'Öffentlicher' Baum fällt auf Privatgrund

Hallo zusammen,

Ich freue mich über Meinungen zu folgender hypothetischer Situation:

Durch einen heftigen Sturmregen stürzt ein sehr großer, ca. 60 Jahre alter Baum, der auf öffentlichem Grund steht, um.

Der Baum landet mit seinem Hauptgewicht auf einem privaten Schrebergarten, der dadurch komplett zerstört wird und liegt nun dort herum.

Die Stadt weigert sich, den Baum auf ihre Kosten beseitigen zu lassen und fordert den Pächter des Schrebergartens auf, sich selbst darum zu kümmern.

Meine Frage:

  1. Wer ist verantwortlich für die Beseitigung des Baumes? Wer ist verantwortlich für die Neubepflanzung?

  2. Wer muss die Kosten dafür tragen?

  3. Falls die Stadt in der Verantwortung ist: Welchen Zeitraum muss der Pächter oder Eigentümer des Gartens als Wartezeit hinnehmen, bis das Problem gelöst wird?

  4. Wie sollte Pächter/Eigentümer vorgehen, wenn die Stadt, falls in der Verantwortung, sich nicht bereit erklärt, den Schaden zu beseitigen?

Über Gesetzesquellen oder Urteile freue ich mich.

Grüsse in die Runde der Rechtsexperten,

Madmorphi

Hi,

Durch einen heftigen Sturmregen stürzt ein sehr großer, ca. 60
Jahre alter Baum, der auf öffentlichem Grund steht, um.

ist das 100% sicher? Woher wüsste man das?

Die Stadt weigert sich, den Baum auf ihre Kosten beseitigen zu
lassen und fordert den Pächter des Schrebergartens auf, sich
selbst darum zu kümmern.

mit welcher Begründung?

GRüße

Hallo,

Hallo zusammen,

Ich freue mich über Meinungen zu folgender hypothetischer
Situation:

Durch einen heftigen Sturmregen stürzt ein sehr großer, ca. 60
Jahre alter Baum, der auf öffentlichem Grund steht, um.

Der Baum landet mit seinem Hauptgewicht auf einem privaten
Schrebergarten, der dadurch komplett zerstört wird und liegt
nun dort herum.

Diese Schäden fallen unter den Begriff „höhere Gewalt“!

Die Stadt weigert sich, den Baum auf ihre Kosten beseitigen zu
lassen und fordert den Pächter des Schrebergartens auf, sich
selbst darum zu kümmern.

Meine Frage:

  1. Wer ist verantwortlich für die Beseitigung des Baumes? Wer
    ist verantwortlich für die Neubepflanzung?

Der Pächter des Schrebergartens!

  1. Wer muss die Kosten dafür tragen?

Der Pächter des Schrebergartens!

  1. Falls die Stadt in der Verantwortung ist: Welchen Zeitraum
    muss der Pächter oder Eigentümer des Gartens als Wartezeit
    hinnehmen, bis das Problem gelöst wird?

siehe oben!

  1. Wie sollte Pächter/Eigentümer vorgehen, wenn die Stadt,
    falls in der Verantwortung, sich nicht bereit erklärt, den
    Schaden zu beseitigen?

siehe oben!

Wenn der Schrebergartenpächter dafür eine Versicherung hat, kann er den Schaden dort melden.

Madmorphi

Gruß Merger

Hallo!

Diese Schäden fallen unter den Begriff „höhere Gewalt“!

Okay, damit hätten wir die Argumentation der Kommune erschöpfend behandelt. Und es sind wirklich nicht die leisesten Zweifel erlaubt, dass ein gesunder Baum, der sechzig Jahre lang allen Stürmen trotz, plötzlich umknicken kann?

Du machtest meinen Tag!
Hallo!

Durch einen heftigen Sturmregen stürzt ein sehr großer, ca. 60
Jahre alter Baum, der auf öffentlichem Grund steht, um.

ist das 100% sicher? Woher wüsste man das?

Vor dem Sturm stand er da, nach dem Sturm lag er da. So weit, dass die diese Tatsache schlicht leugnet, geht die Kommune im Beispielfall wohl nicht.

Gut, wenn er ganz ohne Sturm umgekippt wäre, dann wäre die „Höhere Gewalt“-Theorie natürlich um eine transzendentale Komponente erweitert.

2 Like

sorry wenn das missverständlich war.

Gegenfrage: Ist jeder Baum der umfällt einer für den die öffentliche Hand verantwortlich ist?

Hallo,

Du hast wohl noch keine Stürme erlebt ?

Bei einem richtigen Sturm können auf einen Schlag einige Hundert Bäume umstürzen, die teilweise noch viel älter sind.

Gruß Merger

Positives Denken
Hallo,

man kann das ganze auch als großzügige Schenkung von Brennholz betrachten.

Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, dann mach Limonade draus.

Grüße
Lumpi

1 Like

Hallo,

ich habe mich aus eigenem Interesse mit einer vergleichbaren Problematik befassen müssen.
Es ist tatsächlich so, dass derjenige, auf dessen Haus/Grundstück ein gesunder Baum wegen eines Naturereignisses fällt, „der Dumme“ ist. Dabei ist es egal, wo der Baum vorher stand, ob es Privatgrund oder öffentlicher Grund ist.
Ist der Baum allerdings krank oder aus welchen Gründen auch immer destabilisiert, so ist der Baumeigentümer in der Haftung - wenn er es unterlassen hat, den Baum regelmäßig zu überprüfen und ggf. fällen zu lassen. Aber auch dann wäre die Frage, ob ein gesunder Baum auch umgefallen wäre oder nur wegen seiner Vorschädigung umfallen konnte.

In dem fiktiven Beispiel macht es sich die Kommune zwar leicht, aber sie hat recht.

Gruss

Iru (der regelmäßig seine Bäume an der Grundstücksgrenze kontrolliert)

wenn wir mal die haftung für entstandene schäden außen vor lassen wegen dem problem des verschuldens einer verletzten verkehrssicherungspflicht (höhere gewalt), dann bleibt der anspruch auf beseitigung des baumes mE nach § 1004 I bgb bestehen:

*der auf das grundstück gefallene baum stellt eine eigentumsverletzung dar (§ 903 bgb)
* die kommune ist zustandsstörerin, da die störung von ihrem grundstück durch ihren baum ausging
* eine nachbarrechtliche rechtfertigung für den eingriff ist für mich nicht ersichtlich

ähnlich zu dem geschilderten fall ist etwa das bgh-urteil vom 8. 10. 2004 - V ZR 84/04 oder OLG Celle, Urteil vom 14. 5. 2009 - 8 U 191/08, bei welchem eine kommune aufgrund verletzung einer verkehrssicherungspflicht (abschneiden der wurzeln) für die entstandenen schäden haftete.