Hallo zusammen,
Ich freue mich über Meinungen zu folgender hypothetischer Situation:
Durch einen heftigen Sturmregen stürzt ein sehr großer, ca. 60 Jahre alter Baum, der auf öffentlichem Grund steht, um.
Der Baum landet mit seinem Hauptgewicht auf einem privaten Schrebergarten, der dadurch komplett zerstört wird und liegt nun dort herum.
Die Stadt weigert sich, den Baum auf ihre Kosten beseitigen zu lassen und fordert den Pächter des Schrebergartens auf, sich selbst darum zu kümmern.
Meine Frage:
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Wer ist verantwortlich für die Beseitigung des Baumes? Wer ist verantwortlich für die Neubepflanzung?
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Wer muss die Kosten dafür tragen?
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Falls die Stadt in der Verantwortung ist: Welchen Zeitraum muss der Pächter oder Eigentümer des Gartens als Wartezeit hinnehmen, bis das Problem gelöst wird?
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Wie sollte Pächter/Eigentümer vorgehen, wenn die Stadt, falls in der Verantwortung, sich nicht bereit erklärt, den Schaden zu beseitigen?
Über Gesetzesquellen oder Urteile freue ich mich.
Grüsse in die Runde der Rechtsexperten,
Madmorphi