Öffentlicher Bürgersteig auf Privatgrundstück

Hallo,

hoffe jemand kann hier weiterhelfen bzw. hat eine Idee zum Thema…

Der öffentliche Bürgersteig (mitsamt Radweg) befindet sich auf dem privaten Grundstück des Eigentümers A. Es liegen der Stadt nachweislich keine Einverständniserklärungen oder Verzichtserklärungen der Vorbesitzer vor (alles über die Ämter abgeklärt). Auch im Grundbuch ist das Teilgrundstück (der Bereich auf dem sich der Bürgersteigs mitsamt Radweg befindet) dem Eigentümer A zugehörig.

Darf der Eigentümer A dann eine Zahlung von der Stadt einfordern? Sprich: die Stadt solle das Grundstück auf dem sich der Bürgersteig befindet zum ortsüblichen Bodenrichtwert (Preis) von Eigentümer A abkaufen. Oder muss der Gehweg auf Privatgrund einfach hingenommen werden?

Bin für jeden Tipp dankbar.

Seit wann?

Ist nicht mehr nachvollziehbar, das ist ja das Problem. Grundstück gehört jedenfalls nicht der Stadt, sondern zum Privatgrundstück.

Bei uns in der Gemeinde gehört mal der Bürgersteig der Gemeinde, wurde aber von den Hausbesitzern angelegt. Mal gehört dagegen der Bürgersteig den Hausbesitzern und wurde von der Gemeinde angelegt.

Was bei dir vor Urzeiten mal abgesprochen wurde musst du halt rausfinden - frag die älteren Nachbarn. Oder sogar ältere Leute, die in der gleichen Zeit gebaut haben wie dein Haus entstanden sit oder die Straße gemacht wurde.

Nach 30Jahren plötzlich Ansprüche anmelden finde ich etwas seltsam.

@anon45458312 Also, seltsam ist das beim besten Willen nicht! Aber deine Meinung soll deine Meinung bleiben, okay.

Die ehemalige Besitzerin lebte hier ihr ganzes Leben und ist verstorben, dieses Bürgersteig-Problem betrifft in der ganzen Straße (die ist sehr lang) nur 2 Häuser! Früher haben sich die Leute da ggf. keine Gedanken drum gemacht, seitdem die Städte aber für jeden Furz kassieren, sehe ich es nicht ein, da nicht nachzuhaken. Ich soll für mein Grundstück Steuern usw. zahlen und somit auch für die Fläche des Bürgersteigs (sind immerhin mehr als 20m²). Gleiches gilt für die Kanalgebühren (Regenwasser). Da habe ich also ein berechtigtes Interesse… und mündliche Absprachen gelten bei sowas halt nicht.

Danke aber in jedem Fall für dein Feedback, wenngleich ich da nicht ganz zustimme.

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Hallo,

Fangen wir erstmal vorne an:
Was ist da überhaupt Sache?
Ist sicher, dass sich der Bürgersteig auf privatem Eigentum befindet? Wer hat das wie festgestellt?
Wem gehört die (angrenzende) Strassenfläche? Wer ist Träger der Strassenbaulast?
Innerorts oder Ausserorts?
Wer hat den Bürgersteig wann angelegt?
Gibt es einen Bebauungsplan oder eine andere Planfeststellung, die da etwas regelt (regeln könnte)?
Eingetragene Baulasten?
Wann wurden Strasse und Bürgersteig dem öffentlichen Verkehr gewidmet? Wie und von wem?

Wenn bei den Nachbarn die Bürgersteig nicht diesen gehört, wer hat da wann was mit diesen Nachbarn geregelt? Ist diese Regelung bei einzelnen Flächen unterblieben, Warum?

Gruss
Jörg Zabel

Ganz nebenbei gefragt: Könnte es für den aktuellen Eigentümer ein Vorteil sein, wenn ihm der Bürgersteig gehört? Ich denke da beispielsweise an Grenzabstände bei Möglichkeiten einer weiteren Bebauung, die Verlegung von Versorgungsleitungen usw.

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Hallo und danke für die ausführliche Rückmeldung. Ja, der Bürgersteig mitsamt Radweg befindet sich laut Grundbuchamt auf Privatgrundstück. Gleiches bestätigte auch das Katasteramt. Ist also 100%ig sicher. Die Straße gehört der Stadt und diese hat den Bürgersteig auch bauen lassen. Die Fläche befindet sich schon innerorts, aber am Rande vom Stadtkern.

