öffentliche Verkehrsfläche bzw. Seiterstreifen

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine kleine Halle wurde in einem neuen Mischgebiet neu gebaut. Zwischen der Straße und den einzelnen Grundstücken befindet sich ein Seitenstreifen, der im Bebauungsplan seitens der Gemeinde als Parkstreifen für die Mitarbeiter des Gewerebgebietes ausgewiesen wurde. Bei ca. 60% dieses Seitenstreifens handelt es sich jedoch um die Zufahrten zu den einzelnen Firmen. Dieser Seitenstreifen ist lediglich mit sehr groben Kies und Steinen (teilweise bis 10cm!) aufgefüllt. Durch Steinschläge besteht ein hohes Risiko für parkende Fahrzeug. Zudem läßt sich der Winterräumdienst in diesem Bereich nur schwer einhalten bzw. umsetzen. Die Gemeinde weigert sich, diesen Streifen zu teeren, da dieser im Bebauungsplan als „öffentliche Verkehrsfläche“ ausgewiesen ist.

Gibt es hier rechtlich keine Grundlage, der die Gemeinde dazu zwingt?

Viele Dank für die Mithilfe und Kommentare!

Falsches Brett
-> Brett Ämter & Behörden allgemein!

Grüße, Cornetto