Öffentliche Straße mit Privat Vertrag

Meine Frage ist, ist ein privat Vertrag, der die Benutzung definiert, auf einer öffentlicher Straße zulässig. The privat Vertrag von ungefähr 1952 regelt das Befahrecht und Begehrecht der Straße. Muß dazu sagen das die Straße durch die Anliegern ausgebaut/geteert wurde. Vielen Dank für Ihre Hilfe oder Ihren Rat wo ich mich hinwenden könnte.

Hallo,
ist die Straße öffentlich gewidmet (kann bei Gemeinde erfragt werden), oder ist sie „öffentlich“, weil sie nicht gesperrt ist?
Grüße
Ulf

Die Straße hat einen offiziellen Straßennamen und ist im Stadtplan.
Gruß
Josef

Hallo,

es gibt das sogenannte Wegerecht. d.h. A erlaubt B die Nutzung seines Grundstückes als Durchgang/Durchfahrt. Diese Erlaubnis wird dann in das Grundbuch des Grundstücks, hier A, eingetragen und ist dann gültig bis der Vertrag gekündigt und die Eintragung im Grundbuch offiziell gelöscht wird.
Das ist die einzige rechtliche Möglichkeit ein nicht öffentliches Grundstück als Weg benutzen zu dürfen.
Es gilt also festzustellen, ob es einen solchen Grundbucheintrag für das Grundstück gibt. Die Grundbücher werden beim Amtsgericht geführt, die Katasterämter haben Einsicht.
Das der Weg einen Namen hat und im Stadtplan enthalten ist, ist rechtlich nicht von Belang. Das dient nur der Orientierung.

Gruß Steffi

Hallo Steffi
Die Straße gehört der Stadt. Es gibt keinen Eintrag in die Grundbücher. Die Stadt hat in den 20er Jahren jedem Anlieger 4m weggenommen für die geplante Straße. Die Stadt hat aber diese Straße nie befestigt, es war ein Kiesweg. In den 50er Jahren wurde die Straße von den Anliegern geteert. Danach wurde ein Vertrag von den Anliegern aufgesetzt der das Befahr- und das Begehrecht der Straße festsetzte. Nun wurde ein Haus verkauft und der neue Besitzer kannte keinen Vertrag. Ist so ein Vertrag rechtskräftig?
Gruß
Josef

Hallo Josef,

Die Straße gehört der Stadt.

Gut, dann ist schon mal klar wem was gehört.

Es gibt keinen Eintrag in die Grundbücher.

Den kann es dann auch nicht geben.

Die Stadt hat in den 20er Jahren jedem Anlieger
4m weggenommen für die geplante Straße.

Na ja, weggenommen? Doch wohl eher gekauft. Das ist der ganz normale Vorgang, wenn Straßen neu angelegt werden.

Die Stadt hat aber diese Straße nie befestigt, es war ein Kiesweg.

Das war damals durchaus normal und auch heute muß eine Anliegerstraße nicht zwangsläufig befestigt werden.

In den 50er Jahren wurde die Straße von den Anliegern geteert.
Danach wurde ein Vertrag von den Anliegern aufgesetzt der das Befahr-
und das Begehrecht der Straße festsetzte.

Die Anlieger griffen also zur Selbsthilfe um eine bessere Fahrbahnoberfläche zu bekommen. Und weil das eine große Investition ist, haben sie einen Vertrag mit der Stadt gemacht. Das ist gut so. Allerdings habe ich Zweifel, daß es in dem Vertrag wirklich darum geht, daß die Straße als solche genutzt werden darf, denn das Land wurde ja von der Stadt extra gekauft, damit es künftig als Straße (wenn auch unbefestigt) genutzt wird.
Solche Fälle gab es damals öfter und in den Verträgen wurde z.B. geregelt wer zahlt, wenn repariert werden muß, oder wie es zu handhaben ist, wer zahlt, wenn Leitungen verlegt werden müssen, usw.

Nun wurde ein Haus verkauft und der neue Besitzer kannte keinen Vertrag. Ist so ein Vertrag rechtskräftig?

Soweit mir bekannt, werden solche Verträge sozusagen mit dem Grundstück/Haus verkauft. Da der Vertrag das Grundstück betrifft übernimmt der Käufer des Grundstücks mit dem Kauf Rechte und Pflichten - auch wenn er es nicht wußte und evtl. gar nicht will.

Aber da wir nun die Sachlage geklärt haben, ist es vielleicht möglich, das jemand eine definitive Aussage zur Rechtslage machen kann.

Gruß Steffi