btw., wenn es die behauptete korrupte manier gäbe, würde die
stelle genau so ausgeschrieben, dass die anforderungen auf die
gewünschte person passen. dein verdacht ist nicht nur falsch,
sondern auch unlogisch.

Weder habe ich etwas behauptet, noch habe ich einen Verdacht geäußert. Der bisherige Stand der Dinge ist, dass man es machen kann. Das ist zwar für mich befremdlich und auch unlogisch, aber der Dienstgeber muss ja auch mit seiner Entscheidung leben.

Hallo,
aus Deinen weiteren Posts schließe ich, dass Du nach Stellenausschreibungen des öffentlichen Diensts fragst.

Es gibt nicht „den öffentlichen Dienst“, es gibt in Deutschland ein Bundesrecht jeweils für Beamte und Angestellte und mindestens jeweils eines für Beamte jedes Bundeslandes und diverse Teile des TVÖD.

Allen gemein ist, dass sie sich ans Grundgesetz, hier insbesondere an den Artikel 33 halten müssen. Das heisst aber nicht, dass jede Stelle öffentlich auszuschreiben ist, sondern vielmehr, dass transparent und klar geregelt sein muss, ob ein solcher Zwang besteht und ob man ggf. hier im Ermessen handeln kann.

Es kann durchaus sein, dass es zwar den Grundsatz oder eine gesetzliche Pflicht gibt, bestimmte Stellen öffentlich auszuschreiben (siehe zB §42 HGO), aber haushaltsrechtliche Gründe bzw. entsprechende Weisungen der Aufsichtsbehörde dazu zwingen, dann dennoch einen internen Bewerber vorzuziehen. Diesen Spagat löst man nur durch eine öffentliche Ausschreibung.

Was die Zugangsvoraussetzungen angeht, sind sowohl in den gängigen Landesbeamtengesetzen als auch im TVÖD klar geregelt, welche Mindestanforderungen ein Bewerber erfüllen muss. Einen Installateur so einzustellen wie einen Arzt, ist ausgeschlossen :wink:

Gruß vom
Schnabel

Oder umgekehrt: Wenn jemand so gut wie keine der Anforderungen
erfüllt und dennoch den Job erhält, wozu gab es dann die
Ausschreibung?
Natürlich kann und soll auch jeder Dienstgeber einstellen
können, wen er will. Welchen Sinn hat aber dann die
Ausschreibung?

Es gibt einerseits die Mindestanforderungen. Darüber hinaus gibt es wünschenswerte Zusatzqualifikationen. Und es gibt die große „black box“, nämlich den Wertungsspielraum der Personen, die die Auswahl treffen.

Beispiel: Es wird eine „Universitätsabschluss, gerne auch mit Promotion“ gefordert. Dann kann sich jemand mit FH-Abschluss nicht bewerben. Jemand mit Uni-Abschluss, aber ohne Promotion jedoch schon.

Auf deinen Fall bezogen ist also zunächst mal zu klären, ob die ausgewählte Personen die Mindestanforderungen erfüllt hatte. Wenn nicht, dann müsste man in der Tat die Ausschreibung wiederholen, denn dann hätte man im laufenden Verfahren die Mindestanforderungen herabgesetzt und das hätte man öffentlich machen müssen, damit auch andere potenzielle Bewerber davon erfahren.

Wenn aber die Mindestanforderungen erfüllt waren und die Person als am besten geeignet erschien, kannst du im Prinzip nichts machen. Denn zur Eignung zählen auch Kriterien wie „Teamfähigkeit“ oder „Durchsetzungsvermögen“, die nicht messbar sind, sondern einer persönlichen Wertung unterliegen.

Wenn „Frauen und Gedöns“ im Spiel sind, hat man am wenigsten Chancen. Beim Thema Korruption und Vetternwirtschaft (so werden in manchen anderen Ländern nahezu alle ÖD-Stellen vergeben, und wer glaubt, Deutschland sei frei davon, der irrt sich) hat man das typische Beweisproblem.

Es stellte sich nur die Frage, ob sich nicht auch noch andere
beworben hätten,

die frage hat sich noch nie gestellt.

Natürlich haben sich schon sehr viele nicht um eine Stelle
beworben, weil sie meinten, sie würden dem Anforderungsprofil
nicht entsprechen,

ja sicher. nur ändert deine vermutung daran genau gar nichts. erst recht ändert das alles genau gar nichts daran, wer nun eingestellt wird.

irgendwas hast Du falsch verstanden.

oder umgekehrt.

