Öffentlicher Bürgersteig auf Privatgrundstück

Wie ist das denn eigentlich? Wenn das eigene Grundstück erst unter den Pflastersteinen anfängt, dann ist das eigene Grundstück ja keine versiegelte Fläche, folglich muß man keine Niederschlagsgebühren zahlen. Daß das Eigentum der Stadt kein Wasser durch lässt, ist ja nicht dein Problem… Oder???

Wie auch immer. Meine Mutter hat ein 40 Jahre altes Haus gekauft. Das hat die Stadt zum Anlass genommen, nochmal über seit 40 Jahren unveränderte Flächen und Bürgersteiglängen nachzudenken, und Korrekturen angebracht - finanziell zu ihren Gunsten natürlich. Das ist etwa genauso seltsam, wie, wenn man selbst über die Verhältnisse nachdenkt.

Doch doch, das geht in gar nicht so wenigen Fällen. Wahrscheinlich hat zwar @anon44275120 den richtigen Riecher, und der Schlüssel zu der seltsamen Situation liegt im Baulastenverzeichnis.

Falls hier eine Dienstbarkeit aus der Zeit vor 1900 eine Rolle spielt und (jetzt als Beispiel, es gibt in den anderen Ländern vergleichbare, aber im Detail andere Situationen) das alles in Württemberg, ist es durchaus möglich, dass sie nicht vollständig oder nicht zutreffend aus dem Servitutenbuch oder dem Güterbuch übernommen worden ist, und natürlich haben die württembergischen Servitutenbücher selber nochmal andere Vorgänger, sie sind in dem erst von Napoleons Gnaden württembergisch gewordenen Gebiet südlich der Donau selber erst um ca. 1830 entstanden.

Dabei ist das im Württembergischen seit kurzem (Übergangszeit 2012 - 2017) vergleichsweise einfach geworden: Die Vorläufer der heutigen Grundbücher, die nicht in den Gemeindearchiven liegen, sind im Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim zusammengefasst. Also ganz so weit von Pontius zu Pilatus pilgern wie mein Vater, als er in den 1980er Jahren versucht hat, rauszukriegen, welcher Weinberg bei Meersburg im 17. - 18. Jahrhundert vom Kloster Schussenried bewirtschaftet wurde, muss man heute nicht mehr (er hat den damaligen Wingert übrigens bei der gegebenen Quellenlage nicht exakt bestimmen können).

Wie auch immer: Inzwischen hast Du ja erläutert, dass sich jemand bei der Stadtverwaltung ganz konkret zu dem Nutzungsrecht der Gemeinde geäußert hat. Kein Verwaltungsbeamter tut das, ohne die Grundlage für seine Behauptung zu kennen. Und kein Beamter ist stinkig, wenn man ihn um eine Begründung für eine Aussage bittet.

An dieser Stelle geht es also am einfachsten weiter: Bei der Gemeinde kannst Du erfahren, worauf sich ihr Nutzungsrecht an dem Streifen Grundstück konkret gründet und daraus dann ermitteln, ob Du irgendeine Gegenleistung dafür verlangen kannst.

Schöne Grüße

MM

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Das war nicht mein Denkansatz.
Bei der Bebaubarkeit und auch Nutzbarkeit eines Grundstücks kann es sein, dass nach Grenzabständen oder auch dem Verhältnis der bebauten Fläche zur Gesamtfläche gefragt wird. Da könnte die Bürgersteigfläche interessant sein - oder auch nicht, das kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Gruss
Jörg Zabel

PS: Über welchen Grundstückswert reden wir hier überhaupt?

ist der Wert denn wichtig? Es ist doch viel interessanter warum das so ist, ober ob da wirklich ein Fehler vorliegt, was ja durchaus auch sein kann.

Ich würde tatsächlich versuchen, der Stadt die entsprechende Fläche zu verkaufen.

Bei meiner Schwiegermutter gab es vor 2-3 Jahren ein ähnliches Problem, da ragte auch das Privatgrundstück ein paar Zentimeter in das Areal rein, wo ein neuer Gehweg gebaut werden sollte. Und bei einigen Nachbarn auch.
Die entsprechenden Flächen wurden - allerdings auf Initiative der Stadt selbst - angekauft, um das ganze Problem zu bereinigen.

Beatrix

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Theorie und Praxis. Die Fläche gilt als „vollversiegelt“. :smiley: Inzwischen hat die Stadt ja zumindest eingeräumt, dass ich die Gebühren (Regenwasser/Niederschlag) für den Bereich nicht bezahlen muss. Ein kleiner Erfolg, wenngleich das noch nicht das eigentliche Thema auflöst…

@Aprilfisch: das Problem besteht ja weiterhin darin, dass keiner seine Zuständigkeit einsieht, obwohl mehrfach die Aussagen von den Mitarbeitern/Beamten versch. Abteilungen getroffen wurden. Das ist ja mein Dilemma. :wink: Aktuell warte ich auf Rückmeldung des Amtsleiters (Straßenbau). Danke für deine ausführliche Erläuterung!!!

@anon44275120: dem stimme ich zu. Mir geht es auch weniger um den Wert/Betrag, als ums Prinzip und um Aufklärung. Grundsätzlich wäre der Verkauf des Grundstücks (im Bereich des Bürgersteigs) aber natürlich interessant.

@Beabel: danke, dem stimme ich so zu. Ist ja auch mein Plan, nur scheitert es aktuell an der Ausführung, da ja keiner zuständig ist. :smiley: Hoffe das klärt sich mit der Amtsleitung.

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halte und bitte auf dem laufenden.

