Öffentliche Vorführung von Inhalten aus einer Mediathek

Hallo,

ich würde gern wissen, ob eine Behörde im Rahmen einer Veranstaltung Inhalte aus einer Mediathek des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeigen darf. Die Veranstaltung ist natürlich nicht kommerziell.

Vielen Dank im Voraus.

… sollte einen Rechtskundigen in ihren Reihen haben, der in der Lage sein sollte, die Benutzungsbestimmungen der genannten Mediathek zu lesen und zu interpretieren.

Es soll da durchaus verschiedene Benutzungsbestimmungen geben.

Hi @marimke,

ich habe beispielhaft mal die Nutzungbedingungen der BR Mediathek durchgelesen. Dort steht u.a.:
Zitat
„Die BR Mediathek darf ausschließlich zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken unter Einhaltung des Urheberrechts genutzt werden. Der Verkauf und die Verwendung zu Werbezwecken ist untersagt.“

Interessanterweise ist explizit von der privaten Nutzung allerdings in den Nutzungsbedingen der ARD Mediathek nichts mehr zu lesen …

Um welche Mediathek des öffentlich-rechtlichen Rundfunks handelt es sich denn? Am besten direkt dort nachlesen bzw nachfragen.

Schöne Grüße
Stefanie

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