Weder habe ich etwas behauptet, noch habe ich einen Verdacht
geäußert.

ah so. dann lies dein posting nochmal durch.

:smiley:er bisherige Stand der Dinge ist, dass man es

machen kann.

das ist nicht der stand der dinge, sondern der stand deiner phantasie. wie ich dir grad oben erklärt habe.
was du offensichtlich nicht hören willst. aber das ist allein dein problem.

Das ist zwar für mich befremdlich und auch
unlogisch,

nein, das ist wie schon geschrieben falsch und unlogisch.

aber der Dienstgeber muss ja auch mit seiner
Entscheidung leben.

welcher dienstgeber? mit welcher entscheidung?

aber egal, ich bin hier raus. jegliche diskussion ist offensichtlich sinnfrei.

Hallo!

Es gibt einerseits die Mindestanforderungen. Darüber hinaus
gibt es wünschenswerte Zusatzqualifikationen. Und es gibt die
große „black box“, nämlich den Wertungsspielraum der Personen,
die die Auswahl treffen.

Im konkreten Fall gab es keine Mindestanforderungen sondern nur Anforderungen, genau genommen waren es sieben, von denen sechs nicht erfüllt sind und trotzdem hat der/die Betroffene den Job erhalten, obwohl mehrere Bewerber alle Anforderungen (zumindest am Papier) erfüllt hatten.

Beispiel: Es wird eine „Universitätsabschluss, gerne auch mit
Promotion“ gefordert. Dann kann sich jemand mit FH-Abschluss
nicht bewerben. Jemand mit Uni-Abschluss, aber ohne Promotion
jedoch schon.

Analog dazu war es so, und trotzdem erhielt die Person den Vorzug, mich interessiert wirklich nur die Vorgehensweise, ob das juristisch möglich sein kann. Dass es trotzdem ein Skandal ist, war mir schon vorher bewusst. Es geht ja nur darum in welchem gesetzlichen Rahmen so etwas stattfinden darf.

Auf deinen Fall bezogen ist also zunächst mal zu klären, ob
die ausgewählte Personen die Mindestanforderungen erfüllt
hatte.

Es gab keine Mindest-Anforderungen, sondern nur Anforderungen und davon zwei, die eindeutig objektiv messbar sind (Projekterfahrung, Führerschein). Genau deswegen interessiert mich, ob man das darf.

Wenn nicht, dann müsste man in der Tat die
Ausschreibung wiederholen, denn dann hätte man im laufenden
Verfahren die Mindestanforderungen herabgesetzt und das hätte
man öffentlich machen müssen, damit auch andere potenzielle
Bewerber davon erfahren.

Das war die ursprüngliche Frage, wenn ich eine Ausschreibung mache, in der ich einen Bäcker suche und dann einen Dachdecker nehme, kann man dann als Dachdecker „Einspruch“ erheben? Gibt es eine „Verpflichtung“?

Wenn aber die Mindestanforderungen erfüllt waren und die
Person als am besten geeignet erschien, kannst du im Prinzip
nichts machen. Denn zur Eignung zählen auch Kriterien wie
„Teamfähigkeit“ oder „Durchsetzungsvermögen“, die nicht
messbar sind, sondern einer persönlichen Wertung unterliegen.

Von Mindestanforderung ist in der Ausschreibung keine Rede, sondern nur von Anforderungen.

Wenn „Frauen und Gedöns“ im Spiel sind, hat man am wenigsten
Chancen.

?

Beim Thema Korruption und Vetternwirtschaft (so
werden in manchen anderen Ländern nahezu alle ÖD-Stellen
vergeben, und wer glaubt, Deutschland sei frei davon, der irrt
sich) hat man das typische Beweisproblem.

Ist mir schon längst bewusst, bei uns in Österreich ist es dasselbe, wir unterscheiden uns von Bananenrepubliken nur dadurch, dass wir subtiler agieren, aber der Mechanismus ist derselbe, was dieses Gesetz beweist.

…ach was, ich grüße trotzdem

Gollum

Hallo!

ja sicher. nur ändert deine vermutung daran genau gar nichts.
erst recht ändert das alles genau gar nichts daran, wer nun
eingestellt wird.

Welche Vermutung? Mir ist es wurscht, wer eingestellt wird. Ich wollte bloß wissen wozu es ein Gesetz gibt, das einem öffentlichen Betrieb vorschreibt, Stellen öffentlich auszuschreiben, wenn dieser dann entgegen der in den Anforderungen festgeschriebenen Punkten entscheiden kann.

irgendwas hast Du falsch verstanden.

oder umgekehrt.