Wenn du den Teil verkaufen möchtest, Vorsicht aber mit den vorgaben des Bebauungsplan, denn dein grundstück ist dann kleiner, dein Gebäude im Verhältnis zum Grundstück größer, was dann dazu führen könnte, dass dein Grundstück überbbaut ist. Sollte das sein ist das neu geschaffene Grundstück (Gehweg) nicht zu verkaufen

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Hallo,

Hans Gruber aus Hilpoltstein schlägt sich seit letztem Jahr wegen eines ähnlichen Problems mit der Stadt herum - momentan steht der Zaun noch. Vielleicht kann er dir Ratschläge geben, er hat in derartigen Dingen Erfahrung.

Gruß

Johnny

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Irgendwie sollte man abschätzen (können), ob sich der Aufwand lohnt.

Um den Fehler zu finden muss man wohl tiefer graben. Dazu lese ich aber nur „wurde ohne Ergebnis geprüft, es gibt nichts“.
Ich würde gerne die Sache in der Örtlichkeit sehen und auch die eingesehenen Unterlagen, nur mit Deinen Informationen kommen hier wahrscheinlich nicht weiter.

Gruss
Jörg Zabel

@anon44275120: danke für den Hinweis. Da habe ich mir tatsächlich keine Gedanken drüber gemacht mit dem Bebauungsplan. Das Grundstück ist jedoch ca. 650m² groß, die Grundfläche des Hauses ca. 90m², sollte daher eigentlich kein Problem sein. Irgendwelche Abstände sollten sich dadurch auch nicht verändern, da nach vorne hin alle Häuser direkt an den Bürgersteig grenzen.

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Das Ganze scheint mir nur mühsam und mit viel Aufwand für Dich aufzuklären sein.
Vielleicht hilft ja ein etwas verquerer Weg, um bei der Stadt ein ureigenes internes Interesse an der Aufklärung zu wecken.
Du berechnest die bislang zu Deinen Lasten gehenden Steuern und Gebühren für die von der Stadt genutzte Fläche und reduzierst Deine Zahlungen entsprechend.
Den Grund würde ich vorab kurz und sachlich mitteilen (die Flächen sind durch auf ihnen befindliche Maßnahmen der Stadt Deiner Nutzung entzogen).
Vermutlich kommt dann eine Antwort ( auf die Du ggf. mit Bitte um Mitteilung der Rechtsgrundlagen antworten kannst).
Vielleicht kommt dann eine Klärung zustande.
LG
Amokoma1

wenn allerdings auf dem Stadtsteueramt einigermaßen rationell gearbeitet wird, eher eine Vollstreckungsankündigung.

Schöne Grüße

MM

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Also, es liegen jetzt „neue“ Infos vor… die Stadt wollte dem damaligen Eigentümer einen Bauantrag (Ausbau Dach) nur genehmigen, wenn er dafür das Grundstück (Bürgersteig) kostenlos der Stadt überlässt. Klingt stark nach Erpressung, aber okay. :smiley: Die Stadt erwähnte in dem Schreiben damals dazu, dass dies dann auch im Grundbuch einzutragen sei. Der damalige Eigentümer lehnte das Angebot ab und verzichtete auf den Ausbau, da er mit der Forderung nicht einverstanden war. Es hat also KEIN Verkauf und keine Enteignung des Grundstücks an die Stadt gegeben. Ist schonmal ein guter Nachweis. Sobald ich mehr Infos von der Amtsleitung habe, melde ich mich wieder… danke für euer Feedback bis dato, wer noch weitere Ideen hat, immer her damit. DANKE!

Servus,

bevor Du Dich im Umgang mit der Baubehörde vergaloppierst, solltest Du Dich kundig machen, unter welchen Umständen und wie in D seit 1990 - BRD seit 1949 eine

stattfinden kann.

Im übrigen deutet auch die Darstellung, wie sie jetzt (aus welcher Quelle? Ist das ‚Schreiben damals‘ im Wortlaut bekannt?) vorliegt, ziemlich deutlich auf eine Eintragung im Baulastenverzeichnis hin, und dieses ist eben nicht das Grundbuch, aber das hat @anon44275120 ja schon ausführlich erklärt.

Schöne Grüße

MM

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Ich habe jetzt Kopien aller verfügbaren Unterlagen vorliegen - diese stammen komplett vom Bauordnungsamt. Laut erneuter Nachfrage beim Notar, gibt es KEINE Eintragung im Baulastenverzeichnis. Daher kann ich mich aktuell nur auf die Aussagen der versch. Stellen verlassen/berufen.

Und nun willst du dich an den damals geschlossenen Vertrag nicht mehr halten, richtig? Der Dachausbau soll bleiben, die Gegenleistung aber nicht?

Nö. Er schrieb doch auch:

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Tja, da wirst Du dann damit glücklich werden müssen.

Ich weiß nicht, ob Du gemerkt hast, dass Du hier eine Art Schnitzeljagd veranstaltest. Das mag nicht jeder.

Schöne Grüße

MM

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1.Schritt: Der Stadt einen kleinen Pachtvertrag senden.
2.Schritt: Grundsteuerzahlungen reduzieren
3.Schritt: Ungewollte Bauten auf eigenem Grund rückbauen
4. Fremdes Eigentum auf eigenem Grund gab es nur in der DDR. In den alten Bundesländern nie.

Doch. Ein paar wichtige Formen wurden bereits beschrieben, es gäbe noch andere.

der eine gewaltige Lachnummer werden kann.

Steht alles schon in diesem Thread, warum das so sein kann.

Schöne Grüße

MM

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