Öffentliche Straße auf Privatgrund

Hallo,
durch ein Erbe habe ich Landanteile (u.a. Ackerland) erhalten. Durch einen Zufall bin ich nun darüber gestolpert, dass eine Gemeindestraße in unserem Ort zumindest teilweise - an einer Stelle sind es mindestens 2/3 der Straßenbreite - über Privatgrund (Randbereich eines Ackers) verläuft. Bereits geführte Gespräche mit dem Bauamt der Stadt zum Sachverhalt verliefen bisher eher zäh…

Meine Fragen dazu:
Ist dies so rechtens?
Hat eine Gemeinde/Stadt ein „Gewohnheitsrecht“, schließlich besteht die Straße so seit gut 40 Jahren?
Muss so etwas vertraglich geregelt sein?
Welche Möglichkeiten habe ich?

Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Hallo Schäbbi,
leider kann ich dazu nicht viel beitragen. Gemeinbedarf geht über Privatbedarf. Es gibt zwar eine Ausgleichsregelung, aber ob die bei dir greift, kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall muss die Gemeinde die Straße nicht zurück bauen. Es wäre nur denkbar, eine Entschädigung zu bekommen, aber wann dir das zusteht und wann es entschädigungslos in das Gemeindeeigentum übergeht, weis ich nicht. Hier ist anwaltlicher Rat erforderlich.
Freundliche Grüße

Harald

Hallo Harald,
ich schreibe dir, weil ich mein neu erworbenes Wissen gerne teilen möchte.
Habe mich beim Anwalt erkundigt und es stellt sich so dar, dass die Stadt einen so genannten Nutzungs- und Gestattungsvertrag mit Einrichtung der Straße hätte abschließem müssen, dies war allerdings nicht der Fall. Somit wird seither die Str. unberechtig auf Privatgrund geführt! Das haftungsrechtliche Risiko liegt dabei allerdings beim Eigentümer, also inzwischen (Erbe) bei mir!
Ich bin gespannt, was die Stadt dazu sagt, wenn ich sie demnächst damit konfrontieren werde…

MfG Schäbbi

Danke für das Feedback