Die Unterstellungen kamen von Dir.

Weder habe ich etwas behauptet, noch habe ich einen Verdacht
geäußert.

ah so. dann lies dein posting nochmal durch.

Hab ich, zitiere doch bitte, was Du meinst. Wenn ich schreibe, dass etwas sein kann, dann meine ich noch lange nicht, dass es so ist. Wer lesen und verstehen kann, ist klar im Vorteil.

Der bisherige Stand der Dinge ist, dass man es
machen kann.

das ist nicht der stand der dinge, sondern der stand deiner
phantasie. wie ich dir grad oben erklärt habe.

Wo genau?

was du offensichtlich nicht hören willst. aber das ist allein
dein problem.

Jetzt wirst Du unverständlicherweise sehr persönlich, lies Dir doch bitte noch einmal den gesamten thread durch und zeig mir die Punkte auf, wo ich - Deiner Ansicht nach - nach bestimmten Antworten lechze. Genau genommen wollte ich eine Rechtsauskunft und keine Meinung lesen.

Das ist zwar für mich befremdlich und auch
unlogisch,

nein, das ist wie schon geschrieben falsch und unlogisch.

aber der Dienstgeber muss ja auch mit seiner
Entscheidung leben.

Wei bereits im Ursprungsthread erwähnt, der, der die Entscheidung trifft und das ist nun mal der Dienstgeber.

jegliche diskussion ist
offensichtlich sinnfrei.

Zumindest mit Dir, da stimme ich Dir zu.

Beispiel: Es wird eine „Universitätsabschluss, gerne auch mit
Promotion“ gefordert. Dann kann sich jemand mit FH-Abschluss
nicht bewerben. Jemand mit Uni-Abschluss, aber ohne Promotion
jedoch schon.

Analog dazu war es so,

Analog wozu? Hat die ausgewählte Person nun ganz konkret den geforderten Abschluss oder nicht? Das ist eine geschlossene Frage (ja oder nein).

und trotzdem erhielt die Person den
Vorzug, mich interessiert wirklich nur die Vorgehensweise, ob
das juristisch möglich sein kann. Dass es trotzdem ein Skandal
ist, war mir schon vorher bewusst. Es geht ja nur darum in
welchem gesetzlichen Rahmen so etwas stattfinden darf.

In Deutschland nennt sich das „Prinzip der Bestenauslese“.

Es gab keine Mindest-Anforderungen, sondern nur Anforderungen
und davon zwei, die eindeutig objektiv messbar sind
(Projekterfahrung, Führerschein). Genau deswegen interessiert
mich, ob man das darf.

Okay, also es wurde nicht nach Ausbildung oder Studium gefragt.

Das war die ursprüngliche Frage, wenn ich eine Ausschreibung
mache, in der ich einen Bäcker suche und dann einen Dachdecker
nehme, kann man dann als Dachdecker „Einspruch“ erheben? Gibt
es eine „Verpflichtung“?

Es gibt eine offiziell anerkannte Ausbildung zum Bäcker. Wenn ich einen Bäcker suche, dann würde ich den erfolgreichen Abschluss dieser Berufsausbildung verlangen. Wenn ein Dachdecker ohne erfolgreich abgeschlossene Bäckerausbildung genommen wird, hätte er die Mindestanforderung nicht erfüllt.

Aber in deinem Fall wurde ja offenbar nicht nach irgendeiner Ausbildung gefragt. Dass dir das keiner abnimmt, dürftest du selbst erkennen.

Von Mindestanforderung ist in der Ausschreibung keine Rede,
sondern nur von Anforderungen.

Das sieht man an der Anforderung selbst:

Erfolgreich abgeschlossene Bäckerausbildung --> Muss man haben.
Teamfähigkeit --> Hat jeder, wenn er will.

Wenn „Frauen und Gedöns“ im Spiel sind, hat man am wenigsten
Chancen.

?

Vergiss es.

Ist mir schon längst bewusst, bei uns in Österreich ist es
dasselbe, wir unterscheiden uns von Bananenrepubliken nur
dadurch, dass wir subtiler agieren, aber der Mechanismus ist
derselbe, was dieses Gesetz beweist.

Also, wenn der Dachdecker tatsächlich genommen wurde und alle Bäcker eine Ablehnung erhalten haben, wird jedes Gericht auch in Österreich einer Klage stattgeben.

…ach was, ich grüße trotzdem

Nicht das schon wieder…

PS: Ich bitte im Voraus um Entschuldigung. Aber du musst dich schon mit den Aussagen auseinandersetzen, die man dir hier als Antwort gibt.

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