Wann der Bürgersteig gebaut wurde, kann man leider nicht mehr so genau sagen, selbst die Stadt nicht. :smiley: Es wurde mit allen Stellen gesprochen, gestaltet sich ja daher so schwierig. Die Menschen bei der Stadt, stimmten stets zu, sind jedoch angeblich nie zuständig. Es wird immer einem anderen die Schuld zugeschoben und keiner will was davon wissen…

Zum Thema Baulasten - nein, gibt es nicht. Und wie gesagt, es ist nicht bekannt wann Bürgersteig und Co. errichtet wurden. Straße und Bürgersteig wurden vor 5 Jahren erneuert (vor dem Hauskauf) - es wurde aber scheinbar nur erneuert, nicht vergrößert oder verändert.

Das benannte Grundstück hat - wie ein weiteres - eine groß spitz zulaufende Grundstücksfläche. Diese große Spitze wurde mit dem Bürgersteig+Radweg bebaut. Die anderen Grundstücke sind ab dem Bürgersteig-Anfang schon zu Ende und somit nicht betroffen.

Und nein, einen Vorteil gibt es nicht. Der Bürgersteig gehört der Stadt, nicht dem Eigentümer. Dem Eigentümer gehört nur das Grundstück darunter (ist ja der Witz an der Sache). Ein nicht nutzbares Grundstück. Aus dem Grunde ja die Frage, ob die Stadt den Teil nicht abkaufen müsste/sollte/könnte.

Das finde ich überhaupt nicht seltsam, zumal das Haus ja nicht 30 Jahre von ihm bewohnt sondern erst kürzlich gekauft wurde. ramses90

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Servus,

damit wäre ich vorsichtig. Bei der Erstellung der heutigen Grundbücher (meistens im 19. Jahrhundert, es gibt auch viel ältere, die kontinuierlich geführt worden sind) ist nicht immer alles übernommen worden, was es so an Dienstbarkeiten und Lasten gab. Die einfache Übertragung in ein neues oder neu gegliedertes Grundbuch macht aber den Inhalt des Vorgängers nicht ungültig.

Bereits bei Quellen aus dem 18. Jahrhundert ist es so gut wie unmöglich, ein eingetragenes Wegerecht („Trieb und Tratt“) auf einen Meter hin oder her genau zu bestimmen.

Diese Trennung

ist übrigens im deutschen Sachenrecht nur in ganz wenigen Ausnahmen (z.B. Erbbaurecht) vorgesehen, und eine rein schuldrechtliche Last steht bei Grundstücken auf tönernen Füßen. Welche Grundlage gibt es denn im gegebenen Fall für diese Trennung, wenn keine Baulast oder sonstwelche Dienstbarkeit besteht?

Schöne Grüße

MM

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Da bin ich jetzt aber gespannt, wo hast du das nachgeschaut?

Ganz grosse Zweifel,
eigentlich geht sowas nicht. Zu einem Grundstueck gehoert alles in der Flaeche, herunter bis in den Boden hinein, und mehrere Meter hoch. Sowas wie Pflaster, Zaun, Gebaeude.
Vielleicht solltest Du Dein Grundstueck einzaeunen anderes Beispiel um den Verkauf an die Gemeinde zu beschleunigen.

nun da gibt es aber ein Paar stark begrenzte Ausnahmen, dass ist das Erbbaurecht, da gibt es für das Bebaute ein Heimfallanspruch. Dann die WEG und dann noch ein paar Altverträge aus Zeiten der DDR.

@Aprilfisch: es kann sich nur auf das bezogen werden, was laut Stadt, Grundbuch und allen sonstigen Ämtern vorliegt. Irgendwelche alten Daten, die nicht vorhanden sind, können schließlich nicht herbeigezaubert werden.

@anon44275120: das habe nicht ich nachgesehen, sondern bezieht sich auf die Auskünfte der dafür zuständigen Ämter!

@Helmut_Taunus: tut mir leid für die Zweifel, aber das ist faktisch so. Laut Stadt gehört denen der Bürgersteig, mir nur das Grundstück darunter. Wurde damals halt einfach von denen bebaut. Ein einzäunen ist nicht möglich, da ich damit ein großes Risiko eingehen würde. Ich will ja keinen Ärger verursachen, sondern eine Klärung erreichen.

Da wäre ich mal vorsichtig und würde doch mal selber in dem Baulastenverzeichnis (nicht mit den Eintragungen im Grundbuch verwechseln) nachschauen.

Die Baulast ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück und erhält als Ordnungsmerkmal eine Nummer. Das Baulastenverzeichnis wird von der Baubehörde geführt (siehe unten § 83 Abs. 4 MBO). In einigen Bundesländern werden die auf einem Grundstück ruhenden Baulasten auch im Katasterbuchwerk des betroffenen Grundstücks vermerkt.

