Öffentliche Veranstaltung in einer Bar organisiere

Hey Leute,

Ich plane im Dezember gemeinsam mit 2 Freunden eine kleine Party in einer Bar in unserem Ort (Partymässig läuft hier nicht viel)
zu veranstalten.
Das ganze steckt noch in den Kinderschuhe und sieht bis jetzt so aus, dass wir eigentlich ‚nur‘ den normalen Barbetrieb mit guter Musik (normalerweise läuft da den ganzen Tag Bayern3 :smiley:)
aufwerten wollen und das Haus mit etwas Promotion zu füllen.
Technisch sieht es so aus, dass die Boxen vorhanden sind (Bekannter betreibt einen Verleih für Licht und Tontechnik).
Auserdem noch das DJ-Setup, dass ich selbst besitze.
Equipment zum Cocktails mixen sollte ja in einer Bar vorhanden sein :wink:

Allerdings hätte ich da noch ein paar Fragen:

  1. Braucht man dafür noch eine extra Genehmigung? Schließlich ist der normale Barbetrieb ja auch eine öffentliche ‚Veranstaltaltung‘.

  2. Offizieller Veranstalter ist ja der Barbesitzer, der hat einen Gewerbeschein für seinen Gastronomiebetrieb. Reicht das oder benötigt man da einen Gewerbeschein der auf Veranstaltungen zugeschnitten ist (Siehe auch 5.)?

  3. Kann man einfach Eintritt verlangen?

  4. Kann man die Öffnungszeiten einfach so verlängern? Die Bar hat normalerweise nur bis 23.30 geöffnet, aber unsere VA sollte natürlich schon ein bisschen länger dauern :smiley:

  5. Wenn das ganze einmalig stattfindet, brauch ich dann als DJ einen Gewerbeschein?
    Das bedeutet im Klartext, dass für dich jede Tätigkeit die selbstständig und regelmäßig mit dem Ziel „Gewinn zu machen“ ausgeführt wird, eine gewerbliche Handlung darstellt die anmeldepflichtig ist.

  6. Wie kann ich meine Promotion darauf einstimmen, dass die Bar, in die ca. 80 Leute passen, gefühlt ist, aber nicht plötzlich 8000 Leute vor der Tür stehen (Siehe diverse Facebook-Partys :smiley::smiley:)

  7. Ist Security-Personal gesetzlich vorgeschrieben?
    Ich weiß, dass es eine Formel gibt, womit man berechnet, wieviele Rettungssanitäter anwesend sein müssen. Gibt es sowar für Security auch?

Ich habe die ganze Idee dem Barbesitzer auch noch nicht unterbreitet, aber ich wollte ihm nach möglichkeit ein vollständig ausgearbeitetes Konzept
vorlegen, sodass nicht mehr viele Punkte, die zu einem Scheitern des Vorhabens führen können, auftauchen können.
Deswegen sind auch Tipps wie ‚Klär das mit dem Besitzer‘ momentan noch relative sinnlos.

Wie gesagt das ganze ist noch mehr ein Gedankenspiel, wäre aber durchaus mal interessant, zumindest wäre eine Zielgruppe vorhanden.
Ich hoffe ihr könnt mir bei allen Fragen helfen.

LG
Domi

http://www.veranstaltungstechniker.de/Versammlungsst…

Hallo,
oben ist ein Link, zur Versammlungsstättenverordnung.
Kannst auch noch mal selbst danach googlen, den diese ist in jedem Bundesland anders.
Die Versammlungsstättenverordnung hilft dir mit sicherheit bei allen Fragen weiter.

Ich bin schon zu lange raus aus diesem Geschäft.

Grüße
und viel spass und Erfolg bei deiner Party
Loni

hmm
kläre das mit dem besitzer :wink:
scherz bei seite, frage den Ausleiher er wird da hinein etwas erfahrung haben.
frage den bar besitzer, er wird tendenziell nicht ab geneigt sein wenn man ihm die finaziellen möglichkeiten vor augen führt. es kann sein das Betreiber der Bar und Besitzer zwei verschieden Leute sind, eventuell mußt du da dann klinkenputzen gehen.
das die bar gegen 23.30Uhr zu macht kann ein Lärmschutz Grund haben, genaueres weiß der Betreiber der bar

wenn du ganz auf nummer sicher gehen willst, frage deine stadt, bzw das ordnungsamt, anmelden fristen sind 12 wochen bis 8 Wochen in vorraus, aber ich glaube das gilt nur für öffendlichen grund und boden, also dinge die der algemeinheit gehöhren

gewerbe schein, die antwort hast du dir schon selbst gegeben, wie du das dann mit der steuer machst, ja frage im steuerforum nach, oder schau erstmal, es gibt bestimmt antworten

Promotion, Flyer,Freunde bescheid sagen, und das alles rechtzeitig würde wohl reichen.
Internet Promotion ist ja so nicht schlecht, man muß es halt nur eingrenzen, was ja tessa nicht gemacht hatte.

Sicherheit:
die Verantwortung Hat der Veranstalter, die er dann an andere Leute verteilen und beauftragen kann.
wenn du diese dann auch noch bezahlst sind sie happy, sie sollten sich aber ans straf und zivil recht dabei halten :wink:

an sonsten möchte ich dir ein paar freunde von mir vorstellen die in der richtung sehr hilfreich sind, das ist die BGV C1 (wie dinge gebaut und durchgeführt werden müssen)
die Landes Versammlungstätten verordnung deines Bundesland und die TA Lärm

und ihre Freundinen die DA (dienst anweisungen dazu)
das finde man dann meist die weiter führenden angaben zu gesetzes texten und wie etwas genau sein muß, was darf und was nicht darf

Hi Domi,

da könnte ich Dir viel duzu sagen. Leider nur lässt dies im Moment mein Zeitplan nicht zu. Sorry.

Hoffe, dass Du von anderen schon einiges erfahren konntest.
Gutes Gelingen!
Felix.