Öffentliche Verleumdung

Hallo,

ein natürlich fiktiver Fall:

Verkäufer verkauft über Ebay an Käufer einen beliebigen Artikel. Käufer bemängelt diesen, Verkäufer sieht das nicht ein, will Reklamation nicht anerkennen. Soweit alles zivilrechtlich. Statt den Verkäufer zivilrechtlich zu belangen hinterlässt der Kaüfer eine öffentlich einsehbare Bewertung, dass der Verkäufer ein Betrüger sei. Den Beweis, dass hier Betrug vorliegt, kann der Käufer allerdings nicht antreten.

Welche strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen können auf den Käufer zukommen, wenn der Verkäufer Strafanzeige stellt und zum Anwalt geht?

Danke für die Antworten.

Gruß

S.J.

Hallo,

Welche strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen
können auf den Käufer zukommen, wenn der Verkäufer
Strafanzeige stellt und zum Anwalt geht?

hier mal zwei grundsätzliche Urteile:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/46587
http://www.heise.de/newsticker/meldung/79202

Da ging es natürlich nur um die Frage, ob die Bewertungen gelöscht werden müssen. Ob im Einzelfall erfolgreich zivilrechtlich Schadenersatz eingeklagt werden kann, kann sich erst vor Gericht herausstellen. Im Zweifel wird die Sache daran scheitern, daß der Nachweis eines konkreten Schadens nicht erbracht werden kann.

Gruß,
Christian

Und strafrechtlich?
Hallo,

erst Mal vielen Dank für die Antwort. Zivilrechtlich ist da sicher nicht viel zu machen, da, wie du schreibst, zunächst kein direkter Schaden nachweisbar sein wird.

Aber wie sieht es hinsichtlich eines Unterlassungsanspruchs aus um langfristigen Schaden abzuwenden?

Und, was mich viel mehr interessiert, was hätte der Käufer aus strafrechtlicher Sicht zu erwarten?

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Unter Umständen:

http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html

Levay