Person A, als Student permanent im Besitz einer Fahrerlaubniss für öffentliche Verkehrsmittel steigt in einen beliebigen Zug. Dort wird er von einer Person B nach der Fahrerlaubniss gefragt. Person A stellt fest dass er diese zuhause hat liegen lassen, kann aber stattdessen eine aktuelle Studienbescheinigung vorzeigen, in dessen Zusammenhang ersichtlich ist dass betreffende Person im Besitz entsprechender Fahrerlaubniss ist. Unter Vorbehalt werden trotzdem die Daten von Person A aufgenommen, der die Angelegenheit aber als abgeschlossen betrachtet. Nach ein paar Wochen erhält Person A Schreiben eines beauftragten Inkassounternehmens mit der Aufforderung der Begleichung einer Fahrtpreisnacherhebung.
Wie stellt sich die Rechtslage da? Ist Person A, im Zeitpunkt des Vorfalls eindeutig im Besitz einer Fahrerlaubniss verpflichtet dies nun zu begleichen und wie sollte Person A ggf. reagieren?
Hallo,
normalerweise läuft das so ab, dass wenn man eine personengebundene Dauerkarte hat (aber gerade nicht bei sich) man mit dem Wisch, den man vom Kontrolleur bekommt, zum Verkehrsbetrieb geht und die Karte dort vorzeigt.
Hat Person A evtl. den Wisch nicht genau angeschaut oder dem Kontrolleur nicht zugehört? Oder ist die Dauerkarte nicht personengebunden?
Gruß,
Myriam
Hallo!
Wie stellt sich die Rechtslage da?
Aus eigener Erfahrung:
Aus der Studienbescheinigung geht nicht hervor, ob man ein Semesterticket besitzt. Man kann sich in bestimmten Fällen ja auch vom Ticketbezug ausnehmen lassen, zumindest an meiner alten Uni.
Zweitens wird auf dem „Knöllchen“, das man bekommt, sofern ich mich erinnern kann an das eine mal, als ich mein Semesterticket vergessen hatte, angemerkt, dass man dann, wenn man eine gültige Fahrkarte nur vergessen hatte, zum Büro der Verkehrsgesellschaft gehen, das Ticket vorzeigen und so alles gegen eine kleine Verwaltungsgebühr erledigt ist. Der Kontrolleur kann nicht wissen, ob man eine Karte hat und verteilt ersteinmal seinen Zahlschein für das erhöhte Beförderungsentgelt. Danach ist eigentlich ein wenig Initiative gefragt…näheres ergibt sich ganz bestimmt aus den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe. Da ist ganz sicher auch eine Frist für den Nachweis der Fahrerlaubnis bestimmt, nach deren Ablauf das erhöhte Beförderungsentgelt fällig wird.
Florian.
Blick ins Gesetzbuch
Moin!
Ein Blick ins Gesetzbuch…
_ Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt
(1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er
…
- sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,
…
(2) In den Fällen des Absatzes 1 kann der Unternehmer ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 40 Euro erheben. Er kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgelts für einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt; hierbei kann das erhöhte Beförderungsentgelt nach dem Ausgangspunkt der Linie berechnet werden, wenn der Fahrgast die zurückgelegte Strecke nicht nachweisen kann.
(3) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich im Falle von Absatz 1 Nr. 2 auf 7 Euro, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmers nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte war._
Sollte es sich um eine Eisenbahn gehandelt haben, dann gilt der praktisch wortgleiche § 12 Eisenbahn-Verkehrsordnung.
Gruß
Axel
Anmerkung
Hallo,
Ein Blick ins Gesetzbuch…
man sollte vielleicht noch zusätzlich in die AGB des Unternehmens schauen, da in §1 der genannten Verordnung steht, dass nach Antrag besondere Bestimmungen gelten können.
Gruß
loderunner (ianal)
man sollte vielleicht noch zusätzlich in die AGB des
Unternehmens schauen, da in §1 der genannten Verordnung steht,
dass nach Antrag besondere Bestimmungen gelten können.
Das ist vollkommen richtig, so haben viele Verkehrsunternehmen bzw. -verbünde das Entgelt von 7 auf 5 € gesenkt.
Und natürlich gelten für die Unternehmen auch die Regeln der Kundenfreundlichkeit. Wenn man freundlich schreibt oder anruft und sagt, dass man die Wochenfrist leider versäumt hat, wird man den Fahrschein vielleicht auch später noch vorzeigen dürfen.
Viele Grüße
Axel
Moin!
Ein Blick ins Gesetzbuch…
Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen
für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr
mit Kraftfahrzeugen
Sollte es sich um eine Eisenbahn gehandelt haben, dann gilt
der praktisch wortgleiche § 12 Eisenbahn-Verkehrsordnung.Gruß
Axel
Sind diese beiden Gesetzbücher/Verordnungen quasi Staatsmonopol, Prinzip „der Staat hat immer Recht“ oder gilt dieses Gesetz auch für den selben Fall bei einem privaten Eisenbahnunternehmen?
Ciao
Wolfgang
Sollte es sich um eine Eisenbahn gehandelt haben, dann gilt
der praktisch wortgleiche § 12 Eisenbahn-Verkehrsordnung.Gruß
AxelSind diese beiden Gesetzbücher/Verordnungen quasi
Staatsmonopol, Prinzip „der Staat hat immer Recht“ oder gilt
dieses Gesetz auch für den selben Fall bei einem privaten
Eisenbahnunternehmen?
http://bundesrecht.juris.de/evo/index.html
Gemäß § 1 EVO gilt die Verordnung für Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen. Gemäß § 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes dienen Eisenbahnen dem öffentlichen Verkehr, wenn sie als Eisenbahnverkehrsunternehmen gewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben werden und jedermann sie nach ihrer Zweckbestimmung zur Personen- oder Güterbeförderung benutzen kann. Außer in wenigen Ausnahmefällen sind die Vorschriften also auch auf private (= nichtbundeseigene) Eisenbahnen anzuwenden.
Für Diskussionen sorgt immer der § 17 EVO, der einen Entschädigungsanspruch bei Zugverspätungen und -ausfällen ausschließt. Angeblich soll diese Vorschrift während des Krieges eingeführt worden sein, um Militärzügen Vorrang gewähren zu können. Einen Beweis dafür habe ich jedoch noch nie gehört. Aber auch hier gibt es immer häufiger freiwillige Regelungen, die verbindlich eine Entschädigung regeln.
Gruß
Axel