es wurde eine öffentliche Zustellung des Klageschriftsatzes beim Amtsgericht beantragt und angeordnet.
Wie nun weiter ?
Gartenverein möchte streitgegenständlichen Garten weitervermieten. Kann er dies jetzt ohne weiteres tun ?
Muss wegen der offenen Forderung noch ein Versäumnisurteil beantragt werden ?
mit der Bewirkung der öffentlichen Zustellung wird nicht mehr und nicht weniger als das erreicht, was auch durch eine normale Zustellung erreicht wird. D.h. der Beklagte wird - in diesem Fall nur potentiell und fiktiv - davon in Kenntnis gesetzt, das er verklagt wurde. Damit laufen jetzt die ihm im Rahmen der Zustellung gesetzten Fristen, sich zur Klage zu äußern. Sollte in der Klage ein Antrag auf Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren für den Fall, dass der Beklagte diese Fristen versäumt, enthalten sein, und die Klage zudem vollkommen schlüssig sein, braucht man nur den Fristverlauf und zwei Wochen abzuwarten, bis man bei Gericht mal höflich nachfragt, wann das VU denn jetzt kommt.
Ist der Klagevortrag nicht vollkommen schlüssig gibt es Richter, die dann - ggf. nach kurzer Rückfrage - das VU eben so schreiben, dass die schlüssigen Forderungen ausgeurteilt, und im übrigen die Klage abgewiesen wird. Das macht dann viel Sinn, wenn es bei dem Rest nur um Kleinigkeiten geht.
Es kann einem aber auch passieren, dass das Gericht dann auffordert den Klageantrag zu präzisieren, ggf. Teile zurückzunehmen, … Dann dauert es entsprechend länger. Geht es dabei nur um Kleinigkeiten kann dieses Vorgehen den Kläger richtig Geld kosten, z.B. wenn sich dadurch die Räumung und Wiedervermietung einer Wohnung hinauszögert, … Sinn macht dieses Vorgehen natürlich dann, wenn das Gericht die Klage als in weiten Teilen unschlüssig ansieht, aber davon ausgeht, dass der Kläger in der Lage sein wird, nach entsprechendem Hinweis dies nachzubessern.
was hat das jetzt mit der Frage oder meiner Antwort zu tun? Zustellfehler können bei beiden Formen der Zustellung natürlich vorkommen. Und die haben dann natürlich ihre entsprechenden Folgen. Nur sehe ich in der Frage keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Zustellung hier fehlerhaft gewesen sein könnte.