Öffentliche Zustellung von Steuerbescheiden

Hallo ich habe eine Frage:

Mal angenommen, jemand ist ins Ausland verzogen ohne Einkommenssteuererklärung abgegeben zu haben, sagen wir mal für die Jahre 2004/2005/2006, sowie USt-Erklärung für 2006.

Möglicherweise hat das Finanzamt daraufhin die Steuern geschätzt hat und die Bescheide (durch Aushang in der Behörde) öffentlich zugestellt.

Die Frage ist: Wie kann man nach Jahren noch erfahren ob es eine öffentliche Zustellung gegeben hat?

Anrufen und fragen geht nicht, weil keine schlafenden Hunde vor Ablauf der Festsetzungsverjährung geweckt werden sollen(was 3+7 = 7 Jahre mindestens beträgt und heute noch nicht zu ende ist).

Gibt es soetwas wie ein Verzeichnis wo man öffentliche Zustellungen nachlesen kann? (Es geht um ein Finanzamt in Baden-Württemberg, falls das erheblich sein sollte)

Vielen Dank für eine Idee.

Möglicherweise hat das Finanzamt daraufhin die Steuern
geschätzt hat und die Bescheide (durch Aushang in der Behörde)
öffentlich zugestellt.

Anrufen und fragen geht nicht, weil keine schlafenden Hunde
vor Ablauf der Festsetzungsverjährung geweckt werden
sollen(was 3+7 = 7 Jahre mindestens beträgt und heute noch
nicht zu ende ist).

Idee: Fehlende Einkommensteuererklärung/en abgeben.

Festsetzungsverjährung für Steuerhinterziehung wäre 10+3=13 Jahre. Zwischenstaatliche Vereinbarungen in Bezug auf Amtshilfe bzw. Auslieferung, leider nicht mit allen Staaten, existieren und sollten bedacht werden.

Gibt man eine Steuererklärung innerhalb der normalen Festsetzungsfrist ab, besteht die Chance, eine niedrigere Steuer ohne Steuerhinterziehungsvorwurf festgesetzt zu bekommen.

Selbst wenn die Steuerbescheide öffentlich zugestellt wurden, ist dies keine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärungen. Auch dann nicht, wenn gegen diese Bescheide keine steuermindernden Tatsachen mehr vorgebracht werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Die Frage war ob ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der öffentlichen Zustellungen existiert.

Steuererklärungen abgeben ist wohl keine Option da keinerlei Unterlagen und keine Zahlen/Daten mehr existieren und es ohnehin zu Schätzungen kommen würde, bei der Einnahmen nachvollzogen werden könnten (Reproduktion von Kontoauszügen) Ausgaben aber wegen nicht mehr vorhandenen Rechnungen nicht mehr oder nur schlecht.

Und weitere Folge könnte ohnehin eine nachträgliche Aussenprüfung sein, wo dann sicherlich noch mehr Jahre betroffen sein würden als so schon.

Es geht auch nicht um Steuerverkürzung oder -hinterziehung, sondern lediglich um die Frage ob der Betroffene ihm unbekannte Schulden hat oder nicht und wie er das in Erfahrung bringen kann.

Existiert also ein Zustellungsverzeichnis? /Amtsblatt, usw.?

Hi,

Die Frage war ob ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der
öffentlichen Zustellungen existiert.

nein x

Existiert also ein Zustellungsverzeichnis? /Amtsblatt, usw.?

nein x
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Schöne Grüße
C.