Nicht jeder denkt daran eine Blick in die anderen Bücher zu werfen.

Ich schon.

Der Bürgersteig ist nicht letzte Woche plötzlich aufgetaucht, der wurde jahrzehntelang dort geduldet. Jetzt nach 30(?) Jahren plötzlich eine Entschädigung zu fordern finde ich seltsam. Man darf durchaus davon ausgehen, dass damals bei Anlegen des Bürgersteigs eine Absprache getroffen wurde - auf welche Weise auch immer. Das kann damals eine Entschädigung gewesen sein, es kann auch eine „Spende“ an die Gemeinde gewesen sein oder ein Zugeständnis an ganz anderer Stelle (dafür darfst du deinen Schuppen bauen). Dass das heute vielleicht (?) nicht mehr nachweisbar ist schafft nicht plötzlich neue Ansprüche. Und auch nicht in dreißig Jahren nochmal.

@anon44275120: danke für den Tipp, aber das Thema ist auch schon durch. Es gab die Akteneinsicht vor Ort im Bauordnungsamt (mit allen vorhandenen Unterlagen zum Grundstück). Laut Notar (nochmal nachgefragt) gilt auch laut ihm weiterhin das, was im Grundbuch steht.

@anon45458312: wie gesagt, ist deine Meinung und nehme ich hin. Aber die meisten werden mir da zustimmen, dass das sehr wohl berechtigt ist. Man soll immer zahlen und zahlen, wenn man dann aber eigenen Rechten nachgeht, ist das wieder nicht okay… seltsame Logik. Jahreszahlen hin oder her. Aber egal, drehen uns da im Kreis, ist für mich abgehakt.

Hallo,

Das stimmt, trotzdem …
Einige meiner Fragen sind noch nicht beantwortet, bzw. zu Ende gedacht. Was ist mir den Eigentümern, bei denen alles OK ist, seinerzeit verhandelt worden. Wann war das und auf welcher Rechtsgrundlage? Hier sind durchaus Hinweise auf Deine aktuelle Situation zu finden. Ich vermute, dass eine angedachte Regelung nicht zu Ende geführt wurde.
Was wurden die Häuser ungefähr gebaut? Das könnte einen Hinweis auf das Alter der Strasse geben. Bebauungsplan? Wohl eher nicht, wenn man Deinen Auskünften glauben kann. Allerdings bei der Aussage „Der Bürgersteig gehört mir und das Grundstück Dir“ würde ich auch bei anderen Auskünften dieser Stelle vorsichtig sein. Wurde das wirklich so gesagt?
Wurden mal ältere Nachbarn befragt?
Waren von Deiner Seite sachkundige Personen bei der Akteneinsicht dabei?

Auch das leichtfertige „mir nutzt die Fläche nichts“ sollte nochmal überdacht werden. Über welche Fläche mit welcher Form und Abmessungen reden wir hier? (Eine Skizze der ganzen Situation wäre nicht schlecht.)

Gruss
Jörg Zabel

Laut meinen Informationen betraf ausser mir und meinem Nachbarn dieses Problem niemanden! Sprich da waren keine Regelungen notwendig. Die bebaute Fläche gehörte schon immer der Stadt (bzw. so lange wie nachvollziehbar). Ausser eben bei mir und meinem Nachbarn. Leider sind die meisten Häuser Mehrfamilienhäuser, wo jede Wohnung einem anderen Vermieter gehört. Die Mieter haben keine Ahnung (sind zum Teil zu jung und dementsprechend nicht lang genug hier), da ist ein nachforschen also nicht nur aufwändig, sondern aussichtslos (da auch überflüssig).

Die Häuser stammen aus den untersch. Zeiten, meins steht schon seit über 100 Jahren (damals war aber zumindest der Bereich vom Haus nutzbar = kein Gehweg). Dass die Gesetze damals andere waren als heute, ist mir ja klar. Ich gehe jetzt auch nur nach aktuellem Recht, sonst würde mich das gar nicht kümmern.

Und ja, die Auskunft mit „dein Grundstück, unser Bürgersteig“ stammt von versch. Stellen der Stadt (Ämter). Abermals ja, auch bei Aktenansicht war jemand dabei, der sowohl im Bereich Bau, als auch im rechtlichen Bereich mehr als nur kundig ist.

Die Fläche beträgt ca. 15-20m² und befindet sich über die gesamte Hausfront „unter“ dem Bürgersteig. Der Bereich kann von mir grundsätzlich nicht anders genutzt werden, als von allen anderen Fußgängern.